SZ-Interview mit der Bundesjustizministerin:"Menschen hinterlassen überall Spuren, ohne es zu wissen"

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Brigitte Zypries über die Gefahren von Rabattkarten und Internet, die Ausweitung der Gendatei und den Datenschutz im elektronischen Zeitalter

Interview: Joachim Käppner und Robert Roßmann

SZ: Viele einst utopische Wünsche der Fahnder sind Realität geworden -- von der elektronischen Überwachung bis zur Gendatei. Ist es wirklich wünschenswert, wenn alles Mögliche auch gemacht wird? Oder gefährdet dieser Trend zum gläsernen Bürger den Rechtsstaat?

DNA-Analyse von Speichelproben. Renate Zypries sieht Persönlichkeitsrechte in Gefahr. (Foto: Foto: AP)

Zypries: Die moderate Ausweitung der DNS-Analyse allein ist gewiss keine Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat. Es gibt inzwischen aber tatsächlich eine Vielzahl von Datensammlungen - staatliche wie nichtstaatliche. In der Möglichkeit ihrer Verknüpfung liegt eine erhebliche potenzielle Gefahr. Diese Sorge hat auch das Bundesverfassungsgericht bei seinen Entscheidungen zur informationellen Selbstbestimmung zum Ausdruck gebracht: Dass der Bürger irgendwann gar nicht mehr kontrollieren kann, wer was und woher über ihn weiß.

SZ: An welche Daten denken Sie da?

Zypries: Der überwiegende Teil der Internet-Benutzer weiß nicht, welche Spuren er dort hinterlässt. Und viele Besitzer von Rabattkarten der Kaufhäuser haben keine Vorstellung davon, dass diese Firmen teilweise genau speichern, was sie an diesem Tag und an diesem Ort eingekauft haben. Sie sehen nur, dass sie mit dieser Karte Prozente bekommen, aber nicht, was das auch bedeuten kann: dass ihre Daten etwa gezielt an Werbefirmen weitergegeben werden.

SZ: Ist diese Gefahr den Menschen heute egal, anders als vor 20 Jahren beim Protest gegen die Volkszählung?

Zypries: Vor 20 Jahren hatten die Menschen eher Angst vor einem übermächtigen Staat. Heute habe ich den Eindruck, dass es in der Bevölkerung ein immer geringeres Bewusstsein dafür gibt, wo man im privaten Bereich überall Daten hinterlässt. Es wird ja niemand dazu gezwungen, man gibt sie freiwillig ab.

SZ: Umgekehrt befürwortet eine große Mehrheit den Einsatz moderner Technik im Kampf gegen Verbrechen und Terror, etwa eine massive Ausweitung der Gen-Datei. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber hat gesagt, jeder Tag, an dem die Regierung hier nicht handele, könne ein Leben kosten.

Zypries: Das ist eine haltlose Unterstellung. Viele Menschen glauben auch aufgrund solcher populistischer Phrasen, die DNS-Analyse helfe vor allem, Verbrechen zu vermeiden. Eine DNS-Analyse verhindert aber in aller Regel keinen Mord, sie kann aber bei seiner Aufklärung helfen. Es bereitet mir Sorge, dass die verfassungsrechtlichen Grenzen in dieser Debatte oft als belanglos beiseite gewischt werden.

SZ: Aber auch die SPD-Innenminister wollen den genetischen Fingerabdruck zur Standardmaßnahme der Polizei machen - wie die herkömmlichen Fingerabdrücke eines Straftäters. Warum wehren Sie sich so standhaft dagegen?

Zypries: Weil der genetische Fingerabdruck qualitativ etwas ganz anderes ist als der normale. Genetisches Material gibt Auskunft über höchst persönliche Daten und Erbinformationen. Wir wissen heute einfach noch nicht, was man mit diesem Material in wenigen Jahren alles anfangen kann. Außerdem hinterlässt jeder Mensch immer und überall DNS-Spuren wie Haare oder Hautschuppen. Das kann schnell zu einem Tatverdacht führen -- und damit zu einer Aushöhlung der Unschuldsvermutung.

SZ: Aber wer soll ein Interesse daran haben, diese Daten zu missbrauchen?

