Arbeitszimmer:Miete statt Lohnerhöhung

Zahlt der Chef die Miete für das Arbeitszimmer, erhöht sich nicht die Lohnsteuer.

Übernimmt die Firma die Miete für das Arbeitszimmer in der Wohnung seines Mitarbeiters, fallen die Einnahmen nicht automatisch unter die Lohnsteuer. Der Bundesfinanzhof (BFH) verwarf in einer Entscheidung anders lautende Auffassungen eines Finanzamts und eines Finanzgerichts.

Geklagt hatte eine Steuerberatungsgesellschaft, die als Außendienstbüros genutzte Räume von ihren Arbeitnehmern angemietet hatte. Während das Finanzamt dies als zusätzlichen Arbeitslohn wertete, sahen die Richter des Bundesfinanzhofs keinen "Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten". Da der Mitarbeiter keinen weiteren Arbeitplatz in den Firmenräumen habe und das Unternehmen zudem mit betriebsfremden Dritten gleich lautende Mietverträge abgeschlossen habe, müsse die Anmietung als selbstständiger Vertrag neben dem Arbeitsverhältnis anerkannt werden.

Aktenzeichen: Bundesfinanzhof VI R 131/00

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