Von Marco Völklein

Dubiose Firmen bieten an, die Einfahrt zu asphaltieren, das Dach zu decken und den Keller zu sanieren. Sie nehmen ihre Opfer gnadenlos aus.

Als Werner Klein die ersten Berichte von Bürgern auf den Tisch bekam, wurde der Bauberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sofort hellhörig.

Ein Straßenarbeiter trägt heißen Asphalt auf eine Straße auf. (© Foto: ddp)

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Eine Firma, offenbar aus Großbritannien, schickt derzeit Bautrupps in niederländischen Fahrzeugen durchs Land. Die Handwerker halten Ausschau nach unbefestigten Flächen auf Privatgrundstücken. Vielleicht ist der Besitzer ja daran interessiert, die Fläche asphaltieren zu lassen - als Zufahrt zur Garage oder als Abstellplatz für den Wohnwagen. Dann klingeln die Trupps oder sprechen die Besitzer am Gartentor an. Und erzählen haarsträubende Geschichten.

Gerade habe man in einem Nachbarort eine große Fläche asphaltiert, heißt es dann. Und nun habe man einen Überschuss an Baumaterial. Den könne man doch gleich auf dem Grundstück verbauen, zu einem günstigen Preis.

"Ich warne davor, sich auf solche Angebote einzulassen", sagt Bauberater Klein. Bereits mehrere Beschwerden gingen bei der Verbraucherzentrale in Stuttgart ein. Die Arbeit, die die Trupps schließlich abliefern, sei nicht gerade von hoher Qualität.

Ärgernis fehlende Anschrift

In einem Fall berechneten die Gauner 3000 Euro. Das Geld wurde bar kassiert; die Quittung enthielt keine Anschrift der Firma. Lediglich eine Handynummer war aufgeführt. Kurz, nachdem die Arbeiter die Baustelle verlassen hatten, stellte sich heraus, dass sie mehr Quadratmeter berechneten, als tatsächlich asphaltiert wurden.

"In anderen Fällen war es so, dass das Gefälle nicht sauber angelegt wurde und sich Pfützen in der Einfahrt bildeten", erzählt Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Unklar ist, ob die Flächen überhaupt den ersten Frost überstehen und nicht der Asphalt "bereits im Winter wieder wegbröselt", sagt Keßler.

Die "Asphalt-Haie", so nennt Bauberater Klein die Gauner, sind dann allerdings längst über alle Berge. Und der Kunde kann sein Recht auf Gewährleistung, das er in solchen Fällen nach Auskunft der Verbraucherzentrale fünf Jahre lang hat, nicht geltend machen, wenn ihm keine Anschrift des Unternehmens vorliegt.

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