Kampf gegen Kinderpornographie:Keine Sperren für Unis

Lesezeit: 2 min

Bei der Blockade von Kinderporno-Angeboten im Netz will die Bundesregierung Ausnahmen erlauben: Schulen, Unis und Bibliotheken werden von der Sperrpflicht befreit.

Bei der Blockade von Kinderporno-Angeboten im Internet will die Bundesregierung den Webzugang staatlicher Stellen und öffentlicher Einrichtungen von der Sperrpflicht befreien. Das sieht der vom Bundeswirtschaftsministerium formulierte Entwurf des Gesetzes vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett die Vorlage beschließen, damit sie noch vor Ende der Wahlperiode in Kraft treten kann.

Mit der Blockade beabsichtigt die Bundesregierung, den Zugriff auf kinderpornografische Seiten von Deutschland aus zu erschweren. Dazu soll das Bundeskriminalamt (BKA) tagesaktuell eine Liste von Webseiten erstellen, die von den Zugangs-Anbietern blockiert werden soll. Laut dem Entwurf wird die umstrittene Blockadepflicht auf privatwirtschaftliche Online-Anbieter mit mindestens 10.000 Kunden beschränkt. Behörden, Bibliotheken, Universitäten und Schulen werden ausdrücklich von der Beschränkung ausgenommen, sie müssen demnach ihre Internetzugänge nicht mit den Sperren ausrüsten.

"In angemessenem Rahmen"

Die kommerziellen Provider sollen dagegen nicht nur den Zugriff auf die illegalen Inhalte blockieren, sondern auch die Daten der Nutzerzugriffe speichern und den Strafverfolgungsbehörden bei Bedarf zur Verfügung stellen. Die Beschränkung auf Anbieter ab 10.000 Kunden soll dafür sorgen, den Zugang zur Sperrliste des BKA mit Kinderporno- Angeboten "in angemessenem Rahmen zu halten". Die BKA-Liste der blockierten Inhalte behandelt der Gesetzesentwurf als "sensible Informationen, die nicht an Dritte gelangen dürfen". Daher müssen die Provider die Sperrliste "durch geeignete Maßnahmen" sichern, damit keine unbeteiligten Personen die Liste einsehen oder weiterleiten können

In dem Gesetzentwurf räumt die Bundesregierung ein, dass "nach dem gegenwärtigen Stand der Technik" nicht auszuschließen sei, "dass der Zugang zu kinderpornografischen Inhalten trotz der Sperrmaßnahmen der Anbieter nicht vollständig verhindert" werden können. "Es ist aber bereits viel erreicht, wenn solche Angebote nicht ohne weiteres zugänglich sind."

Im Entwurf wird den Providern nicht mehr vorgeschrieben, mit welchem technischen Verfahren die Blockade erfolgen soll. Zwar wird noch die bislang diskutierte Sperrung bei der Umwandlung von Domain- Namen in die Ziffernfolge der technischen Internet-Adresse, die sogenannte DNS-Sperre, erwähnt. "Den Diensteanbietern ist es jedoch unbenommen, sich für eine andere Sperrtechnik mit größerer Eingriffstiefe zu entscheiden."

Kritik von Experten

Damit reagiert die Bundesregierung auf Kritik von Experten, die darauf hingewiesen hatten, dass geplanten Sperrmaßnahmen weitgehend unwirksam seien, da die manipulierten Domain Name Server (DNS) der Provider leicht von jedem Internet-Anwender durch unzensierte Dienste wie OpenDNS ausgetauscht werden können.

Die Blockade von Internet-Inhalten durch eine vom BKA gepflegte Sperrliste war von Bürgerrechtlern und Technik-Experten wie dem Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft scharf kritisiert worden. Sinnvoller als - wie geplant - Stoppschilder an Kreuzungen im Internet aufzustellen sei es, bei den Internet-Anbietern anzusetzen, wo die Inhalte liegen, sagte Matthias Mehldau vom Chaos Computer Club. Die großen Kinderschutz-Verbände dagegen begrüßten in den vergangenen Tagen die geplanten Internet-Sperren. Deutschland schließe damit zu "international fortschrittlichen Standards auf" und erschwere das Massengeschäft mit Kinderpornografie, sagte die UNICEF- Geschäftsführerin Regine Stachelhaus.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: