Bausparvertrag:Gefällig weitergeben

Braucht der Bausparer das Darlehen nicht, kann er den Vertrag übertragen.

Wenn ein Bausparvertrag von seinem Besitzer nicht benötigt wird, kann dieser den Anspruch auf das Darlehen an einen Angehörigen weitergeben. Die Übertragung liegt allerdings allein im Ermessen der Bank. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin.

Die Bausparkasse willigt in der Regel ein, wenn der Angehörige seine Zahlungsfähigkeit nachweisen kann. Als Angehörige gelten in Ausnahmefällen neben dem Ehegatten und direkten Verwandten auch Lebenspartner, die mit dem Bausparer in häuslicher Gemeinschaft leben.

Diese Regel sei allerdings nicht für alle Kreditinstitute verbindlich. Wer eine Übertragung plane, solle sich daher bei seiner Hausbank oder Bausparkasse über die dort gültige Ahnenreihe informieren.

(sueddeutsche.de/ dpa)

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