Briefeinwurf:Punktlandung am Nachmittag

Fällt der Brief erst nach 16 Uhr in den Briefkasten, gilt er erst am nächsten Tag als angekommen.

Wer es eilig hat und zur Fristwahrung ein Schreiben direkt in den Hausbriefkasten seines Vertragspartners wirft, muss das vor 16.00 Uhr erledigt haben. Nach dieser Zeit gilt das Schreiben erst als am nächsten Tag eingegangen. Das entschied jetzt nach Angaben des Deutschen Mieterbundes in Berlin das Landgericht Berlin.

Ein Vermieter in Berlin hatte seine Mieterhöhungserklärung am 30. Juni zwischen 16.00 und 17.00 Uhr in den Mieterbriefkasten werfen lassen. Zu spät, so die Richter. Zwar gelten nach dem Gesetz Erklärungen schon dann als zugegangen, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt sind.

Zumindest eine Privatperson muss aber nicht nach 16.00 Uhr noch damit rechnen, Post im Briefkasten vorzufinden. Damit gilt die Mieterhöhungserklärung des Vermieters erst als am nächsten Tag beim Mieter eingetroffen, das heißt am 1. Juli. Entsprechend später greift auch die Mieterhöhung.

Aktenzeichen: Landgericht Berlin 65 S 132/01.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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