Immobilienbesitz unter Hartz IV-Bedingungen: Das Bundessozialgericht legt neue Maßstäbe an.
Bis vor einigen Jahren galt, dass es höchstens 130 Quadratmeter Wohnfläche bei vier Personen sein dürfen, andernfalls gab es keine Bauförderung. Diese Fläche galt bisher auch beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) als angemessen. Auch wer langzeitarbeitslos war, konnte trotz Immobilienbesitzes Sozialleistungen beziehen. Im Gesetz steht nur, dass "ein selbstgenutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung" nicht als Vermögen gilt.
Immobilien unterliegen besonderen Regeln, wenn es um die Berechnung von Hart IV geht. (© Foto: Photodisc/ Montage: sueddeutsche.de)
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Die Bundesagentur für Arbeit, neben den Kommunen Träger des Arbeitslosengeldes II, legte das großzügig aus. Bei einer Wohnfläche von bis zu 130 Quadratmetern sei zu unterstellen, dass das Haus oder die Wohnung angemessen ist.
Mit dieser Auslegung dürfte nun Schluss sein. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied in einem jetzt veröffentlichtem Urteil, dass diese Grenze für Haushalte bis zu drei Personen nicht gilt (Az. B 7b AS 2/05 R, 7.11.2006). Die Flächen nach dem II. Wohnbaugesetz seien zwar ein geeigneter Maßstab, jedenfalls gerechter als die seit 2002 je nach Bundesland unterschiedlichen Förderungsbedingungen. Aber die 130 Quadratmeter bei einem Haus oder 120 Quadratmeter bei einer Wohnung sind nur für Haushalte mit genau vier Personen angemessen. Für jede Person weniger oder mehr müsse die Grenze um 20 Quadratmeter herauf- oder herabgesetzt werden.
Für den Drei-Personen-Haushalt ist deshalb nur noch ein Haus mit 110 Quadratmetern angemessen, für den Zwei-Personen-Haushalt mit 90 Quadratmetern. Diese Mindestfläche soll auch für Singles gelten, da man nie ausschließen kann, ob sie in absehbarer Zeit einen Partner aufnehmen.
Bei Eigentumswohnungen liegt der Wert um jeweils zehn Quadratmeter darunter.
Diese Reduzierung war zwar im II. Wohnbaugesetz nicht vorgesehen, die Richter hielten sie bei der Frage des sogenannten Schonvermögens trotzdem für notwendig. Denn die Regelung dient nicht "dem Schutz der Immobilie als Vermögensgegenstand", sondern "der Erfüllung des Grundbedürfnisses Wohnen und als räumlicher Lebensmittelpunkt." Da bei der Sozialhilfe bereits laut Gesetz die Zahl der Bewohner zu berücksichtigen ist, war es aus Gleichheitsgründen notwendig, dieses Merkmal beim Arbeitslosengeld II ebenfalls zu beachten.
Für Haus- und Wohnungseigentümer mit größeren Wohnflächen bedeutet das, sollten sie länger als ein Jahr arbeitslos sein (ab 55 Jahren länger als 18 Monate), gelten sie nicht mehr als "hilfebedürftig" und erhalten kein Arbeitslosengeld II.
Wer davon betroffen ist, wird wohl in den nächsten Wochen oder Monaten den Bescheid über die Einstellung der Leistung erhalten.
Ein paar Ausnahmen kann es noch geben, das BSG lässt Abweichungen "beim Vorliegen besonderer Umstände" zu. Christian Link, wissenschaftlicher Mitarbeiter am BSG, nennt als Beispiel den Fall, dass früher Kinder mit im Haus lebten. Im Urteil ist diese Ausnahme allerdings nicht erwähnt. Wenn die Immobilie zu groß ist, muss der Arbeitslose vom Vermögen leben. Dazu ist nicht immer ein Verkauf des Hauses nötig, denn vielleicht können einzelne Teile des Gebäudes oder des Grundstückes abgetrennt und verkauft werden, vielleicht reicht auch die Vermietung einzelner Zimmer oder einer Einliegerwohnung aus. Auch die Aufnahme einer Grundschuld gilt als zumutbar. Wenn nichts davon machbar ist, greift eine Härtefallregelung.
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DFB-Pleite gegen die Schweiz
die Politiker haben vor Einführung von Hartz4 (Hartz4Hartz) hoch und heilig geschworen (Clement SPD), daß niemand wegen Arbeitslosigkeit sein Häuschen verkaufen müsse. In meinem Bekanntenkreis ist das aber schon mehrfach passiert. Damit fällt Wohneigentum als Alterssicherung praktisch aus: Man baut ein Haus in der Familienphase mit 110 m2 und muss dieses dann, wenn die Kinder aus dem Haus sind, (arbeitslos ab 50) verkaufen. Das ist der finale Absturz. Wenn man nach einem Jahr wieder Arbeit findet ist das Haus weg.
