Dieter und Ina M. haben geerbt und wollen sich im Süden Münchens häuslich niederlassen. Sie haben genaue Vorstellungen von ihrem künftigen Heim, die ein Architekt umsetzen soll.
Den passenden Architekten finden
Diesen findet man am besten über eine Empfehlung von Freunden und Bekannten. Wenn man ein hübsches Haus sieht, kann man sich bei den Besitzern ebenfalls nach dem Architekten und der Zufriedenheit der Bauherren erkundigen. Auch die Architektenkammern helfen bei der Architektensuche weiter und stellen im Internet Büroverzeichnisse zur Verfügung, die über Architekturbüros Auskunft geben. Die eingetragenen Büros können einen Link zu ihrer Homepage anbieten, auf der der Architekt über seine Tätigkeitsschwerpunkte und Referenzobjekte informiert.
Gegenseitige Zuneigung testen
In einem ersten Gespräch kann man ausloten, ob die Chemie stimmt. Bevor man den endgültigen Vollauftrag erteilt, kann man einen Vorentwurf in Auftrag geben, der allerdings nicht kostenlos ist. Absprachen kann man beim Bau zwar auch per Handschlag treffen. Diese sind zwar gültig, im Streitfall aber häufig nicht beweisbar.
Schriftlichen Vertrag abschließen
Sicherheit und Transparenz bietet nur ein schriftlicher Vertrag, der gut durchdacht sein sollte. Der Vertrag mit dem Architekten sollte daher auf jeden Fall schriftlich abgeschlossen und vom Bauherrn sorgfältig geprüft werden. Allerdings schließen nur 30 Prozent aller privaten Bauherren einen schriftlichen Architektenvertrag ab, schätzt Gerhard Zach, bayerischer Landesvorsitzender des Verbandes Deutscher Architekten.
Inhalt des Vertrags
Der Architektenvertrag enthält Aufgaben und Pflichten des Architekten, Honorar, Gewährleistungsfristen, Umfang der Haftung und Angaben zur Haftpflichtversicherung des Architekten.
Aufgabe des Architekten
Die Aufgabe des Architekten ist die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken. Er plant, lenkt, organisiert und überwacht das gesamte Bauvorhaben. Die Leistungen des Architekten sollten im Vertrag genau beschrieben werden. Das komplette Angebot für Planung und Ausführung des Bauwerks ist in neun Leistungsphasen gegliedert: Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vergabevorbereitung, Vergabemitwirkung, Bauüberwachung, Objektbetreuung. Je nach Baubudget kann der Auftrag nur für zwei oder drei Leistungsstufen erteilt werden.
Stufenpläne mit Vorteilen
Der Bauherr kann sich im Vertrag auch vorbehalten, den Architekten stufenweise zu beauftragen. Vorteil: Gibt es während der Zusammenarbeit Probleme, kann sich der Bauherr ohne finanziellen Verlust von dem Architekten trennen.
Im Kündigungsfall
Wenn man während des Baus feststellt, dass man mit dem Architekten nicht harmoniert, kann man diesem jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Dem Architekten steht dann aber das volle, vertraglich vereinbarte Honorar zu, abzüglich ersparter Aufwendungen. Ist dagegen der Architekt seinen Aufgaben nicht richtig nachgekommen - was der Bauherr nachweisen muss - hat der Architekt nach einer Kündigung nur Anspruch auf Vergütung für die bisher erbrachten Leistungen.