Dubiose Inkasso-Briefe, Abo-Fallen am Telefon: Unredliche Massenabmahnungen sind ein Millionengeschäft. Die Justizministerin will mit einem Gesetz dagegen vorgehen und Verbraucher besser schützen - unter anderem durch drakonische Geldstrafen.
Bei Geschäften per Internet oder Telefon sollen Verbraucher künftig nicht mehr so leicht über den Tisch gezogen werden können. Anfang 2012 will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ein Gesetzespaket vorlegen, das die Rechte der Kunden bei solchen Geschäften stärkt. Nach wie vor seien Verbraucher in dem Bereich "ärgerlichen Methoden ausgesetzt, denen ich mit einem kompakten Gesetz einen Riegel vorschieben will", sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch zur Süddeutschen Zeitung.
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Drei Ärgernisse will die Ministerin angehen. Da wäre zum einen der sogenannte Abmahnmissbrauch, mit dem einige Anwaltskanzleien ohne jeden Aufwand mittlerweile sehr viel Geld verdienen. So mahnen sie beispielsweise massenhaft private Internetnutzer ab wegen einer angeblichen Verletzung von Urheberrechten. Oder sie mahnen Kleinunternehmen wegen geringster Wettbewerbsverstöße auf ihrer Webseite ab. Beides - sowohl die Urheberrechtsverletzung als auch die Wettbewerbsverstöße - lässt sich heutzutage mit einer modernen Software problemlos per Knopfdruck ermitteln. Trotzdem verlangen die Anwälte für die Abmahnungen zum Teil horrende Gebühren.
Vor allem kleine Unternehmen könnten von solchen Abmahnungen "existenziell bedroht werden", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Deshalb will sie künftig für wettbewerbliche Abmahnungen niedrigere Gebühren vorschreiben. Auch soll es nicht mehr so leicht möglich sein, dass die Anwälte sich das Gericht, vor dem sie klagen, frei aussuchen können. Missbräuchlich Abgemahnte erhalten zudem Anspruch auf Kostenersatz.
Doch auch bei Urheberrechtsverletzungen seien "unredliche Massenabmahnungen ein lukratives Geschäft", stellt Leutheusser-Schnarrenberger fest. Um welche Summen es dabei gehen kann, zeigt der Fall einer Regensburger "Abmahnkanzlei", die kürzlich angebliche Forderungen eines Mandanten in Höhe von 90 Millionen Euro versteigert hat. Auch in dem Bereich will das Ministerium neue Vorschriften schaffen. Anders als bei wettbewerblichen Abmahnungen stehen die Details jedoch noch nicht fest.
Das zweite Ärgernis, das mit dem Gesetzespaket aufgegriffen werden soll, sind die zum Teil äußerst dubiosen Methoden einiger Inkassofirmen. Eine Untersuchung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen hatte kürzlich aufgezeigt, dass 99 Prozent der Beschwerden über unseriöse Inkassopraktiken berechtigt sind. In 84 Prozent der Fälle gab es von vornherein überhaupt keine Hauptforderung, die hätte eingetrieben werden dürfen.
Ministerin will Bußgeld versechsfachen
Meist stecken dahinter untergeschobene Verträge, die durch Abo-Fallen im Internet, unerlaubte Telefonwerbung oder Gewinnspielwerbung angebahnt wurden. Leutheusser-Schnarrenberger betonte, dass es nur wenige Inkassounternehmen seien, die "für Verdruss" sorgten. Auch die Untersuchung der Verbraucherschützer hatte gezeigt, dass die allermeisten der 2000 registrierten Inkassounternehmen ordentlich arbeiten. Rund dreiviertel aller Beschwerden richteten sich gegen gerade einmal zehn Unternehmen. Doch um diesen wenigen das Geschäft zu erschweren, plant die Ministerin nun eine strengere Aufsicht, "empfindliche" Bußgelder sowie die Pflicht zu mehr Transparenz. "Verbraucher sollen sofort erkennen können, welche Inkassokosten sie zu erstatten haben", sagte sie.
Das dritte Ärgernis, gegen das Leutheusser-Schnarrenberger vorgehen will, ist die unerbetene Telefonwerbung. Zwar ist sie schon lange verboten, doch gibt es immer noch zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern - oftmals verbunden mit Beschwerden darüber, dass nach so einem Anruf behauptet wurde, man habe einen Vertrag geschlossen und müsse nun zahlen. In aller Regel geht es dabei um eine Teilnahme an Gewinnspielen. Bislang kann die Bundesnetzagentur für solche Anrufe ein Bußgeld von maximal 50.000 Euro verhängen. Leutheusser-Schnarrenberger will den Betrag nun auf 300.000 Euro versechsfachen. Zudem werden "Verträge über Gewinnspiel-Dienste", die etwa 70 bis 80 Prozent der Beschwerden ausmachen, nur noch dann wirksam sein, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail geschlossen wurden", kündigte sie an.
Auch gegen Verträge, die Verbrauchern im Netz untergeschoben werden, will die Ministerin vorgehen. Künftig soll ein solcher Vertrag nur wirksam sein, wenn der Kunde eigens auf einen Button klickt, der ihn eindeutig auf seine Zahlungspflicht hinweist. Diese neue Regelung wird allerdings nicht in dem für Januar angekündigten Gesetzespaket enthalten sein. Sie wurde bereits vom Parlament in erster Lesung beraten und soll 2012 beschlossen werden.
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(SZ vom 29.12.2011/jab)
Wirbel um Obama-Biographie
damit ein Vertrag rechtsgültig wird, ist die Unterschrift beider
Vertragsparteien notwendig.