"Aber ob man sein Geld in eigene Immobilien, vermietete Immobilien oder in Aktien investiert ist eine rein private Entscheidung."
That`s right. habe nie anderes behauptet.
"Wem der Ärger mit Mietern zuviel ist, der kann sie jederzeit veräußern und sein Geld anders anlegen."
Auch das ist richtig.
"Warum dieses Geld dann bei Hartz IV berücksichtigt wird, ein eigenes Haus/Wohung dagegen nicht, will mir schlicht nicht einleuchten."
Erstens ging es mir nie darum, die Bewertung von Immos ganz unter den Tisch fallen zu lassen und zweitens: Immo-Eigentum verpflichtet den Eigentümer - und zwar dem Sinn nach zum Wohle der Gesellschaft. Das System der Aktien/Aktiengesellschaften ist dem Gemeinwohl eher nicht förderlich und der Käufer von Aktien verpflichtet sich nicht der Gesellschaft. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum
Wie schon gesagt geht es mir letztlich nicht darum, immobiles Eigentum vor ALG II-Zugriff zu schützen und mobile Geldwerte dagegen nicht. Mir geht es darum, Vermögen nach der Planung des Anlegers zu bewerten und von staatlicher Seite für diese Zwecke abzusichern (z.B. Grundbucheintragung). Wer bereit ist, sein privates Vermögen zur Absicherung (s)einer privaten Altervorsorge - ab einem bestimmten, festzulegendem Alter - einzusetzen, sollte es nicht für eine Tiefphase während seines Lebens aufopfern MÜSSEN. Es steht ihm jedoch frei, dies dennoch zu tun.
Es gibt eben keine Garantie dafür, dass er nach Verbrauch seines Vermögens nicht doch für Jahrzehnte von ALG II leben muss. Die Vorteile einer solchen "Vereinbarung" wären z.B., dass der Staat für solche Personen keinerlei ALG II oder Rentenzahlungen ab einem bestimmten Alter aufbringen müsste und Jüngere eine höhere Motivation hätten, sich Werte fürs Alter zu schaffen.
Neulich sprach ich mit einer 22-jährigen ziemlich mittellosen jungen Dame über ihre Altersversorgung. Sie meinte, dass sie ganz bewusst darauf verzichte, jetzt gutes und knappes Geld in eine private Absicherung zu stecken, weil diese dann später im Falle einer Bedürftigkeit sowieso negativ angerechnet würde. Und bei den derzeitigen Perspektiven in D hat sie gar nicht so unrecht. Frei nach dem Motto: Soll doch erst der Staat bluten, bevor ich mir mal Gedanken um eine eigene private Alterssicherung mache.
Der Staat sollte also Wahlmöglichkeiten schaffen, damit hart erarbeitete Altersversorgungen - nicht zuletzt zu seinem Gunsten - erhalten bleiben.
Und nochmal: Der Staat bewertet ja schon heute unterschiedlich. Die Rentenanwartschaften eines Angestellten müssen im Falle von ALG II ja auch nicht versilbert werden. Warum aber die eines privaten Vorsorgers?
Zitat hefe60:
"Diese Meinung lässt den Verdacht zu, dass der Schreiber sehr wahrscheinlich in seinem ganzen Leben noch nie eine Immobilie vermietet hat."
Hat er wohl. Und dabei durchaus nicht nur positive Erfahrungen gemacht.
Aber ob man sein Geld in eigene Immobilien, vermietete Immobilien oder in Aktien investiert ist eine rein private Entscheidung. Wem der Ärger mit Mietern zuviel ist, der kann sie jederzeit veräußern und sein Geld anders anlegen. Warum dieses Geld dann bei Hartz IV berücksichtigt wird, ein eigenes Haus/Wohung dagegen nicht, will mir schlicht nicht einleuchten.
Wenn Ihren Bekannten der Verwaltungsaufwand für die Immobilien zuviel wird, gibt es dafür Dienstleister. Oder sie trennen sich von den Immobilien und sitzen fortan jeden Vormittag in Mallorca im Cafe beim Rentnerstammtisch. Das Geld sollte dafür wohl reichen.
"Als Angestellter sind meine privaten Rücklagen genauso angreifbar..."
Um die ging es mir nicht.
"...und die staatlichen, angeblich von den Rentenbeiträgen bebildeten, existieren nicht. Das Geld ist im selben Moment wo es eingenommen wird schon wieder ausgegeben."
Auf dem Papier existieren sie sehr wohl.
Die "Rentenansprüche" aus Immobilien existieren ja auch erst dann real, wenn die Finanzierung weitgehend oder ganz weggefallen ist. Meist erst nach ca. 30 Jahren, also in einem Alter, das dem Rentenalter meist sehr nahe ist.
