Abgeltungsteuer:Umbruch am Finanzmarkt

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Viele Anleger fürchten die Abgeltungsteuer, die ab 2009 greift. Fondsgebundene Versicherungen und Dachfonds können steuerliche Vorteile bringen.

Thomas Hammer

Die Kurse stiegen, das Volumen fiel: Obwohl der Deutsche Aktienindex (Dax) seit Jahresbeginn um etwa 15 Prozent zulegen konnte, erwärmten sich die Wertpapiersparer bisher nicht so recht für Aktienfonds.

Rund zwölf Milliarden Euro zogen Anleger nach Angaben des Fondsverbands BVI in den ersten sieben Monaten dieses Jahres aus Aktienfonds ab, wobei der Löwenanteil der Mittelabflüsse vor dem Ausbruch der US-Hypothekenkrise geschah. Ebenfalls auf der Verliererseite standen Rentenfonds, die Anlegergeld im Volumen von circa acht Milliarden Euro abgeben mussten.

Dennoch muss sich die Fondsbranche insgesamt nicht als Verlierer am Finanzmarkt fühlen, denn die Verluste im Aktien- und Rentenbereich konnten mit Zugewinnen in anderen Fondskategorien mehr als ausgeglichen werden. Allein die Geldmarktfonds konnten neue Guthaben in Höhe von mehr als 30 Milliarden Euro einsammeln, und auch Dach- und Mischfonds verbuchten Zuflüsse in Milliardenhöhe.

Anleger suchen Sicherheit

Eine regelrechte Renaissance erlebten die in den vergangenen Jahren geschmähten offenen Immobilienfonds, denen die Sparer etwa 6,5 Milliarden Euro neu anvertrauten. Die Zahlen zeigen, dass viele Anleger instinktiv richtig gehandelt und mit den Höchstständen am Aktienmarkt im Frühjahr ihre Schäfchen ins Trockene gebracht haben. "Die Verteilung der neu angelegten Mittel belegt das ausgeprägte Sicherheitsbedürfnis", sagt ein BVI-Sprecher.

Verunsichert dürfte hingegen so mancher Fondsanleger von den von 2009 an geltenden neuen Steuerregeln sein. Dann nämlich wird der heute noch geltende Sparerfreibetrag abgeschafft und durch eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ersetzt. Besonders bitter ist dabei für Fondsanleger, dass auch Kursgewinne steuerpflichtig werden. Derzeit sind die Kurssteigerungen von den im Fonds enthaltenen Aktien steuerfrei, wenn die Fondsanteile mindestens zwölf Monate lang gehalten werden.

Allerdings wird es nach derzeitigem Stand der Gesetzgebung eine Stichtagsregelung geben. Wurden die Fondsanteile vor dem 1. Januar 2009 erworben, bleiben die Kursgewinne auch nach Einführung der Abgeltungsteuer steuerfrei, wenn die Anteile wenigstens zwölf Monate im Depot ruhen. Damit haben diejenigen, die sich noch in diesem oder im nächsten Jahr für die langfristige Einmalanlage in einen Fonds entscheiden, gegenüber den späteren Anlegern einen steuerlichen Vorteil.

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Vor diesem Hintergrund sehen einige Fondsexperten Dach- und Mischfonds für die nächsten Monate im Aufwind. "Damit können Fondsmanager auch weiterhin eine aktive und renditeorientierte Vermögensaufteilung ohne Steuernachteile betreiben", sagt Andreas Schmid, Vermögensverwalter bei der Fondsgesellschaft Fidelity.

So kann in turbulenten Börsenzeiten ein Dachfonds-Manager innerhalb seines Fonds in eher sicherheitsorientierte Zielfonds umschichten, ohne dass dies in steuerlicher Hinsicht einen Verkauf mit anschließender Neuanlage darstellen und mit Abgeltungsteuer belegt würde. Profiteure der neuen Steuer könnten damit Dach- und Mischfonds sein, die mit einer flexiblen Anlagepolitik beispielsweise das mit dem Alter zunehmende Sicherheitsbedürfnis der Anleger so berücksichtigen können, dass kein steuerpflichtiger Fondswechsel nötig ist.

In der Anlegergunst gewinnen dürften auch Indexfonds, die auf aktives Management verzichten und bei niedrigen Nebenkosten lediglich einen Aktienindex wie den Dax 30 oder den EuroStoxx 50 abbilden. Diese Fonds stehen in direkter Konkurrenz mit Indexzertifikaten, die dasselbe Ergebnis nicht über eine Fondskonstruktion, sondern über ein anleihenähnliches Gebilde erzielen.

Schlechte Zeiten für Ratensparer

Auch bei den Indexfonds gilt die Regel, dass beim Kauf vor 2009 die Kursgewinne ohne zeitliche Begrenzung steuerfrei bleiben. Indexzertifikate können indes diesen Vorzug nicht bieten: Bei diesen Papieren sind unabhängig vom Kaufdatum von Mitte 2009 an Kursgewinne steuerpflichtig.

Während bei der Einmalanlage steuerliche Vorteile durch ein gut durchdachtes Investment vor Ende 2008 noch konserviert werden können, ist die Lage für Ratensparer schwieriger. Bei Fondssparplänen unterliegen alle ab 2009 eingezahlten Raten der Abgeltungsteuer.

Abhilfe schafft hier nur der Abschluss einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherungen. Hier gilt nämlich, dass die Erträge nur zur Hälfte steuerpflichtig sind, wenn der Versicherungssparplan mindestens zwölf Jahre läuft und die Auszahlung des Guthabens erst nach dem 60. Geburtstag erfolgt. Im Vergleich zum direkten Fondssparplan können Anleger damit auf lange Sicht die Hälfte der Abgeltungsteuer sparen.

Allerdings geht die Rechnung nur auf, wenn eine Versicherung mit vergleichsweise niedrigen internen Kosten gewählt wird. Die Stiftung Warentest hat fondsgebundene Rentenversicherungen unter die Lupe genommen und ermittelt, dass die Versicherer zwischen drei und 16 Prozent der Beiträge für sich abzweigen. Wer beim langfristigen Sparen eine fondsgebundene Versicherung wählt, sollte kostengünstige Anbieter bevorzugen - ansonsten besteht die Gefahr, dass der steuerliche Mehrertrag von internen Kosten der Versicherung zunichte gemacht wird.

© SZ vom 2./3.10.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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