Flop für Payback: Der Bundesgerichtshof hält eine Vertragsklausel des Kundenkarten-Anbieters für unwirksam. Verbraucherschützer waren aktiv geworden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz von Payback-Kunden vor einer Nutzung ihrer Daten zu Werbezwecken gestärkt. Das Karlsruher Gericht gab am Mittwoch einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Firma Payback teilweise statt, die mit ihrem Rabatt-Kartensystem Marktführer in Deutschland ist.
Kundenkarten - Verbraucherschützer warnen wegen der Weitergabe der Daten zu Werbezwecken. (© Foto: dpa)
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Laut BGH sind die Payback-Kunden unangemessen benachteiligt, weil sie im Vertragsformular immer dann ein Kreuzchen setzen müssen, wenn sie ihre Daten wie etwa Adresse und Alter nicht für Werbezwecke genutzt sehen wollen - andernfalls gilt ihre Einwilligung als erteilt. Die beanstandete Vorschrift stelle eine "unzumutbare Belästigung" des Verbrauchers dar, heißt es in dem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil.
Mit der Unterschrift erteilte der Kunde automatisch seine Einwilligung in den Erhalt von SMS- und E-Mail-Werbung. Laut BGH ist dies nur dann zulässig, wenn der Kunde eine gesonderte Einwilligung über die Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken unterschreibt.
Im konkreten Fall verstieß die Werbeklausel gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb. Weitere Bestimmung im Payback-Vertrag über die Nutzung von Kundendaten erachtete das Gericht als zulässig.
Nach Angaben des Unternehmens, das mit seiner Karte gut 60 Prozent aller deutschen Haushalte abdeckt, willigen vier Fünftel ihrer Kunden in die Werbenutzung ihrer Daten ein.
Mit der Payback-Karte kann man beim Einkaufen Punkte sammeln und gegen Prämien oder Geld eintauschen. Nach Angaben von Payback werden mit den Daten - beispielsweise regional oder nach Alter und Geschlecht sortiert - bestimmte Kundengruppen gebildet, die von Partnerunternehmen beworben werden können.
(sueddeutsche.de/dpa/jkr)
Bruce Springsteen in Frankfurt
...für Ihren Beitrag, der sich an den gesunden Menschenverstand jedes einzelnen richtet.Ich habe in meinem Beitrag zum Artikel "Freiwillige Selbstentmündigung" geschildert, welches Schindluder man z.B. in jüngster Zeit in den USA mit "unschuldig gesammelten" Daten von Regierungsseite aus (illegale Abhöraktionen) getrieben hat. Hier genügte sogar ein nachträglich verabschiedetes Gesetz, um die Illegalität zur Legalität zu erklären und die Verfassungsbrecher (= die Regierung und deren Helfershelfer) vor gesetzlicher Verfolgung Immunität zu gewähren.
Also: Goldene Regel - Ihren Satz merke ich mir: "Was nicht gesammelt worden ist, muß nicht geschützt werden"
Und Gratulation an den Bundesgerichtshof für dieses Urteil! Leider gibt es hier in den USA nur das durch den BGH untersagte "Opt-Out-System", und selbst das wird noch umgangen, indem man die Zeitverzögerung, bis Ihr Opt Out verarbeitet werden kann, dazu nützt, Ihre Daten erst einmal in Umlauf zu bringen.Und dann ist schon alles zu spät.
Es sind nur Daten vor Mißbrauch sicher, die gar nicht gesammelt werden. Stichwort Datensparsamkeit, erste Grundregel des Datenschutzes. Was nicht gesammelt wird braucht nicht geschützt zu werden.
Wenn ich mir ansehe, für welche Centbeträge Payback an komplette Einkaufsprofile kommt, dann kann der Datenschutz im allgemeinen Bewusstsein kein hohes Gut sein. Ob Schäuble Daten hat oder Payback ist MIR völlig egal. Ich will nicht, dass irgendwer unnötige Daten von mir hat.
Was glauben Sie, wie schnell im "Ernstfall" Schäuble an ein Packback-Profil kommt? Richterliche Anordnung, Durchsuchungsbefehl und wenn die Aktion 3 Jahre später als unzulässig verworfen wird steht immer noch das Problem der Verwertbarkeit der Daten im Raum. Denn auch illegal erworbene Beweise/Hinweise sind in Deutschland (im Gegensatz zu den USA) unter normalen Umständen gerichtsverwertbar. Stichwort Beweisthemaverbot.
Die meisten Nutzer sehen doch sowieso nur den Geldvorteil, auch wenn sie ihn oft nicht beziffern können ('hey ich schon xxx Punkte').
Der 0815 Verbraucher ist eben nicht so intelligent in seinem Konsumverhalten wie man es sich wünschen würde. Und selbst derjenige der vermeintlich überlegt einen Kaufentscheid o.ä. tätigt handelt letztenendes doch wieder aus dem Bauch heraus. Wenn es nicht so wäre gäbe es auch keine Luxusgüter, die i.d.R. nicht aus logischen Gesichtspunkten gekauft werden. Wäre ja auch etwas schade drum wenn wir völlig emotionslos Konsumieren würden.
Daher ist es auch vollkommen richtig den Verbraucher zu schützen.
Was das mit Staatsüberwachung und angeblicher Paranoia zu tun hat kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Wenn ich weiß dass ich verfolgt werde ist ja auch keine Paranoia mehr und schon gar nicht Schizophren.
"Auf der einen Seite mit einem Schäuble T-Shirt nebst "Stasi 2.0" rumrennen, aber Payback-Karten samt unkontrollierter Datensammlung bis zum Erbrechen nutzen."
Ich finde, es existiert ein *gewisser" Unterschied, ob jemand *freiwillig* seine Daten zu *Werbezwecken* einem Privatunternehmen überlässt, oder diese *zwangsweise* einer Behörde überlassen *muss* oder, noch schlimmer, unbemerkt und ungefragt heimlich registriert werden und zu strafrechtlichen Zwecken bis in alle Ewigkeit gespeichert und verknüpft werden.
"Völlig schizophren und unverständlich sowas."
Völlig richtig. Es ist mir völlig unverständlich, dass jemand diese beiden Umstände vergleichen kann. Sie reden mit dieser Argumentation dem Bundesmielke nach dem Mund und disqualifizieren sich in meinen Augen damit von einer sachlichen Diskussion zu diesem Thema.
DW
Ich denke nicht, dass es sinnvoll ist, die beiden Gruppen in einen Topf zu werfen. Ich würde eher vermuten, dass die ernsthaften Gegner von staatlichen Eingriffen in private Informationen auch keine payback Kunden sind. Das Problem ist eher, dass den meisten das Problem nicht bewusst ist.
AUßERDEM: Meiner Meinung besteht ein großer Unterschied darin, ob jemand privatwirtschaftlich Daten Nutzen will, wozu ich mein Einverständnis geben muss, oder ob staatliche Stellen OHNE meine Einwilligung und WIssen meine Daten in irgendeiner Weise verwenden.
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