Strafmilderung in Aussicht:Kino.to-Chef gesteht Urheberrechtsverletzungen

Der Gründer des Filmportals kino.to hat vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Die von ihm begangenen Urheberrechtsverletzungen bedauere er außerordentlich, ließ der 39-Jährige am Mittwoch über seinen Anwalt ausrichten. Jetzt kann er auf eine mildere Strafe hoffen.

Das Geständnis war Bestandteil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer zuvor vorgeschlagen hatte. Demnach soll die Strafe im Falle einer Verurteilung zwischen viereinhalb Jahren und vier Jahren und zehn Monaten liegen. Über Kino.to waren rund 135.000 Filme, Serien und Dokumentationen zugänglich. Die Generalstaatswanwaltschaft Dresden sieht darin einen massiven Verstoß gegen das Urheberrecht.

Im Gegensatz zu anderen illegalen Portalen konnten von Kino.to Filme nicht direkt heruntergeladen werden. Die Seite beschränkte sich darauf, Links zu Filehostern bereitzustellen oder auch Webvideos anderer Portale einzubinden. Ein werbefinanziertes Konzept, das bei vielen Internetnutzern ankam: Bevor die Seite im Juni 2011 gesperrt wurde, war sie laut dem Serverdienst Alexa eine der 50 beliebtesten Webseiten in Deutschland.

Ein Urteil in dem Prozess gegen den mutmaßlichen Kino.to-Chef Bastian P. wird für den 14. Juni erwartet. Fünf Mittäter wurden bereits in den vergangenen Monaten verurteilt. So wurde der Hauptadministrator im Dezember zu drei Jahren, der Chefprogrammierer im April zu dreieinhalb Jahren Gefängnisstrafe verurteilt.

© Süddeutsche.de/dpa/dapd/pauk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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