9. Frage:Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Lesezeit: 1 min

Die zehn wichtigsten Fragen zur Kaution.

Ist das Mietverhältnis beendet, die Wohnung tipptopp und alles bezahlt, muss der Vermieter nicht nur die Kaution, sondern auch die erwirtschafteten Zinsen auszahlen. Legt er das Geld günstiger an als zu dem üblichen Zinssatz, der für Sparanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist gewährt wird, muss er auch die höheren Zinsen dem Mieter gesamt auszahlen. Will der Vermieter den Zinsüberschuss behalten und setzt eine entsprechende Klausel in den Mietvertrag, ist diese unwirksam.

Nicht vergessen: Der Vermieter muss aber nicht nur das Geld hergeben, sondern auch Bürgschaftsurkunde oder Sparbuch.

Eine genaue Frist zur Rückgabe der Kaution schreibt das Gesetz nicht vor. Es heißt nur, dass der Vermieter das Geld so schnell wie möglich nach Beendigung des Mietverhältnis auszahlen soll. Der Vermieter darf sich die Zeit nehmen, um zu prüfen, ob er noch Ansprüche gegenüber den Mieter hat. Richter halten maximal sechs Monate als angemessen.

Ist jedoch schon ein neuer Mieter eingezogen, muss der Vermieter wissen, was er mit dem Vormieter noch abrechnen will. Er muss sofort nach Einzug des neuen Mieters die Kaution abrechnen.

Stehen noch Nebenkostenabrechnungen aus, darf der Vermieter nicht die vollen drei Monatsmieten zurückbehalten, sondern nur einen entsprechenden Teil der Kaution bis zur Jahresabrechnung. Das dürfen aber nicht mehr als drei bis vier der monatlichen Vorauszahlungen sein. Nur wenn nach der letzten Abrechnung nachgezahlt werden musste, sind höhere Reserven erlaubt.

Die übrige Kaution muss der Vermieter also sofort an den Mieter auszahlen, wenn die Wohnung ordnungsgemäß übergeben worden ist.

Zahlt der Vermieter die Kaution ohne Vorbehalt zurück, kann er später keine Ansprüche mehr wegen erkennbarer Mängel geltend machen.

© N/A - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: