Telefonüberwachung:Der Staat muss zahlen

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Staat die Kosten für die Telefonüberwachung nicht auf die Anbieter abwälzen darf. Für die Netz- betreiber geht es um Millionen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Forderung der Netzbetreiber bestätigt: Sie müssen für ihre Mitwirkung an der staatlichen Telefonüberwachung in vollem Umfang entschädigt werden. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor (Aktenzeichen 27 A 315.07).

Die Netzbetreiber sind gesetzlich zur Kooperation mit Ermittlern verpflichtet, bleiben aber bisher weitgehend auf ihren Kosten sitzen. Nach Auffassung der Richter ist eine umfangreiche Mitwirkungspflicht verfassungswidrig, wenn die Unternehmen für Investitionen nicht entschädigt werden.

Vor allem Technik und Personal schlagen bei den Netzbetreibern zu Buche. Diese Kosten seien "nicht geringfügig", hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt bestätigt. Im konkreten Fall ging es um die Überwachung von Auslandsgesprächen.

Allein für die neue Vorratsdatenspeicherung müssen die Telefonnetzbetreiber nach Angaben des Brachenverbandes Bitkom bis zu 75 Millionen Euro in Technik investieren. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe.

Im vergangenen Jahr hat der Staat laut Bundesnetzagentur zur Strafverfolgung 35.816 Handys und 5.099 Festnetz-Anschlüsse abgehört.

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