Abbau von Steuervorteilen:Das große Streichen

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Viele Haushalte werden von 2007 an ein paar hundert Euro mehr an Einkommensteuer zahlen müssen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Thomas Öchsner

Entfernungspauschale:

(Foto: SZ-Grafik)

Wer höchstens 20 Kilometer von seinem Arbeitsplatz entfernt wohnt, kann von Januar an nichts mehr für den Weg zur Arbeit absetzen. Eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro erkennt das Finanzamt künftig erst ab dem 21. Kilometer an. Die alte Regelung - 30 Cent ab dem ersten Kilometer - ist nur noch für die Steuererklärung 2006 gültig.

Umgerechnet heißt das: Bislang war eine wirkliche steuerliche Entlastung ab einer Fahrstrecke von 14 Kilometern möglich. Künftig ist dies erst ab 34 Kilometern zu erwarten. Denn erst dann kommt der Pendler bei 230 Arbeitstagen über die Werbungskostenpauschale von 920 Euro (Tabelle).

Gleichzeitig gelten ein paar Sonderregeln: Für Behinderte sind nach wie vor die alten Bestimmungen gültig. Arbeitnehmer und Selbständige mit doppeltem Haushalt können eine Heimfahrt pro Woche und dabei die 30 Cent vom ersten Entfernungskilometer an absetzen.

Das letzte Wort ist bei der Entfernungspauschale aber noch nicht gesprochen: Manche Juristen halten die neue Kilometerregel für verfassungswidrig. Die Lohnsteuerhilfevereine haben deshalb bereits Klagen angekündigt. Sie raten, Belege sicherheitshalber aufzuheben, um von einem möglichen positiven Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs profitieren zu können.

Kindergeld:

Während das Elterngeld große Vorteile bringen kann, hat die Bundesregierung für ältere Kinder Kürzungen beschlossen. Vom neuen Jahr an endet der Anspruch auf einen Kinderfreibetrag und Kindergeld für Kinder, die über 18 Jahre alt sind, ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben oder studieren, mit dem 25. Lebensjahr.

Die Regelung gilt für alle, die nach dem 1. Januar 1983 geboren sind. Pro Kind können damit bis zu 3996 (24 x 154) Euro wegfallen. Fällt der Geburtstag in die Zeit vom 2. Januar 1982 bis 1. Januar 1983, hört der Anspruch mit dem 26. Lebensjahr auf. Für ältere Kinder endet er wie bisher mit dem 27. Lebensjahr.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Für Jugendliche, die Wehr-, Zivil- oder Entwicklungshilfe-Dienst geleistet haben, verlängert der Fiskus seine Zahlungen und Steuervorteile um die Dauer des Dienstes, aber maximal bis zum Ausbildungsende über das 25. Lebensjahr hinaus.

Die neue Grenze gilt auch bei der Riester-Rente, dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder dem Familienzuschlag für Beamte. Ist in Rürup-, Riester- oder betrieblichen Altersvorsorge-Verträgen aus der Zeit vor 2007 ein Hinterbliebenenschutz vereinbart, ändert sich nichts.

Unfallkosten und Kfz-Diebstahl:

Verunglückt ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger mit seinem Auto auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit, kann er die Unfallkosten nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung veranschlagen. Andere KfZ-Schäden oder Diebstähle während der Arbeitszeit sind ebenfalls nicht mehr absetzbar.

Jobticket:

Zahlt der Arbeitgeber Zuschüsse für den Erwerb von Fahrkarten, die der Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen kann, wird dieses Geld vom Arbeitnehmer pauschal mit 15 Prozent versteuert. Von 2007 an geht dies nur noch bis zu dem Betrag, den der Arbeitnehmer wie Werbungskosten absetzen könnte.

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit:

Auch hier müssen die Bürger Abstriche hinnehmen. Zwar bleiben die Zuschläge bis zu einem Stundenlohn von 50 Euro steuerfrei. Von einem Stundenlohn von 25 Euro an sind aber Sozialabgaben fällig. Ein Arbeitnehmer müsste demnach von 25 Euro 5,06 Euro insgesamt für Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abgeben, unterstellt man einen Krankenkassenbeitrag von 14,7 Prozent.

Sonderausgaben:

Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sinken bei gleichbleibenden Einkommen um ein paar Euro. Das liegt am 2005 eingeführten Alterseinkünftegesetz: Wer Geld für die Altersvorsorge aufwendet, wird während seines Berufslebens Jahr für Jahr stärker entlastet.

Wer eine Rente bezieht oder später bekommen wird, wird stärker besteuert. 2007 können Arbeitnehmer deshalb Rentenbeiträge sowie Einzahlungen in Versorgungswerke bis zur Höhe von 64 (vorher 62) Prozent als Sonderausgaben absetzen. Maximal erkennt das Finanzamt dabei bis zu 20.000/40.000 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) an.

Reichensteuer:

Von 2007 an steigt der Steuersatz für Spitzenverdiener von 42 auf 45 Prozent. Dieser Aufschlag gilt aber nur für Bezieher eines zu versteuernden Einkommens von mindestens 250000/500000 Euro (Ledige/Verheiratete). Für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft sowie für Selbständige gilt die Erhöhung in der Regel erst von 2008 an.

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