Der Münchner Rechtsanwalt Gravenreuth gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens. Jetzt verurteilte ihn das Berliner Landgericht in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe.
Das Landgericht Berlin hat am Mittwoch das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten bestätigt, das den Münchner Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt hatte.
Die Website Günter Freiherr von Gravenreuths (© Screenshot: sueddeutsche.de)
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Wie der Tagesspiegel berichtet, bildete das Landgericht Berlin eine höhere Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung von einem Jahr und zwei Monaten, da Gravenreuth schon mehrere Bewährungsstrafen erhalten hatte. Der Anwalt wurde bereits wegen der Veruntreuung von Mandantengeldern und Urkundenfälschung verurteilt. Gravenreuth kündigte eine Revision des Urteils an.
Anwalt Gravenreuth hatte die Berliner Tageszeitung taz im Mai 2006 abgemahnt, weil er angeblich unbestellt eine Bestätigungs-E-Mail für den taz-Newsletter erhalten hatte. Das Landgericht Berlin erwirkte daraufhin auf Antrag Gravenreuths eine einstweilige Verfügung gegen die Zeitung. Zugunsten des Anwalts wurde ein dreistelliger Euro-Betrag festgesetzt, den die Zeitung am 30. Juni 2006 zahlte. Kurze Zeit später pfändete Gravenreuth die Domain der taz (www.taz.de) und behauptete, noch keine Zahlung erhalten zu haben.
Die taz legte daraufhin Widerspruch ein. Dennoch versuchte Gravenreuth die Domain zu verwerten, so plante er deren Versteigerung. Daran hinderte ihn erst eine einstweilige Verfügung. Die Zeitung erstattete nun selbst Strafanzeige - wegen versuchten Betrugs: Gravenreuth habe wahrheitswidrig dem Vollstreckungsgericht gegenüber behauptet, dass noch nicht gezahlt worden sei.
Daraufhin durchsuchte die Münchner Polizei die Kanzlei des Anwalts und fand ein Fax der taz an Gravenreuth, dessen Eingang er bis dahin bestritten hatte. Ein Berliner Amtsgericht verurteilte daraufhin Gravenreuth wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz zu sechs Monaten Freiheitsstrafe.
Rechtsanwalt Gravenreuth ist in der deutschen IT-Szene wegen zahlreicher Abmahnungen berühmt und berüchtigt. So erhielten Jugendliche, die in privaten Kleinanzeigen Computerspiele tauschen wollten, Briefe vermeintlicher Schülerinnen. Gingen die Angeschriebenen auf die Bitte um Software-Tausch ein, wurde sie wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht abgemahnt oder auch angezeigt. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit waren Serien-Abmahnungen im Bereich des Markenrechts.
(sueddeutsche.de/mri)
Richtig so. Hoffentlich hat dieser Wahn bald ein Ende
www.heise.de/newsticker/Abofallen-Betreiber-werden-dreister--/meldung/116244
http://rotglut.org/nachricht,834,Abbo-Abzocke+-+Mahnung+von+In
Mit freundlichen Grüßen
Höchste Zeit dass der Kerl endlich mal eingesperrt wird.
Seine Anwaltszulassung verliert er dadurch aber nicht, Vorstrafen führen nicht automatisch zum Ausschluss aus der Anwaltskammer.
Das könne ihm allerdings wegen der angesprochenen Verurteilung wegen Veruntreuung von Mandantengeldern blühen, sowas sieht die Anwaltskammer nicht gern.
Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass er nicht mit seiner Revision durchkommt, war klar dass er kämpfen würde bis es nicht mehr geht.
Ich freue mich, dass sich endlich ein Richter gefunden hat, der volle Härte fährt. Jemand der die Rechtssprechung und das Rechtssystem dermaßen vergewaltigt um sich selbst auf Kosten anderer zu bereichern und anderen zu schaden, verdient die härteste Strafe die für solche Vergehen vorgesehen sind. Von der unnötigen Überlastung der Gerichte durch solche Serien-Abmahnungen mag ich gar nicht erst reden.
@ottonormalverbraucher125: Du gibst dem Staat die Schuld. Es ist immer wieder schön, wie immer die anderen schuld sind. Einerseits wollen wir so wenig wie möglich kontrolliert und eingeschränkt werden - aber kaum läuft was schief, schon hat der Staat nicht ausreichend vorgesorgt. Das kann ich nicht mehr hören. Es ist das Tier "Mensch", der Straftaten begeht, raubt, betrügt und missbrauch betreibt. Die einen aus Krankheit, die anderen weil sie nicht genug kriegen können und alles ausnutzen was nur geht. Es ist einfach eine Frage des Anstandes, der Moral und des Rechtsbewusstseins. Wenn Man/Frau diese drei Dinge besitzt, dann brauchen wir keinen Staat der alles verbieten muss was einem schaden könnte.
Der hoffentlich ehemalige" Rechtsanwalt Gravenreuth hat nachweislich betrogen um sich zu bereichern und dabei anderen bewusst geschadet und das in Serie! Hier stellt sich für mich keine Frage mehr ob dieser Man noch Rechtsanwalt sein darf. Dies hätte das Erste sein sollen: was man ihm hätte entziehen sollen: das Recht weiter als Anwalt zu praktizieren und dann noch die saftige Strafe oben drauf.
Paging