Das Finanzamt akzeptiert das Arbeitszimmer zu Hause nur bedingt und misst mit strengen Maßstäben: Bis 1996 konnte das Arbeitszimmer grenzenlos von der Steuer abgesetzt werden.
Seit dem kann der Heimarbeiter nur noch 1250 Euro geltend machen als Werbungskosten, wenn er mehr als 50 Prozent seiner Arbeitszeit in diesem Raum verbringt. Bleibt er unter der 50-Prozent-Marke, trägt er die Kosten allein. Arbeitet er aber nur zu Hause für einen Chef, muss das Finanzamt die gesamten Kosten hinnehmen: Das Arbeitszimmer ist "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung".
Der Arbeitnehmer muss die 51-Prozent-Aufteilung beweisen. Für die Zeitgrenze zählt die tatsächliche Arbeitszeit - Arbeitsweg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zählt nicht. Ein detailliertes Arbeitszeitenbuch überzeugt das Finanzamt.
Anerkannte Beruf für die Arbeitsplatzteilung (Grenze 1250 Euro): Lehrer, Makler, Vertreter
Raumlage
Grundvoraussetzung für den Steuerabzug ist die Lage des Arbeitszimmers: Es muss von der übrigen Wohnung abgetrennt sein. Ein Durchgangszimmer hat beim Finanzamt keine Chance.
Einrichtung
Das Zimmer muss ausschließlich der beruflichen Nutzung dienen. Stehen Fernseher, Gästesofa oder Kinderbett im Raum, kann der Beamte den Abzug verweigern.
Arbeitsmittel
Schreibtisch, -stuhl oder Bücherregal erkennt das Finanzamt immer an, auch ohne Arbeitszimmer.
Ausgaben für das steuerlich anerkannte Arbeitszimmer
Einrichtungs- und Erhaltungskosten: Gardinen Einbauschränke Leuchte Teppich Renovierung Reinigung
Nicht anerkannt sind: Blumen Vasen Bilder, Skulpturen.
Kosten bis zu 475,60 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Gegenstand rechnet das Finanzamt sofort ab im Jahr der Anschaffung. Wird es teurer, verteilt sich die Abschreibung auf die Nutzungsdauer.
Die Bundesfinanzministerium legt in der Afa-Tabelle die Nutzungsdauer fest:
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Anteilige Kosten abziehen für
Miete, Strom Heizung Wasser Müllgebühr Grundsteuer Gebäude-, Hausratsversicherung Schuldzinsen bei Eigentumswohnungen Gebäudeabschreibungen Instandhaltung
Arbeitszimmer in der Eigentumswohnung
Wollen die Eigentümer die Wohnung innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist verkaufen, sollten sie das Arbeitszimmer im Jahr des Verkaufs und den zwei Jahren davor nicht von der Steuer absetzen. Ansonsten zieht das Finanzamt aus dem Verkaufserlös den steuerpflichtigen Gewinn anteilig ab.
Angemietetes Arbeitszimmer
Liegt das Zimmer außerhalb des Privatreichs darf das Finanzamt keine Einschränkungen machen und muss alle Kosten für das Zimmer abrechnen von der Steuer.