Elementarschaden-Versicherung:Ersehntes Pflicht-Teil

Hauseigentümer blitzen häufig bei den Versicherungsgesellschaften ab, wenn sie Elementarschäden absichern wollen.

Für Gebäude, die in sogenannten Risikogebieten stehen, ist fast keine Police zu bekommen. "Nahezu seit Jahrzehnten fordern wir, die Elementarschadenversicherung als Pflicht einzuführen", sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV).

Jetzt sind die Versicherer ins Grübeln gekommen und denken immer lauter darüber nach, die Zugangsvoraussetzungen zu lockern. Offenbar haben sie die Notwendigkeit dafür erkannt. Jetzt sollten sie auch den letzten Schritt tun und die Einführung einer Versicherungspflicht in die Diskussion aufnehmen, fordert der BdV.

"Praktikables Pflichtstück"

Elementarschadenversicherungen als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung decken sämtliche Schäden ab, die durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Vulkanausbruch, Lawinen, Schneedruck oder Rückstau entstehen. Deshalb hält der BdV eine Elementarschadenversicherung als Pflichtstück für alle Wohngebäudeeigentümer für praktikabel.

Voraussetzung dafür kann neben dem pflichtgemäßen Abschluss eine Begrenzung der Versicherungssumme auf beispielsweise die Hälfte des Neubauwerts sein. Denkbar wären auch Selbstbeteiligungen und Zuschläge für darüber hinausgehenden individuellen Versicherungsschutz ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung.

Mit der Einführung dieser Versicherungspflicht wäre endlich jedem Eigentümer die Absicherung nicht nur möglich, sondern garantiert. Lilo Blunck: "Wir sind ziemlich sicher, dass Versicherungsgesellschaften sehr schnell eine Kostenkalkulation auf die Beine stellen können, um den Verbrauchern den bislang zumeist verweigerten Schutz zu gewährleisten."

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