"Die Rentenreserve reicht glaubich für höchstens einen Monat, aber es ist schon ne Weile her, dass ich davon gehört hab."
Jau - so etwa einen bis einige Monate...
"Bzgl. Globalisierung:
Anstatt freier Welthandel wo der gewinnt, der am billigsten produziert, sollte man gewisse Standards setzen, die erfüllt werden müssen: Wenn jemand etwas in die EU importieren will, dann muss er nachweisen, dass es unter Bedingungen produziert wurde, die europäischen Ansprüchen genügen (soziale, Umwelt, etc). [...]"
Dienlich wäre evtl. ein Einsatz westlicher Arbeiter - z.B. in Form von Generalstreik - für bessere Arberistbedingungen ihrer Arbeiterkollegen in der Dritten Welt. Diese Solidarität könnte bewirken, dass im Umkehrschluss Proletarier der Dritten Welt erkennen, dass wir Anteilnahme an ihrer Existenz haben. Die Bevölkerungsentwicklung des Planeten Erde wird uns aber in den nächsten Dekaden noch rund zwei bis drei Milliarden Menschen zusätzlich bringen. Die wollen alle was zum Essen, ergo suchen sie Arbeit. Das wird die Ware Arbeit erst so richtig billig machen. Billig wie Dreck. Dazu noch ein anderer Aspekt: Bei den großen Konferenzen der UN bezüglich Bevölkerungsentwicklung, Familienplanung, etc. sind es stets die Vertreter der großen Religionen, die quertreiben.
"[...]Dann war die Globalisierung nur ein temporäres Phänomen, an dem sich ein paar schlaue vorzüglich bereichert haben."
Genauso sehe ich das auch. Aber das ist den Oligarchen in der Jetztzeit scheißegal. Jetzt werden die Pfründe (Milliarden) gesichert. Was die Zukunft bringt ist da nur sekundär interessant. Die Vergangenheit zeigt, dass es den wirklich Reichen bei gesellschaftlichen Umwälzungen nur selten an den Arsch ging (siehe z.B. Königshäuser und ihre Akzeptanz). Das hieße, dass selbst bei änderungen der Verhältnisse die Nachkommen der Reichen reich sein werden, respektive gerade die Reichen ihre Macht und ihr Vermögen dafür einsetzen werden, damit die Verhältnisse so bleiben wie sie sind. Die Stiftung von Bill Gates ist beispielsweise nichts anderes, als das geeignetste, angepasste Mittel, ein Milliardenvermögen noch schneller zu vermehren - nämlich steuerfrei und mit einem großen humanitärem Image. Man spendet jährlich vielleicht fünf bis zehn Prozent via Gesundheitsindustrie an Dritte Welt Länder (und schafft so Abhängigkeiten sowohl bei der Industrie als auch bei den armen Ländern) und investiert die noch vorhandenen Milliarden in oft ethisch zweifelhafte Unternehmungen, die wesentlich höhere Gewinne abwerfen. Steuerfrei versteht sich. Man ist ja ein Gutmensch. Durch entsprechende Einflussnahme und Postenvergabe sichert man sich und seinen Nachkomen ein Millioneneinkommen. Die Spenden an die Armen sind sozusagen nur ein Abfallprodukt.
"Lediglich, wenn es für die Gesellschaft, die ja den Unterhalt des Hartz-IV-ers aufbringen muss, billiger ist, lässt sich eine Nichtveräußerung rechtfertigen."
Das wird es spätestens dann, wenn ein über 55-jähriger - mit wenig oder keinem Rentenanspruch - keine Arbeit mehr fände und der Zeit seines Lebens ALG II beziehen müsste. Wohnte er wenigstens im eigenen Heim (Verzicht auf Wohngeld) oder hätte darüber hinaus noch weitere Immobilien (Einkünfte), dann wäre es für die Gesellschaft nicht zwingend von Vorteil, diesem temporär Bedürftigen die private Rentenversorgung zu nehmen.
Ich halte es deshalb zwingend gegeben, nicht nur die vorhandenen Vermögen zu einer Bewertung heranzuziehen, sondern auch potentielle Rentenansprüche. Im Falle der staatlichen Rente sind diese erworbenen Ansprüche ja relativ vorgeschrieben garantiert. Egal, ob man sie gerne zahlt oder nicht. Im Falle einer privaten Rentenabsicherung (kann auch privater Rentenversicherungsvertrag sein) sind halt entsprechende Verpfändungserklärungen abzugeben. Konkret bei Immobilien ein Grundbucheintrag zu Gunsten des Staates, damit der Eigentümer die Miteinnahmen später auch tatsächlich zur Rentensicherung erhält und ein anderweitiger vorheriger Verkauf ausgeschlossen ist. Das ist jetzt nicht ins Detail durchdacht, sondern eher als Denkansatz zu verstehen.
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