"Fehl am Platz", "viel zu hart", "Tabubruch": Kaum hat das Kabinett das neue Enteignungsgesetz beschlossen, läuft die Wirtschaft Sturm. Finanzminister Steinbrück verteidgte das Gesetz hingegen.

Die großen Wirtschaftsverbände halten überhaupt nichts von den Gesetzesplänen der Regierung, mit denen die Enteignung von Banken als letzte Möglichkeit festgeschrieben wird.

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Finanzminister Peer Steinbrück (links) und Wirtschaftsminister Karl Theodor zu Guttenberg vor der Kabinettssitzung am Mittwoch, bei der das Bankenenteignungsgesetz beschlossen wurde. (© Foto: dpa)

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"Die mögliche Enteignung von Aktionären im Gesetz zu verankern, dazu sagen wir klar Nein", ließ BDI-Präsident Hans-Peter Keitel am Mittwoch auf Anfrage von seinem Verband erklären.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben, sagte Reuters: "Die Verstaatlichung ist ein Tabubruch. Die Bundesregierung ist in einem Dilemma."

Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner, zeigte sich "entsetzt". "Jegliche Form von Verstaatlichung oder Enteignung sind völlig fehl am Platz", sagte er dem Sender n-tv.

"Das zerstört Vertrauen"

"Was wir jetzt am dringendsten brauchen, ist Vertrauen", unterstrich BDI-Präsident Keitel. "Mit einer Enteignung gehen die ordnungspolitischen Grundsätze über Bord". Er warnte: "Das zerstört das Vertrauen von in- und ausländischen Investoren in den Standort Deutschland nachhaltig."

Wansleben forderte mit Blick auf etwaige neue Staatsbeteiligungen: "Im Gesetzestext muss bereits die Privatisierung festgeschrieben werden".

Die Bundesregierung will erstmals in der deutschen Nachkriegsgeschichte zur Rettung einer angeschlagenen Bank notfalls die Enteignung ermöglichen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch ein entsprechendes Übernahmegesetz.

Dabei wurden aber noch höhere Hürden für eine Enteignung als "ultima ratio" aufgestellt, als sie zunächst vom Bundesfinanzministerium vorgesehen waren. Zuvor müssen alle anderen, weniger einschneidenden Maßnahmen zum Erwerb einer Kontrollmehrheit des Staates gescheitert sein. Solche Schritte zur Rettung einer Bank hätten "absoluten Vorrang". Damit werde eine Enteignung der Hypo Real Estate unwahrscheinlicher, sagte ein mit dem Thema Vertrauter.

Keine dauerhafte Option

Das Gesetz zur Übernahme einer Bank setzt zwei Fristen. Zum einen soll das Verfahren für eine Enteignung bis Ende Juni eingeleitet sein. Eine entsprechende Verordnung auf Enteignung müsste dann bis Oktober erlassen werden.

Damit soll deutlich gemacht werden, dass eine Verstaatlichung keine dauerhafte Option darstellen soll. In der jetzigen Fassung wird das Gesetz praktisch zu einem rein auf den Fall der Hypo Real Estate ausgerichteten Gesetz.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte sich zu dem Kabinettsbeschluss nur knapp: Der Gesetzentwurf sei "alternativlos". Das Gesetz erfülle zwei Notwendigkeiten: "Einmal haben wir international zugesichert, dass keine Bank mit systemischem Risiko in die Insolvenz geht, und auf der anderen Seite haben wir das Ziel, die Belastungen für alle möglichst gering zu halten". Um dem gerecht zu werden, "müssen wir als Bund die Kontrollmehrheit" über die Münchener HRE bekommen können, sagte sie.

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) verteidigte die umstrittenen Gesetzespläne ebenfalls. Ziel sei es, eine systemrelevante Bank zu stabilisieren. Ein Zusammenbruch der Bank Hypo Real Estate könne eine Erschütterungsdynamik über Deutschland hinaus auslösen.

Es gehe nicht darum, mit dem Gesetz den staatlichen Einfluss auf den Bankenbereich auszuweiten, sagte Steinbrück. Die Regierung wolle bereits geflossene Steuergelder schützen. Die Hypo Real Estate (HRE) habe 102 Milliarden Euro an Garantien erhalten, davon 87 Milliarden Euro vom Bund. Der Staat strebe nun eine Kontrollmehrheit bei der HRE an, um die Interessen der Steuerzahler abzusichern. Bisher halte der Bund keine einzige HRE-Aktie.

Lesen Sie auf der zweiten Seite, warum Aktionärsschützer eine Verfassungsbeschwerde prüfen.

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