Kurz und bündig:Rürup-Rente

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Was sie ist, wie sie funktioniert und wer sie abschließen sollte.

Die Rürup-Rente, oder auch Basis-Rente, ist eine private Rentenversicherung, die eine lebenslange monatliche Rente garantiert. Namensgeber ist der Regierungsberater Bert Rürup. Anders als bei der Riester-Rente handelt es sich bei der Rürup-Rente auf jeden Fall um ein Versicherungsprodukt. Sie kann also nicht bei Banken oder Sparkassen abgeschlossen werden.

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums ist ein Rürup-Renten-Vertrag besonders interessant "für Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind". Denn die Rürup-Rente wurde Anfang 2005 eingeführt und damit zum gleichen Zeitpunkt, zu dem bei der klassischen Kapitallebensversicherung die Steuerfreiheit abgeschafft wurde. Insofern ist die neue Rente teilweise ein Ausgleich für den Wegfall des Steuerprivilegs, da es für Selbstständige sonst keine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge mehr gegeben hätte.

Wie es funktioniert

Die staatliche Förderung der Rürup-Rente sieht so aus: Wie die Beiträge zur gesetzlichen Rente gehören seit vergangenem Jahr auch die Einzahlungen auf einen Rürup-Renten-Vertrag steuerlich zu den Aufwendungen für die Altersvorsorge (im Gegensatz zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, zu denen zum Beispiel Beiträge zur Kranken- oder Arbeitslosenversicherung zählen).

Von diesen Altersvorsorgeaufwendungen kann der Steuerpflichtige seit vergangenem Jahr einen jährlich um zwei Prozentpunkte steigenden Betrag absetzen: 2005 waren es 60 Prozent, 2006 sind es 62 Prozent und 2025 schließlich 100 Prozent. Es gilt jedoch ein Höchstbetrag, der jährlich um 400 Euro steigt. In diesem Jahr sind es maximal 12.400 Euro, die bis 2025 auf 20.000 Euro steigen. Der Haken für Arbeitnehmer: Als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zählt auch der ohnehin steuerfreie Arbeitgeberbeitrag, sodass sie den Höchstbetrag deutlich schneller erreichen als Selbstständige.

Schrittweise steuerpflichtig

Da die Beiträge schrittweise steuerfrei gestellt werden, werden umgekehrt die Auszahlungen zunehmend steuerpflichtig - genau wie bei der gesetzlichen Rente. In diesem Jahr wären die Auszahlungen aus einer Rürup-Rente zu 52 Prozent steuerpflichtig. Der Anteil steigt bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte, danach jährlich um einen. 2040 sind Auszahlungen aus der Rürup- und der gesetzlichen Rentenversicherung voll steuerpflichtig.

© SZ vom 23.8.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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