Dies ist ein ganz einfaches System und könnte doch schon immer gelten.
Welche LOBBY verhindert dies, könnte ein lohnendes Ziel für die
Medien sein !
Mit anderen Worten: vor den EU-Gerichtshof wird wahrscheinlich kaum eine dieser "Abmahnungen" Bestand haben, die deutschen Regelungen bzgl. der "Abmahnungen" werden wahrscheinlich als mit dem EU-Recht unvereinbar eingestuft werden.
Das Dumme ist nur, dass sich kaum einer derartige Gerichts- und Verfahrenskosten leisten kann: Recht ist eben nur und allein für diejenigen da, die reich genug sind, um solche zeitlich fast unendliche Verfahren auch bezahlen können: Recht bekommt nur der, der es sich auch finanziell leisten kann. Toller "Rechtsstaat"!
Popelsoftware, schon bekommt man von Edonkey und Bittorrent-Usern die IP Adresse, eine "Freeze" Mail an deren Provider. Sowas programmiert jedes zweite Scriptkiddie in den Sommerferien.
Mit der Liste von IPs gehts ans nächste wohlgesonnene Amtsgericht, wo ein Richter dann die herausgabe der Daten anordnet. Mit der Anordnung gibts die Anschlussinhaber von den Providern, was dann 500€ Abmahnbriefe mit ganz kurzen Fristen per Serienbrief erlaubt.
Das Gutachten, was deren Software eine Gerichtsverwertbarkeit unterstellt ist bestenfalls das Papier wert, auf dem es geschrieben ist. Und dann kommts noch zu solchen Urteilen: tarife.de/nachrichten/internet/rentnerin-muss-wegen-raubkopien-strafe-zahlen_31265.html
Ein paar Millionen Abmahnungen im Jahr x 500€ x 1/3 Quote der Sofortzahler sind 150 Millionen Branchenumsatz. Leicht verdientes Geld für windige Paragraphenreiter.
Details: Siehe abmahnwahn-dreipage.de, die Jungs verfolgen das Treiben schon seit Jahren. Und auch die letzte Änderung des Abmahnrechts ist umgangen worden. Es gibt bei der gesetzlich angedachten Kostenbegrenzung natürlich keine "einfach gelagerten Fälle", also fleissig weiter so und möglichst hohe Streitwerte nebst Gebühren ansetzen. Noch besser ist es, wenn eine Briefkastenfirma rechte an längst verschimmelten Por-NOs aufkauft, irgendwie diese ins Netz bringt und dann die Filesharer systematisch abkassiert.
Wie wäre es denn, wenn die SZ jeden Monat bei den zuständigen Ministerien (sog. "Verbraucherschutz" und Justiz) nachfragen würde, wie weit denn die Bemühungen gediehen sind.
Gegen einige aus der Brache (Olaf T. und Katja G.; den Sieg gegen letztere haben wir der Stadtsparkasse München zu verdanken und nicht der Politik) wurde ja schon erfolgreich vorgegangen.
Liebe SZ: 2013 ist Wahljahr. Bleiben Sie dran. Fragen Sie Frau Aigner und Frau Leuthheusser nach ihren Bemühungen!
Es ist längst Überfällig, dass was passiert und zwar von Seiten der Staatsanwaltschaften. Jahre ja Jahrzehnte lang schaut der Rechtsstaat hartnäckig in die andere Ecke wenn zB die Telekom und auch andere Telfonunternehmen ihre Kunden nach Strich und Faden betrügen, das Abmahnwesen sich zu einer mafiösen Industrie entwickelt und zb die Banken und deren Beratungsaberwitz (wie auch mehrfach nachgewiesen) sich zu einer Art Glücksspielsystem mit garantierte Abzocke mutiert. Vom Riester-System, das eigentlich nur dazu dient Geld auf den Kapitalmarkt zu schleusen zum Schaden der Riestersparer ganz zu schweigen ( man muss ja mindestens 84 werden um überhaupt das eingezahlte Kapital wieder zu bekommen!).
Was also soll man von so einem "Rechtsstaat" noch halten der der es jedem einzelnen überlässt im Kampf gegen allgemein bekannte Sauereien mit viel finanziellem Aufwand und Ärger, vielleicht zu seinem Recht zu kommen. Denn es geht geht doch nicht so sehr um jeden Detail-Betrug bei jedem Einzelnen sondern um die vielen Tausend zu unrecht abgebuchten einforderten oder sonst abgepressten Beträge! Der der stark diversifizierte Industie-mässig aufgezogenen Betrug mit Kleinbeträgen ist doch zur einer allgemeinen Geschäftsidee geworden die sich auch spielend zB. mit Hilfe Telefonabbuchung per Telekom spielend realisieren lässt.
Auf die Idee dass ein Vertrag auch ohne Unterschrift zustande kommen könnte auf die kommt ein normaler Verbraucher garnicht.
Das eine Bank ohne Überprüfung Beträge vom Girokonto abbucht nur auf die bloße Behauptung hin, es bestünde eine Einzugsermächtiung ist fast nicht zu fassen aber gängige Praxis. Dass alleine mit der Angabe einer Kreditkartennummer von angeblichen Unternehmen ohne Nachfrage Beträge bis zum Limit abgebucht werden können ist fast unglaublich! Die Telekom ohne Überprüfung Beträge in fast beliebiger Höhe per Telefonrechung einzieht ist eine ideale Spielwiese für Betrüger aller Art. Man betrügt nicht mehr man lässt betrügen!
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