SZ: Es gibt interne Datenschutzbeauftragte in den Betrieben. Taugen die nichts?

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Simitis: Haben Sie von dem internen Beauftragten der Bahn oder der Telekom irgendwas gehört? Sind die von ihrem Unternehmen unterrichtet worden? Sind sie überhaupt gefragt worden? Haben sie ihre Zweifel der externen Instanz, also dem Berliner Datenschutzbeauftragten zum Beispiel oder dem Bundesbeauftragten, weitergegeben?

SZ: Innenminister Schäuble hat sich schon öffentlich zu einem Arbeitnehmer-Datenschutz bekannt.

Simitis: Bekenntnisse reichen nicht, ein Gesetz ist überfällig. Wir haben über den Arbeitnehmer-Datenschutz schon in den achtziger Jahren intensiv debattiert. Der Bundestag hat ihn wiederholt gefordert, die Bundesregierung mehrfach erklärt, selbstverständlich würde sie einen Entwurf vorlegen.

Geschehen ist nichts, obwohl es keinen Zweifel mehr gibt, dass allgemeine Vorschriften nicht ausreichen. Nur gesetzliche Vorgaben, die sich an konkreten Verarbeitungsfällen orientieren (Verwendung von Patientendaten, Speicherung durch Polizeistellen, Zugriff der Arbeitsämter), können die entscheidenden Probleme ansprechen und den notwendigen Schutz bieten.

SZ: Was ist, wenn ein Arbeitnehmer in seinem Arbeitsvertrag der Verwendung seiner Daten zustimmt?

Simitis: Ein echter Arbeitnehmerdatenschutz muss zunächst die Bedeutung bedenken, die der Arbeitsplatz für die Beschäftigten hat. Es kann nicht sein, dass der Verzicht auf Datenschutz der Preis ist für den Arbeitsplatz. Konsequenterweise darf es keine Einwilligung geben, die praktisch ein Generalschlüssel zu faktisch jeder vom Arbeitgeber gewollten Verarbeitung ist.

Bei besonders sensitiven Daten, wie etwa genetischen Angaben, braucht man Sonderregelungen, da muss die Verwendung auf ein absolut unverzichtbares Mindestmaß beschränkt werden. Und schließlich: Arbeitnehmerdatenschutz ist immer gebunden an klar formulierte Kontroll- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretungen.

SZ: DGB-Chef Sommer hat ja ein generelles Verbot der Überwachung von Arbeitnehmern gefordert. Wäre ein solches Verbot sinnvoll?

Simitis: Das geht sicherlich so nicht. Es kann durchaus Situationen geben, in denen sich Kontrollen nicht vermeiden lassen. Aber die umfassenden, totalen Kontrollen, wie sie bei der Bahn vorgenommen worden sind, gehen unter gar keinen Umständen. Sie verstoßen offen gegen die elementarsten Datenschutzprinzipien. Noch so nachdrückliche Hinweise auf "Korruption" befreien nicht von der Verpflichtung, sich am jeweiligen konkreten Sachverhalt auszurichten und nur die damit im Zusammenhang stehenden Beschäftigten einzubeziehen.

SZ: An der Kasse des Supermarkts gibt es Herzchen, Happy Digits. Damit und mit den Kundenkarten werden Daten abgegriffen.

Simitis: Die Mehrzahl aller Informationen wird heute im nichtöffentlichen Bereich gesammelt. Der Staat ist deshalb immer weniger darauf angewiesen, Daten selbst zu erheben. Er braucht nur auf die von Privaten eingerichteten Datenbanken zurückzugreifen. Wer sich deshalb, sei es auch nur an der Kasse, mit der Speicherung seiner Daten einverstanden erklärt, unterstützt damit den Aufbau einer Datenbank, die keineswegs nur für das Unternehmen bestimmt, sondern genauso eine potentielle Informationsquelle für den Staat ist.

Nehmen Sie die Vorratsdatenspeicherung als Beispiel: Der Staat greift die von den Telekommunikationsunternehmen erhobenen Daten ab, ja er veranlasst sie, ihre Datenbanken nach seinen Vorstellungen zu ergänzen.

SZ: Bahnmitarbeiter mussten erfahren, dass sie mindestens fünf Mal gerastert wurden. Auch Lidl-Mitarbeiter wurden überwacht. Muss der Bürger damit rechnen, dass auch andernorts heimlich seine E-Mails gelesen werden und seine Privatadressen ins Blaue hinein gerastert werden?

Simitis: Schon. Heimlich ist es freilich sehr oft nicht, weil immer wieder viel zu allgemein formulierte und deshalb beliebig interpretierbare Einwilligungen vorliegen. Vor allem im Internet geben die Leute Daten und Einverständniserklärungen routinemäßig und ohne jede weitere Überlegung ab. Exemplarisch dafür ist die Einwilligung der Betroffenen bei Facebook: Sie ist "unwiderruflich". Spätestens hier wird aber auch klar: Wenn der Datenschutz noch einen Sinn haben soll, muss das Internet einbezogen werden.

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(SZ vom 27.02.2009/mri)