Der Ausfall des T-Mobile-Netzes sorgt für Empörung. Handy-Experte Markus Eckstein erklärt die Gründe und ob Kunden Schadenersatz bekommen.
sueddeutsche.de: Am späten Dienstagnachmittag und am Abend konnten 39 Millionen T-Mobile-Kunden weder mit ihrem Handy telefonieren noch SMS verschicken. Wie konnte das passieren?
Der Ausfall des Home Location Registers sorgte für die Störung bei T-Mobile. (© Foto: dpa)
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Markus Eckstein: Wie die Telekom mitgeteilt hat, ist das sogenannte Home Location Register ausgefallen. Das ist die Datenbank, die die erste Anlaufstelle für eine Mobilfunkverbindung ist. Darin sind alle Mobilfunknummern gespeichert. Wenn sie ausfällt, ist es nicht mehr möglich, Verbindungen zu anderen Netzteilnehmer herzustellen.
Genauso fatal ist es, wenn die zweite wichtige Datenbank, das Visitor Location Register ausfällt. Sie lokalisiert, wo sich der Kunde im Netz gerade befindet.
sueddeutsche.de: Gibt es für den Fall einer Störung keine Back-up-Systeme?
Eckstein: Sicher gibt es diese, die Frage ist dabei aber auch, wie schnell sie anspringen oder wie schnell Techniker sie zum Laufen bekommen. Wir haben es hier mit Software zu tun, und da ist es wie beim eigenen Rechner zu Hause. Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit, auch Programmierer machen Fehler und manchmal dauert es, bis man diesen Fehler findet.
sueddeutsche.de: Welche Folgen hat die Störung für die Telekom?
Eckstein: Einen Image-Schaden hat es durch den Ausfall sicher gegeben. Da spielt auch ein bisschen Schadenfreude mit rein, weil der ehemalige Monopolist von vielen Deutschen kritischer gesehen wird, als die Konkurrenz. Auch der Umsatzverlust, der entseht, wenn Millionen Kunden nicht telefonieren können, ist sicher relevant.
Aber ich denke nicht, dass viele Kunden zu anderen Telefongesellschaften wechseln werden. Zum einen haben auch andere Anbieter mit Netzausfällen zu kämpfen. Zum anderen sind einfach auch die Laufzeiten der Verträge zu lang.
sueddeutsche.de: Der Sturm der Entrüstung über den Ausfall ist riesig. Warum empfinden es viele Menschen als furchtbar, drei Stunden über das Handy nicht erreichbar zu sein?
Eckstein: Das zeigt, wie abhängig wir inzwischen von der Technik sind, aber auch, dass wir uns nicht ständig und überall auf technische Systeme wie Mobiltelefone verlassen sollten. Jahrelang ging es auch ohne Handy, aber inzwischen bricht offenbar eine Welt zusammen, wenn man ein paar Stunden nur noch per Festnetztelefon erreichbar ist.
sueddeutsche.de: Kann man sich gegen einen Netzausfall eines Anbieters absichern?
Eckstein: Handykunden können ein privates Back-up-System installieren, indem sie zwei Sim-Karten von verschiedenen Unternehmen benutzen. Dann können sie bei dem Ausfall eines Handynetzes noch über das andere telefonieren.
sueddeutsche.de. Viele T-Mobile-Nutzer fordern Schadensersatz von der Telekom. Bekommen die Kunden jetzt Geld zurück?
Eckstein: Die Anbieter sichern sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen derlei Ausfälle ab. Dort gibt es kein Recht auf hundertprozentige Verfüg- oder Erreichbarkeit. Denn die Netzbetreiber schalten immer mal wieder ihre Systeme ab, sei es für Wartungs- oder Ausbauarbeiten. Das geschieht dann aber meist mitten in der Nacht und dauert nur wenige Minuten, so dass die Kunden davon nichts mitbekommen.
Markus Eckstein ist Redakteur der Telekommunikations-Fachzeitschrift Connect.
(sueddeutsche.de/bön)
Surfrider Beach in Malibu
für einen ruhigen, entspannten Abend ganz für mich alleine.
