Druckfrisch:Post vom Staat

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Was in der Renteninformation steht, die Millionen von gesetzlich Rentenversicherten bekommen.

Antje Schweitzer

Blau sind die Briefe, die die 42 Millionen gesetzlich Rentenversicherten seit Juni bekommen, zwar nicht.

Aber deren Inhalte dürften meist ähnlich alarmierend sein wie die Schulpost, die Eltern unbotmäßiger Pennäler erhalten.

Die offizielle und aktuelle "Renteninformation 2007" dokumentiert nämlich, mit wie wenig Geld die Jungen und Jüngeren im Ruhestand werden auskommen müssen.

Die Vorgaben sind denkbar einfach: Wer mindestens 27 Jahre alt ist und mindestens fünf Beitragsjahre auf seinem Rentenversicherungskonto hat, der erhält die "Renteninformation 2007".

Die beiden wichtigsten Inhalte: Eine Hochrechnung, wie viel Rente von Amts wegen später zu erwarten ist, sowie die dringende Empfehlung, am besten umgehend, sofern noch nicht geschehen, privat fürs Alter vorzusorgen.

Steigende Regelaltersgrenze

Neu in diesem Jahr ist, dass die in Zukunft steigende Regelaltersgrenze berücksichtigt wird. Wer beispielsweise am 5. Mai 1961 geboren wurde, dem unterstellte die "Renteninformation 2006" noch einen Ruhestandsanfang zum 4. Mai 2026. In der neuen Mitteilung verschiebt sich dieser Beginn um 18 Monate auf den 4. November 2027.

Kritiker behaupten, dass sich durch den späteren Renteneintritt die an sich schon recht große Versorgungslücke im Alter nochmals vergrößern wird. Es sei nämlich völlig wirklichkeitsfremd, dass ältere Arbeitnehmer jenseits der 60 noch in Lohn und Brot stünden und deshalb Rentenbeiträge zahlten.

Die staatlichen Rentenversicherungen indes können der ganzen Sache weitgehend Positives abgewinnen. Denn längere Erwerbstätigkeit bedeute zusätzliche Beitragszahlungen, die für höhere Rentenansprüche sorgten.

Spätere Versorgungslücken

Gesetzlich Rentenversicherte sollten ins Kleingedruckte der neuen Information sehen, denn dort wird deutlich, wie groß spätere Versorgungslücken sein werden. Die Einzelheiten im Überblick:

Erwerbsminderung. Die "Renteninformation" enthält auf Euro und Cent genau die aktuelle Leistung für die Versicherten bei voller Erwerbsminderung.

Rentenansprüche. Deren Höhe nennt der Brief, sofern der Versicherte jetzt 65 Jahre alt wäre.

Beiträge. Übersicht über alle Zahlungen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern oder öffentlichen Kassen in die Rentenversicherung.

Hochrechnungen. Prognose, wie viel Monatsrente der Versicherte auf Grundlage der jeweils aktuellen Regelaltersgrenze (derzeit maximal 67 Jahre) erhält und zwar ohne eine einzige Rentenanpassung bis zum Rentenbeginn, mit einer durchschnittlichen Rentenerhöhung von nur einem einzigen Prozent pro Jahr und mit einer durchschnittlichen Anhebung von zwei Prozent jährlich.

Letzteres dürfte jedoch vorläufig realitätsfern sein.

© SZ vom 28.07.07 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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