Zypries: Das bleibt abzuwarten. Ich gehe nicht von einem massenhaften Anstieg der Analysen aus. Wir haben uns in einem Spannungsfeld befunden. Bisher durfte man DNS-Daten nur aufgrund erheblicher Straftaten und bei allen Sexualdelikten speichern. Das wollten wir ändern, aber nicht gleich jeden Ladendieb und Schwarzfahrer zur Speichelprobe zwingen. Das will ja nicht mal die Union. Wir erlauben jetzt nur die Entnahme bei Personen, die mehrere einfache Straftaten begangen haben, die in der Gesamtschau ein gewisses Gewicht ergeben. Das sind zum Beispiel Serienstraftäter, die wegen Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruchs auffielen. Wenn außerdem eine Prognose ergibt, dass sie diese Karriere fortsetzen werden, darf man sie nach richterlichem Beschluss künftig speichern.

SZ: Diese Lösung entspricht zu 90 Prozent den Forderungen der Polizei.

Zypries: Das sagen Sie. Das Interesse vieler Fahnder ist, möglichst viele Daten zu erhalten. Wir wollten dagegen vor allem eine Gruppe gespeichert wissen, die bisher schlecht erfasst werden konnte: Jene Täter, die mit vielen kleineren Taten anfangen. Das ging bisher nicht. Aber wir wissen neuerdings, dass manche von ihnen später schwere Delikte begehen.

SZ: Das ist das Ergebnis einer BKA-Studie über Serienvergewaltiger: Anders, als man vermutet, fallen diese anfangs nicht als Exhibitionisten oder Spanner auf, sondern eher durch eine Vielzahl kleinerer Delikte aller Art.

Zypries: Den Ergebnissen dieser Studie tragen wir nun Rechnung. Das erhöht die Chance, Vergewaltiger künftig schneller zu identifizieren.

Zypries: Es geht mir doch gar nicht um einen Missbrauch durch die Polizei. Mir ist kein solcher Fall bekannt. Mir geht es um den Eingriff des Staates in die Grundrechte der Bürger, und der ist bei der DNS-Probe wesentlich massiver als beim herkömmlichen Fingerabdruck.

SZ: Bei der DNS-Analyse werden ja nur die "nicht codierenden Elemente" untersucht, also jene, die kaum Erbinformationen enthalten und daher eher unproblematisch sind.

Zypries: Das stimmt. Es ist aber jetzt schon möglich, aus diesem Material zum Beispiel auf die ethnische Herkunft zu schließen. Und ich weiß nicht, was man in der Zukunft noch alles daraus lesen kann. Deshalb müssen bei genetischem Material aus Verfassungsgründen besonders hohe Anforderungen erfüllt werden.

SZ: Trotzdem erleichtern Sie jetzt die DNS-Analyse. Ihr Entwurf erlaubt, künftig auch Personen wegen kleinerer Straftaten in der Gen-Datei zu speichern -- was eine massive Ausweitung bedeutet.

SZ: Die Union möchte auch die Zustimmung eines Richters zur DNS-Speicherung abschaffen, um der Polizei freiere Hand zu geben.

Zypries: Das wäre rechtsstaatlich sehr fragwürdig. Es bleibt deshalb grundsätzlich beim Richtervorbehalt. Der Richter muss aber dann nicht mehr zustimmen, wenn jemand freiwillig eine DNS-Probe abgibt. Außerdem braucht die Staatsanwaltschaft keine richterliche Anordnung mehr, um anonyme Tatortspuren zu untersuchen.

SZ: Wobei Freiwilligkeit relativ ist, wenn jemand im Gefängnis sitzt.

Zypries: Sie sollten nicht unterstellen, ein Strafgefangener habe keinen freien Willen. Meiner Erfahrung nach sind sich Häftlinge ihrer Rechte bewusst.

SZ: Und was ist bei Massen-Gentests? Wer in einem kleinem Dorf lebt, macht sich verdächtig, wenn er die Einladung zu einer freiwilligen Speichelprobe ausschlägt.

Zypries: Diese Reihen-Gentests regeln wir jetzt erstmals gesetzlich. Künftig muss ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hingewiesen werden. Außerdem sind sie nur noch zulässig bei Verbrechen gegen Leben, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung. Und: Künftig muss ein Richter einen solchen Massentest anordnen.

SZ: Ihre Pläne ähneln stark dem Vorschlag des baden-württembergischen FDP-Justizministers Ulrich Goll.

Zypries: Unser Haus beschäftigt sich mit dieser Materie schon länger als Herr Goll. Aber die FDP liegt in dieser Frage tatsächlich näher bei uns als an der Union. In der Opposition gibt es bei diesem Thema keine einheitliche Linie. Ich bin deshalb guten Mutes, dass unser Gesetzentwurf im Bundesrat nicht scheitert. Wir werden uns mit unserer Änderung durchsetzen.

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