BGH-Urteil:Altes Darlehen auf das neue Haus übertragen

Wer beim Kauf einer neuen Immobilie sein noch nicht abbezahltes Eigenheim verkauft, kann sein Bankdarlehen unverändert weiterlaufen lassen.

Voraussetzung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag allerdings, dass er der Bank eine gleichwertige Sicherheit anbietet und ein "berechtigtes Interesse" am Umzug ins neue Heim hat. Außerdem dürfen der Bank keine sonstigen Nachteile entstehen - was bedeutet, dass der Kreditnehmer die mit dem Austausch verbundenen Verwaltungskosten tragen muss.

Damit gab das Karlsruher Gericht einem Anwalt aus Schweinfurt Recht, der nach der Geburt der zweiten Tochter ein größeres, nach eigenen Angaben rund 410.000 Euro teures Haus gekauft hatte. Seinen 1997 auf zehn Jahre abgeschlossenen, festverzinslichen Kreditvertrag über gut 66 000 Euro wollte er weiter bestehen lassen. Als Sicherheit bot er an, die damals eingetragene Grundschuld gegen eine neue Grundschuld auf das größere Haus auszutauschen. Die Bank lehnte unter Hinweis auf "geschäftspolitische Erwägungen" ab und verlangte für die Ablösung des Kredits eine Vorfälligkeitsentschädigung von fast 3600 Euro.

Nach den Worten des BGH-Bankensenats ist der Bank ein solcher Austausch zumutbar, wenn die neue Sicherheit ihr Risiko genau so gut abdeckt wie die frühere. Die Bank könne sich dann nicht auf ein "schutzwürdiges Eigeninteresse" berufen. Der Hauseigentümer habe angesichts der vergrößerten Familie zweifelsohne ein berechtigtes Interesse am Umzug.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 398/02.

(dpa)

© N/A - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: