Aus für die Erbschaftssteuer:Erben in Österreich - das wird teuer

Lesezeit: 2 min

Die Alpenrepublik schafft zum August die Erbschaftsteuer ab. Für Deutsche, die in Österreich etwas vererbt bekommen, wird es teuer - denn nun schlägt das Finanzamt zu.

Marco Völklein

Dass ein Staat mal eine Steuer ersatzlos abschafft, passiert relativ selten. Umso größer ist die Freude bei vielen Österreichern. Denn dort fällt zum 1. August die Erbschaftsteuer weg. Für viele Deutsche ist das allerdings keine gute Nachricht:

Alpenidyll im Salzburger Land: Wer in Österreich erbt, muss demnächst Geld an das deutsche Finanzamt zahlen. (Foto: Foto: ddp)

Denn bereits zum Jahresende 2007 hat der deutsche Finanzminister das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern gekündigt. Und das heißt: In vielen Fällen greifen die deutsche Finanzämter auf Erbschaften und Schenkungen in Österreich zu.

Wann greift der deutsche Fiskus zu?

"Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Erblasser seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hatte und einen Zweitwohnsitz in Österreich", sagt der Münchner Erbrechtsanwalt Anton Steiner, der sich im Deutschen Forum für Erbrecht engagiert. Ebenso voll erbschaftsteuerpflichtig ist ein Nachlass, wenn der Erbe in Deutschland seinen Haupt- oder zumindest einen Zweitwohnsitz hat.

Welche Regelung gilt ab August?

Bisher war es so: Wurde Grundbesitz in Österreich vererbt, galt das österreichische Recht. Der Erbe, der zum Beispiel in Deutschland seinen Hauptwohnsitz hatte, profitierte davon: Wegen der geringeren Steuersätze und anderer Bewertungsregeln fiel weniger Steuer an als in Deutschland. Das ändert sich nun: Jetzt greift der deutsche Fiskus auf das Erbe zu und kassiert die deutsche Erbschaftsteuer. Damit gelten nicht nur höhere Steuersätze als in Österreich; vielmehr wird die Immobilie zum Verkehrswert besteuert, da Deutschland mit der Reform des Erbschaftsteuerrechts die Bewertungsregeln ändert.

Wie wirkt sich das konkret aus?

Erbrechtsanwalt Steiner rechnet ein Beispiel vor: Wurde eine Ferienwohnung im Stubaital (Verkehrswert: 250.000 Euro) vererbt, wurde bislang das Erbe ausschließlich in Österreich zum niedrigen Einheitswert besteuert. Die Erbschaftsteuer betrug etwa 2000 Euro. Künftig muss der Erbe zwar in Österreich keine Erbschaftsteuer mehr abführen, der deutsche Fiskus kassiert aber entsprechende Steuern, die außerdem noch nach dem höheren Verkehrswert berechnet werden. Angenommen, der Freibetrag des Sohnes ist durch sonstige Vermögen bereits ausgeschöpft, dann fallen in Steiners Beispiel in Deutschland 27.500 Euro Erbschaftsteuer an.

Lesen Sie im zweiten Teil, wie sich deutsche und österreichische Behörden austauschen - und wie Betroffene jetzt noch schnell handeln können.

Und was gilt bei Geldvermögen, das vererbt wird?

"Hier gelten die gleichen Regeln wie bei Immobilien", so Steiner. Auch dann muss das vererbte Bargeld oder Wertpapiervermögen in Deutschland versteuert werden, vorausgesetzt, der Erblasser oder der Erbe haben zumindest einen Zweitwohnsitz in Deutschland.

Tauschen sich die Behörden in Deutschland und Österreich aus?

Nein. Zumindest bei der Erbschaftsteuer gibt es keinen institutionalisierten Informationsfluss. Grundsätzlich ist man aber in Deutschland verpflichtet, das Erbe innerhalb von drei Monaten den deutschen Steuerbehörden anzuzeigen. Hat das deutsche Finanzamt einen Verdacht, wird es in Österreich nachfragen - und dort auch Auskünfte erhalten.

Wie können Erben und Erblasser gegensteuern?

Im Grunde gelten für die Betroffenen nun die gleichen Regeln, wie wenn das Vermögen in Deutschland und nicht in Österreich liegen würde. So kann der künftige Erblasser rechtzeitig vor seinem Tod Teile des Vermögens an seine Nachkommen verschenken. Dabei gelten nach deutschem Recht dieselben Steuersätze und Freibeträge wie im Erbfall. Außerdem kann man diese Freibeträge alle zehn Jahre neu ausnutzen. "Wer rechtzeitig darüber nachdenkt, kann seinen Nachkommen somit einiges an Erbschaftsteuern ersparen", sagt Steiner.

Sollten Betroffene jetzt noch schnell handeln?

Manch einer wird sich überlegen, sein Ferienhäuschen in Österreich noch vor dem 1. August 2008 an seine Kinder zu verschenken. "Aber von solchen Schnellschüssen rate ich ab", sagt Erbrechtsanwalt Steiner. Eine solche Schenkung wäre ohnehin vor dem 1.August bereits in Deutschland voll steuerpflichtig.

Was ist noch zu beachten?

Mit dem Wegfall der Erbschaftsteuer führt Österreich ein Schenkungsmeldesystem ein. Schenkungen ab einer bestimmten Größe (bei Angehörigen ab 50.000 Euro pro Jahr, bei anderen Personen ab 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren) müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden. Anwalt Steiner: "Das gilt auch für Deutsche, die als Schenker oder Beschenkte ihren Wohnsitz oder Zweitwohnsitz in Österreich haben."

© SZ vom 22.07.2008/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: