Eigenleistungen:Schutz am Bau

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Nachbarschaftshilfe hat Konjunktur: Tipps, wie man Helfer, die sich beim Hausbau nützlich machen, gut versichert.

Antje Schweitzer

Auch wenn Hypotheken-Darlehen historisch gesehen noch recht preiswert sind, so haben "manche Bauherren, zumal junge Familien mit Kindern, erhebliche Probleme, eine auch nur halbwegs sattelfeste Finanzierung auf die Beine zu stellen", weiß Max Herbst, Chef der Frankfurter Finanzberatung FMH.

Sie haben es verdient: Die Helfer auf der Baustelle sollten gut versichert sein. (Foto: Foto: LBS)

Der wohl wichtigste Grund ist klar: Junge Bauherren oder Käufer hatten schlichtweg noch nicht die entsprechende Zeit, ausreichend Eigenkapital für den Immobilienerwerb zu schaffen. Zu allem Überfluss wurde zu Jahresbeginn die staatliche Förderung, besser bekannt als Eigenheimzulage, gestrichen. Die Folgen sind kein Pappenstiel. Einer vierköpfigen Familie fehlen in der Spitze immerhin 22.800 Euro.

Um das Problem zu geringen Eigenkapitals zu lösen, gibt es letztlich nur zwei Alternativen. "Entweder man wartet noch ein paar Jahre, bis man genug eigenes Geld angespart hat", empfiehlt Finanzierungsexperte Herbst.

Oder aber Bauherren versuchen durch viel Eigenleistung und auch durch die Hilfe von handwerklich geschickten Nachbarn und Freunden, die Finanzierungslücke zu schließen. Erfahrungsgemäß fragen die Berater bei Banken und Sparkassen schnell nach den handwerklichen Fertigkeiten des angehenden Kreditnehmers, sofern nicht genug Eigenkapital vorhanden ist. Wer zwei rechte Hände hat, kann durchaus um die zehn Prozent der Erwerbskosten durch eigenes Werkeln einsparen.

Allerdings ist durchaus Vorsicht geboten. "Jahr für Jahr passieren in Deutschland mehrere hundert Unfälle bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten", warnt Sven Bufe von der Bezirksverwaltung München der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau). Manche Unfälle endeten tödlich, viele hinterließen zumindest schwerste Gesundheitsschäden. Mitunter müssen die Betroffenen über Jahre oder sogar lebenslang versorgt werden.

Ein Schreckensszenario, sollte einer der Bauhelfer einen Unfall mit ernsten Folgen erleiden. Für den Bauherrn steht dann die Existenz auf dem Spiel, weil allein die Rehabilitation des Unfallopfers oft ein Vermögen kosten kann. "Schon in den ersten zwei Jahren können in solchen Fällen Kosten von 300.000 Euro und mehr anfallen. Für Verletztengeld, den behindertengerechten Wohnungsumbau und auch die Kosten für eine stationäre Behandlung im Krankenhaus", berichtet Sven Bufe.

(Foto: N/A)

Zudem summierten sich Verletztenrenten und Pflegegelder bei monatlich 2000 bis 3000 Euro auf Unsummen. Einziger Ausweg für Bauherren, der zudem gesetzlich vorgeschrieben ist: Sie melden spätestens eine Woche nach Arbeitsbeginn ihre fleißigen Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft an.

Formulare und Ausfüllhilfen gibt es bei den Geschäftsstellen der BG Bau, die über ganz Deutschland verteilt sind (www.bgbau.de). Im Fall eines gravierenden Unfalls ist der Bauherr aus dem Schneider, denn für sämtliche Kosten - von der Behandlung bis hin zur möglichen Zahlung von Renten und Pflegegeld - kommt die Berufsgenossenschaft auf.

Die Versicherungsbeiträge kosten derzeit - je nach Region - zwischen 1,46 und 1,83 Euro pro Helferstunde, die der Bauherr zahlen muss. Zusätzliche Kosten, die sich aber im Ernstfall lohnen. Das denken offenbar auch immer mehr Eigenheimer. Denn im vergangenen Jahr erfasste die Berufsgenossenschaft Bau insgesamt knapp 270.000 sogenannter Eigenbaumaßnahmen in Deutschland. Die Beitragseinnahmen beliefen sich auf fast 40 Millionen Euro. Durch die Arbeit von Betriebsprüfern, sie kontrollieren die Baustellen am Ort, kamen nochmals 7,9 Millionen Euro zusammen.

Vorteil für private Bauherren, die sich der Nachbarschaftshilfe bedienen: Sie vermeiden nicht nur Bußgelder, in Extremfällen bis 2500 Euro, oder Regress wegen grober Fahrlässigkeit. "Wir bieten auch persönliche Beratungen über Unfallverhütung und das Tragen von Schutzkleidung", erläutert Sven Bufe. Damit könnten Arbeitsunfälle und deshalb persönliches Leid sowie mögliche Forderungen der Helfer nach Schadenersatz vermieden werden.

Alle Helfer, etwa Kollegen, Freunde, Bekannte, Verwandte und Nachbarn, lassen sich bei der BG Bau versichern. Selbst wenn sie nur vorübergehend arbeiten. Eine Ausnahme gibt es lediglich bei kurzfristigen Gefälligkeiten zwischen Verwandten. Weitere Ausnahme: Falls sämtlich Helfer zusammen nicht länger als 40 Stunden, die tarifliche Wochenarbeitszeit im Bauhauptgewerbe, gewerkelt haben. Dann sind sie bei den Unfallkassen der öffentlichen Hand versichert.

Die Bauherren selbst allerdings können nicht Mitglieder der Berufsgenossenschaft werden. Sie müssen schon privat Vorsorge, etwa über den Abschluss einer Unfall- oder Berufsunfähigkeits-Police, betreiben. Allerdings tun dies, so die Statistik, nur die wenigsten. Das Siegburger Analysehaus fss-online AG hat die besten privaten Unfallversicherungen zusammengestellt (siehe Tabelle).

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