Die paar Stunden hält man schon mal ohne aus.
Was wäre eigentlich wenn der Strom ausfiele während mein Akku leer ist? Zahlt mir die EON da was... ;-)
PS: Der Service der Telekom ist in der Regel 1a, bin mit Freuden zurückgewechselt. (Soll an dieser Stelle auch mal gesagt werden!)
"So gesehen ist das eine Art illegale "Enteignung". Ich zahle pünktilich meine volle Rechnung. Diese Basiert auf einen Vertrag und die entsprechende Dienstleistung, die mir als Gegenleistung für mein Geld zugesichert worden ist.
Erfüllt der eine nicht seinen Vertragsteil, so muss ich den entsprechenden Teil in Geld einbehalten dürfen. Sonst ist es eine unrechtmäßige Enteignung. "
Ich weiß nicht, wie schwer das zu verstehen ist. In den AGBs ist unter anderem geregelt, welche Verfügbarkeit der Netzbetreiber im Jahresmittel zusichert. Sollten das 99% sein, so sind Ausfälle von bis zu 87,6h pro Jahr noch im Rahmen, in dem der Vertrag als erfüllt gilt. Wenn es weniger Ausfälle gibt, ist es schön für Sie. Aber einen rechtlichen Anspruch darauf haben Sie nicht. Wobei die 99% eher hoch sind. Ich vermute, bei T-Mobile steht da auch eher was von 97% oder 98%.
Mit ihrer Unterschrift unter dem Vertrag unterschreiben Sie auch, dass Sie die AGBs gelesen und verstanden haben und diese akzeptieren. Wenn Ihnen diese nicht gefallen sollten, dann unterschreiben Sie nicht. Wenn Sie 100% Verfügbarkeit wollen, dann suchen Sie einen Anbieter, der das bietet. Oder gründen Sie einen und bauen Sie ein entsprechendes Netz auf. Kunden gibt es ja möglicherweise dafür. Wenn das genügend viele so halten, dann wird da auch Bewegung reinkommen. Abgesehen davon unterscheiden sich die garantierten Verfügbarkeiten zwischen den Anbietern. Wenn Verfügbarkeit so wichtig ist, dann nehmen Sie einen, der das meiste garantiert. Dies ist dann aber sicher nicht gleichzeitig der billigste.
Eine Enteignung ist das auch nicht. Sie müssen die Rechnung nicht bezahlen bzw. können die Lastschrift zurückgeben. Dann entscheiden eben Gerichte über den Fall. Da werden Sie aufgrund der akzeptierten AGBs aber schlechte Karten haben.
Bei der Bahn sieht es anders aus. Es gibt nach wie vor ein Gesetz aus dem Jahr 187?, in dem steht, dass Personen keinerlei Ansprüche gegen die Bahn stellen können. Das unterliegen Sie am Ende unterliegen immer, schon aufgrund des Gesetzes.
hier in unserer hochtechnisierten Gesellschaft. In der nächsten Zeit wird es noch oft technische Komplikationen geben. Gerade wenn etwas neu ist oder erneuert wird, muss man sich gedulden. Da denke man nur an die digitalen Stellwerke bei der Bahn oder an das neueste Betriebssystem oder an den Automatisierungswahn...
Den Leuten fehlt die Gelassenheit. Naja, wenns Handy ausfällt telefoniert man halt mal einen Tag nicht. Wo ist das Problem?? Notfalls gibts ja Telefonzellen. Die ganz Schlauen haben ein Zweithandy dabei mit nem anderen Provider :-)
"Das zeigt, wie abhängig wir inzwischen von der Technik sind, [...]"
Dem ist nichts hinzuzufügen. Leider.
So gesehen ist das eine Art illegale "Enteignung". Ich zahle pünktilich meine volle Rechnung. Diese Basiert auf einen Vertrag und die entsprechende Dienstleistung, die mir als Gegenleistung für mein Geld zugesichert worden ist.
Erfüllt der eine nicht seinen Vertragsteil, so muss ich den entsprechenden Teil in Geld einbehalten dürfen. Sonst ist es eine unrechtmäßige Enteignung.
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