"Fehl am Platz", "viel zu hart", "Tabubruch": Kaum hat das Kabinett das neue Enteignungsgesetz beschlossen, läuft die Wirtschaft Sturm. Finanzminister Steinbrück verteidgte das Gesetz hingegen.
Die großen Wirtschaftsverbände halten überhaupt nichts von den Gesetzesplänen der Regierung, mit denen die Enteignung von Banken als letzte Möglichkeit festgeschrieben wird.
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Finanzminister Peer Steinbrück (links) und Wirtschaftsminister Karl Theodor zu Guttenberg vor der Kabinettssitzung am Mittwoch, bei der das Bankenenteignungsgesetz beschlossen wurde. (© Foto: dpa)
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"Die mögliche Enteignung von Aktionären im Gesetz zu verankern, dazu sagen wir klar Nein", ließ BDI-Präsident Hans-Peter Keitel am Mittwoch auf Anfrage von seinem Verband erklären.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben, sagte Reuters: "Die Verstaatlichung ist ein Tabubruch. Die Bundesregierung ist in einem Dilemma."
Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner, zeigte sich "entsetzt". "Jegliche Form von Verstaatlichung oder Enteignung sind völlig fehl am Platz", sagte er dem Sender n-tv.
"Das zerstört Vertrauen"
"Was wir jetzt am dringendsten brauchen, ist Vertrauen", unterstrich BDI-Präsident Keitel. "Mit einer Enteignung gehen die ordnungspolitischen Grundsätze über Bord". Er warnte: "Das zerstört das Vertrauen von in- und ausländischen Investoren in den Standort Deutschland nachhaltig."
Wansleben forderte mit Blick auf etwaige neue Staatsbeteiligungen: "Im Gesetzestext muss bereits die Privatisierung festgeschrieben werden".
Die Bundesregierung will erstmals in der deutschen Nachkriegsgeschichte zur Rettung einer angeschlagenen Bank notfalls die Enteignung ermöglichen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch ein entsprechendes Übernahmegesetz.
Dabei wurden aber noch höhere Hürden für eine Enteignung als "ultima ratio" aufgestellt, als sie zunächst vom Bundesfinanzministerium vorgesehen waren. Zuvor müssen alle anderen, weniger einschneidenden Maßnahmen zum Erwerb einer Kontrollmehrheit des Staates gescheitert sein. Solche Schritte zur Rettung einer Bank hätten "absoluten Vorrang". Damit werde eine Enteignung der Hypo Real Estate unwahrscheinlicher, sagte ein mit dem Thema Vertrauter.
Keine dauerhafte Option
Das Gesetz zur Übernahme einer Bank setzt zwei Fristen. Zum einen soll das Verfahren für eine Enteignung bis Ende Juni eingeleitet sein. Eine entsprechende Verordnung auf Enteignung müsste dann bis Oktober erlassen werden.
Damit soll deutlich gemacht werden, dass eine Verstaatlichung keine dauerhafte Option darstellen soll. In der jetzigen Fassung wird das Gesetz praktisch zu einem rein auf den Fall der Hypo Real Estate ausgerichteten Gesetz.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte sich zu dem Kabinettsbeschluss nur knapp: Der Gesetzentwurf sei "alternativlos". Das Gesetz erfülle zwei Notwendigkeiten: "Einmal haben wir international zugesichert, dass keine Bank mit systemischem Risiko in die Insolvenz geht, und auf der anderen Seite haben wir das Ziel, die Belastungen für alle möglichst gering zu halten". Um dem gerecht zu werden, "müssen wir als Bund die Kontrollmehrheit" über die Münchener HRE bekommen können, sagte sie.
Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) verteidigte die umstrittenen Gesetzespläne ebenfalls. Ziel sei es, eine systemrelevante Bank zu stabilisieren. Ein Zusammenbruch der Bank Hypo Real Estate könne eine Erschütterungsdynamik über Deutschland hinaus auslösen.
