Beratungsprotokolle für Anleger:Schwarz auf weiß

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Die Bundesregierung will Banken verpflichten, Kunden nach der Anlageberatung ein Protokoll auszuhändigen - so sollen die Sparer besser geschützt werden.

Daniela Kuhr

Bankkunden sollen nach dem Willen der Bundesregierung mehr Rechte erhalten. An diesem Mittwoch verabschiedet das Kabinett einen Gesetzentwurf, der es Anlegern in Zukunft erleichtert, Inhalt und Ablauf eines Beratungsgesprächs genauer nachzuweisen. Zudem sollen Schadenersatzansprüche wegen Falsch- oder Schlechtberatung länger geltend gemacht werden können. In Zukunft verjähren diese Ansprüche drei Jahre nach Kenntnis von der Fehlberatung, spätestens aber nach zehn Jahren. "Das Gesetz ist auf jeden Fall ein erster Schritt in die richtige Richtung", sagt Dorothea Mohn, Finanzexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Anleger sollen mit dem Protokoll künftig vor Gericht ein Beweismittel vorlegen können. (Foto: Foto: dpa)

Der Entwurf, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, sieht vor, dass Kunden ab Inkrafttreten der neuen Vorschriften nach jedem Anlagegespräch ein Protokoll ausgehändigt bekommen. Darin muss der Anlass der Anlageberatung niedergeschrieben sein und die Dauer der Beratung. Auch die im Verlauf des Gesprächs geschilderte persönliche Situation des Kunden ist festzuhalten sowie seine Anliegen und deren Gewichtung.

Aufschwatzen soll auffliegen

Zudem muss der Bankberater notieren, was er empfohlen hat und aus welchen Gründen er dies tat. Zum Abschluss muss er das Protokoll unterschreiben und dem Kunden aushändigen. "Auf diese Weise wird für alle Beteiligten Klarheit über den Inhalt des Beratungsgesprächs geschaffen, und der Anleger hat im Fall der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung die erforderlichen Beweismittel zur Verfügung", heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf.

Anlegervertreter kritisierten bisher häufig, dass Kunden im Falle einer Falschberatung kaum Chancen auf Schadenersatz haben. Vor Gericht müssen sie nämlich beweisen, dass der Berater die Risiken eines Produkts verschwiegen oder verharmlost hat. Doch dieser Beweis ist kaum zu erbringen, weil der Kunde in aller Regel nichts Schriftliches über das Beratungsgespräch in der Hand hat. Oft steht daher Aussage gegen Aussage.

Gesetzeslücken ausbügeln

Mit den neuen Protokollpflichten reagiere der Gesetzgeber auf Missstände, die sich in der Vergangenheit gezeigt hätten, sagt Hans-Ulrich Krüger, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. In der Gesetzesbegründung heißt es: Der Beratungsanlass, der in Zukunft schriftlich festgehalten werden muss, könne Aufschluss darüber geben, "auf wessen Initiative das Gespräch geführt wurde". Beispielsweise könne man auf diese Weise erkennen, "ob es Vorgaben eines Instituts an seine Mitarbeiter gab, Kunden auf bestimmte Produkte anzusprechen".

So hatten in der Vergangenheit Banken auch solchen Kunden riskante Zertifikate verkauft, für die diese Papiere überhaupt nicht geeignet waren. Hauptgrund dafür waren die attraktiven Provisionen, die für die Finanzinstitute beim Verkauf von Zertifikaten anfallen. Viele Kunden bekamen die Produkte regelrecht aufgeschwatzt.

Im Nachhinein lässt sich das jedoch schwerlich beweisen, zumal Banken häufig einwenden, der Kunde habe gezielt nach diesem Produkt gefragt. Solche Streitigkeiten dürften in Zukunft seltener werden. So lässt sich dank der Protokollierung erkennen, ob ein Kunde "auf Informationen hin, die er von dritter Seite erhalten hat, um Beratung nachgesucht hat".

Bisherige Protokolle nicht ausreichend

Zwar erstellen Banken auch bislang schon Protokolle, aber nur, um gegenüber der Finanzaufsicht belegen zu können, dass der Berater, wie gesetzlich vorgeschrieben, die Erfahrung des Kunden abgefragt hat. Die derzeitigen Protokolle gäben "oft keinen Aufschluss über Hergang und abschließende Empfehlungen des eigentlichen Beratungsgesprächs", heißt es im Gesetzentwurf. Auch mussten die Unterlagen nicht ausgehändigt werden. "Letztlich haben sich die Bankberater einfach nur selbst bescheinigt, dass sie gut beraten haben", sagt Krüger. Union und SPD wollen an weiteren Verbesserungen arbeiten. Über die Details gibt es jedoch noch Differenzen.

"Wir brauchen verpflichtende Regeln für ein Standardprotokoll, damit nicht jede Bank einfach macht, was sie will", sagt Julia Klöckner, verbraucherpolitische Sprecherin der Unionsfraktion. In einer Beschlussvorlage fordert die Union zudem, dass Finanzberater Kosten und Provisionen offenlegen müssen. Auch sollten Finanzvermittler ihre Berufsqualifikation sowie eine Haftpflichtversicherung nachweisen müssen. Klöckner ist zuversichtlich, dass sich Union und SPD in den nächsten Sitzungswochen auch bei diesen Punkten noch einig werden.

© SZ vom 18.02.2009/iko/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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