Erhöhter Sitzplatz:Dachterrasse auf Garage ist erlaubt

Auch wenn es dem Nachbarn nicht gefällt, darf ein Garagendach zu einem Sitzplatz umfunktioniert werden.

Garagendächer dürfen ungeachtet der Grenzabstände zu begrünten Dachterrassen umfunktioniert werden. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor.

Das Gericht wies die Klage eines Grundstückseigentümers ab. Dieser wollte baurechtlich verhindern lassen, dass vom Dach der als grüne Terrasse genutzten nachbarschaftlichen Garage auf sein Grundstück geschaut wird.

Die üblichen Grenzabstände für Grünpflanzen seien nicht eingehalten worden, daher müsse die Terrasse verschwinden, forderte der Kläger. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Der Kläger habe eine entscheidende Regelung übersehen: Garagen dürfen direkt an die Grenze zum Nachbarn gebaut werden. Und was für Garagen gilt, habe erst recht für deren Bepflanzung zu gelten. Hätte sich der Kläger auf fehlende Sonneneinstrahlung durch die Grünpflanzen berufen, hätte die Dachterrasse möglicherweise wieder abgebaut werden müssen.

Das Bauamt kann also nicht eingreifen, wenn die Dachterrasse die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Belichtung, Besonnung und zum Brandschutz einhält. Eine zivilrechtliche Klage wäre wahrscheinlich erfolgreicher gewesen, weil das Nachbarrechtsgesetz die Wahrung des Wohnfriedens sichert und nur strengere Abstandsgrenzen duldet im Vergleich zur Bauaufsichtsbehörde.

Aktenzeichen: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 1 A 10952/00.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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