Bauspardarlehen:Zehn Faustregeln

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Was Sie unbedingt über das Bausparen wissen sollten.

1. Zahl-Plan:

Zu jedem Bauspar-Angebot gehört ein Anspar- und Tilgungsplan. Nur so sehen Sie, ob der Zeitpunkt der Auszahlung passt, ob die Spar- und Tilgungsraten bezahlbar sind.

2. Abschluss-Prüfung:

Die Bausparkasse zahlt das Darlehen erst aus, wenn 40% bis 50% der Bausparsumme angespart sind. Schließt der Sparer also eine sehr hohe Summe ab, muss er lange auf sein Darlehen warten. Eine niedrigere Bausparsumme ist schneller angespart und schneller zuteilungsreif. Deshalb vor jedem Vertragsabschluss nachrechnen: Wie viel lässt das Budget für die Bauspar-Rate übrig? Wann wird das Darlehen überhaupt gebraucht? Ein Beispiel: Ein Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 150.000 DM ist nach 10 Jahren zuteilungsreif, wenn er monatlich mit 500 DM bespart wurde.

3. Sprint-Tilgung:

Die Bausparkassen holen sich das geliehene Geld sehr schnell zurück. Das Darlehen ist fast doppelt so schnell abbezahlt im Vergleich zum Bankdarlehen. Aber die hohen Tilgungsraten belasten das Budget. Deshalb nachrechnen, ob die hohen Raten in die Gesamtfinanzierung passen.

4. Zuteilungs-Reife:

Der Sparer kommt erst an sein Geld, wenn er zwei Ziele erreicht hat. Ziel I: Er hat 40% oder 50% der Bausparsumme angespart. Ziel II: Die Bewertungszahl muss hoch genug sein. Nach komplizierten Verfahren bewertet die Bausparkasse das Spar- und Stundungs-Verhalten ihrer Kunden. Ein regelmäßiger Vergleich der Bewertungszahl - auf dem Kontoauszug notiert - mit der Zielvorgabe - Höhe nennt die Bausparkasse - klärt auf über die Reife des Vertrags.

5. Abschlussgebühr:

Sie kostet 1 bis 1,6% der Bausparsumme, je nach Tarif! Sie wird entweder von den ersten Sparraten abgezogen, oder separat vom Bausparer bezahlt. Nimmt der Sparer das Darlehen nicht in Anspruch, erstatten einige Bausparkassen die Gebühr zurück.

6. Volles Konto:

Ist das Mindestguthaben erreicht, ist Schluss mit sparen. Wer weiter spart, hat nichts davon: es liegt unnötig viel Geld zu niedrigen Guthaben-Zinsen auf dem Konto und der Darlehens-Anspruch verkürzt sich um das Plus. Eventuell die Bausparsumme aufstocken, so dass das neue Plus einem neuen Mindestguthaben entspricht und so eine neue Bausparsumme feststeht. Aber aufgepasst: Nach einer Vertrags-Erhöhung zahlt die Bausparkasse das Geld frühestens nach einer Sperrfrist aus. Die ist oft 12 Monate lang.

7. Zwischenfinanzieren:

Ist der Bausparer noch nicht reif, dann Bausparkasse und Banken um Angebot bitten, der kleinste Effektivzins ist der billigste. Die Kredit-Brücke sollte so hoch sein, wie das Guthaben, das mit der Reife ausgezahlt wird. Zwischen-Abschluss mit der Bausparkasse: Klausel vereinbaren "Zins fest bis zur Zuteilung". Zwischen-Abschluss mit der Bank: Mit der Bausparkasse verhandeln, dass es nichts extra kostet, wenn Sicherheiten übertragen werden für den Kreditwechsel.

8. Sofort finanzieren:

Ist noch gar kein Bausparvertrag abgeschlossen, kehrt die Bausparkasse ihre Prinzipien um: Sie leiht sofort Geld, auch wenn noch kein Guthaben angespart ist. Dafür muss der Bauherr zwei Raten zahlen: Eine für den frischen Bausparvertrag und eine für das Festdarlehen. Ist der Bausparvertrag zuteilungsreif, löst der das tilgungsfreie Festdarlehen ab. Das Nachspar-Konzept lohnt sich aber nur, wenn die Bausparkasse den Vorfinanzierungskredit sehr günstig anbietet - also günstiger als die Bank. Oft weigern sich aber die Bausparkassen, einen Effektivzins für die gesamte Finanzierung zu nennen. Aber nur so ist ein Vergleich möglich. Denn der einzelne Effektivzins für das Vorausdarlehen und für das Bauspardarlehen reichen nicht aus für einen Konditionstest.

9. Kündigung in der Sparphase:

Bekommen Sie Prämien und Zuschüsse, wollen aber noch innerhalb der ersten sieben Jahre raus aus dem Vertrag, verlieren Sie den Anspruch auf die Zusatzgelder. Erst nach Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist, zahlt Ihnen die Bausparkasse das Guthaben, Zinsen und die staatlichen Zuschüsse aus.

10. Kündigung in der Tilgungsphase:

Die Bausparkasse verlangt keine Vorfälligkeitsentschädigung, im Gegensatz zu Banken.

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