Es gehe nicht darum, mit dem Gesetz den staatlichen Einfluss auf den Bankenbereich auszuweiten, sagte Steinbrück. Die Regierung wolle bereits geflossene Steuergelder schützen. Die Hypo Real Estate (HRE) habe 102 Milliarden Euro an Garantien erhalten, davon 87 Milliarden Euro vom Bund. Der Staat strebe nun eine Kontrollmehrheit bei der HRE an, um die Interessen der Steuerzahler abzusichern. Bisher halte der Bund keine einzige HRE-Aktie.
Lesen Sie auf der zweiten Seite, warum Aktionärsschützer eine Verfassungsbeschwerde prüfen.
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Na das ist aber auch gemein! Da ist das Unternehmen pleite und die Eigentümer verlieren Geld dabei. Da bin ich aber auch dafür, dass der Staat mit Milliarden dafür sorgt, dass das Eigentum und die daraus resultierenden Dividenden gesichert werden.
Was wäre denn das für ein Kapitalismus, in dem das Kapital nicht nur Chancen, sondern auch Risiken zu tragen hätte.
Lassen Sie nicht nach herr Keitel.
Blackfox fragt: WER hat diese Finanzkrise geplant und durchgeführt? War es nur die Gier nach Mehr, oder ist ein System dahinter? Wir sind doch nicht richtig informiert. Was hinter den Türen der Reichen und der Puppenspieler abgeht ist uns verbrocken.
Wer hat in den letzten zehn Jahren 1.Billionen verdient? Ich nicht.
Wer hat 4,5 Billionen Vermögen in dieser Republik die Hartz IV Anhänger?
Oder doch die, die oben Genannten?
Enteignungen ist ein Tagesgeschäft sei Jahrzehnten wie viele es beschreiben. Hier geht es den Superreichen an das Geld-- plötzlich ist ein Erwachen in Ihreren Reihen. Der Kleine Mann den setzt man die Zwangsenteignung ins Haus wen Er zahlungsunfähig ist.
Dass der Staat eingreifen muss ist notwendig um weiteren Schäden für uns alle abzuwenden. Ob das funktioniert steht offen.
Solange die,die Besitzen nur kassieren in den guten Tagen, aber in den schlechten Tagen nach dem Staat rufen Er soll den Mist den Wir gemacht haben wegräumen. Der wird auch in der Zukunft nach den alten Spielregeln spielen. Wer sind die Puppenspieler, wer die Kasperle und wer sind die Zuschauer?
Liebe Grüße
in der Wirtschaft - jedoch vor der eigenen kriminellen Energie !
Wir, die Steuerzahler, müssen hunderte Milliarden von , die doch sichwer viel besser in Bildung und Forschung angelegt wären, drauflegen, weil mass- wie verantwortungslose, hochbezahlte Manager den Hals nicht voll genug bekamen.
In solcher Situation nun idiologisch aufzujaulen, ist blankes Pharisäertum !
Die gernimportierte Geisteshaltung des " Hit the money and run " endet nun mal im Katzenjammer weitausgreifender Kriesen
Dann die Feuerwehr zu kritisieren, heisst, die Brandstifter davonkommen lassen zu wollen.
Tja, diejenigen, die sich auf Art. 14 I (GG) berufen, sollten eben auch mal Art. 14 II (GG) berücksichtigen. Es gibt eben immer zwei Seiten einer Medaille.
Zig Zwangsversteigerungen bei zahlungsunfähigen Privatpersonen und Unternehmen tagtäglich. Das finden diese Scheinchen-Liberalen und die Vertreter einer ominösen politischen Mitte doch auch in Ordnung. Die entsprechende Anwendung der offensichtlich ausreichenden und schon gegebenen Gesetze wäre sicherlich möglich gewesen und der Zwangsversteigerungserlös ein entsprechender. Hierfür hätten sich die Scheinchen-Liberalen und ihre Polit-Kumpane in Parlamenten und Regierungen einsetzen sollen. Das wäre markt- und gesetzeskonformes Auftreten nach dem grundgesetzlichen Gleichheitsgrundsatz gewesen.
Was soll dieses lausig theatralische Entsetztgetue um eine befristete Lex HRE?
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