Bei der Blockade von Kinderporno-Angeboten im Netz will die Bundesregierung Ausnahmen erlauben: Schulen, Unis und Bibliotheken werden von der Sperrpflicht befreit.
Bei der Blockade von Kinderporno-Angeboten im Internet will die Bundesregierung den Webzugang staatlicher Stellen und öffentlicher Einrichtungen von der Sperrpflicht befreien. Das sieht der vom Bundeswirtschaftsministerium formulierte Entwurf des Gesetzes vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett die Vorlage beschließen, damit sie noch vor Ende der Wahlperiode in Kraft treten kann.
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Mit der Blockade beabsichtigt die Bundesregierung, den Zugriff auf kinderpornografische Seiten von Deutschland aus zu erschweren. Dazu soll das Bundeskriminalamt (BKA) tagesaktuell eine Liste von Webseiten erstellen, die von den Zugangs-Anbietern blockiert werden soll. Laut dem Entwurf wird die umstrittene Blockadepflicht auf privatwirtschaftliche Online-Anbieter mit mindestens 10.000 Kunden beschränkt. Behörden, Bibliotheken, Universitäten und Schulen werden ausdrücklich von der Beschränkung ausgenommen, sie müssen demnach ihre Internetzugänge nicht mit den Sperren ausrüsten.
"In angemessenem Rahmen"
Die kommerziellen Provider sollen dagegen nicht nur den Zugriff auf die illegalen Inhalte blockieren, sondern auch die Daten der Nutzerzugriffe speichern und den Strafverfolgungsbehörden bei Bedarf zur Verfügung stellen. Die Beschränkung auf Anbieter ab 10.000 Kunden soll dafür sorgen, den Zugang zur Sperrliste des BKA mit Kinderporno- Angeboten "in angemessenem Rahmen zu halten". Die BKA-Liste der blockierten Inhalte behandelt der Gesetzesentwurf als "sensible Informationen, die nicht an Dritte gelangen dürfen". Daher müssen die Provider die Sperrliste "durch geeignete Maßnahmen" sichern, damit keine unbeteiligten Personen die Liste einsehen oder weiterleiten können
In dem Gesetzentwurf räumt die Bundesregierung ein, dass "nach dem gegenwärtigen Stand der Technik" nicht auszuschließen sei, "dass der Zugang zu kinderpornografischen Inhalten trotz der Sperrmaßnahmen der Anbieter nicht vollständig verhindert" werden können. "Es ist aber bereits viel erreicht, wenn solche Angebote nicht ohne weiteres zugänglich sind."
Im Entwurf wird den Providern nicht mehr vorgeschrieben, mit welchem technischen Verfahren die Blockade erfolgen soll. Zwar wird noch die bislang diskutierte Sperrung bei der Umwandlung von Domain- Namen in die Ziffernfolge der technischen Internet-Adresse, die sogenannte DNS-Sperre, erwähnt. "Den Diensteanbietern ist es jedoch unbenommen, sich für eine andere Sperrtechnik mit größerer Eingriffstiefe zu entscheiden."
Kritik von Experten
Damit reagiert die Bundesregierung auf Kritik von Experten, die darauf hingewiesen hatten, dass geplanten Sperrmaßnahmen weitgehend unwirksam seien, da die manipulierten Domain Name Server (DNS) der Provider leicht von jedem Internet-Anwender durch unzensierte Dienste wie OpenDNS ausgetauscht werden können.
Die Blockade von Internet-Inhalten durch eine vom BKA gepflegte Sperrliste war von Bürgerrechtlern und Technik-Experten wie dem Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft scharf kritisiert worden. Sinnvoller als - wie geplant - Stoppschilder an Kreuzungen im Internet aufzustellen sei es, bei den Internet-Anbietern anzusetzen, wo die Inhalte liegen, sagte Matthias Mehldau vom Chaos Computer Club. Die großen Kinderschutz-Verbände dagegen begrüßten in den vergangenen Tagen die geplanten Internet-Sperren. Deutschland schließe damit zu "international fortschrittlichen Standards auf" und erschwere das Massengeschäft mit Kinderpornografie, sagte die UNICEF- Geschäftsführerin Regine Stachelhaus.
(dpa/mri)
Sparpaket
"Guten Tag Herr xxxxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir haben Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und bedauern dies sehr. Bei
dem Thema Kinderpornographie im Internet handelt es sich um einen
hochsensiblen Themenbereich, dessen
gesellschaftliche und rechtliche Konsequenzen zur Zeit intensiv
öffentlich und auf politischer Ebene diskutiert werden. Ein
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erschwerung des Zugangs zu diesen
Seiten wurde am 22. April beschlossen.
Telefónica o2 Germany hat sich zusammen mit anderen Internet- und
Telefonanbietern entschlossen, ganz klar Position zu beziehen, wenn es
um die pornographische Darstellung von Kindern und Jugendlichen, deren
Missbrauch und die Verbreitung dieser Bilder und Videos auf
einschlägigen Internetseiten geht. Wir sagen deshalb: STOPP.
Die Möglichkeit, den Zugang zu diesen Seiten durch technische Maßnahmen
zu erschweren und unseren Nutzern nicht nur erschwert zugänglich zu
machen, ist ein unmissverständliches Signal gegen Kinderpornografie und
wir bekennen uns durch diese Maßnahme zu sozialen und ethischen
Wertmaßstäben im Vorfeld einer gesetzlichen Regelung.
Abschließend ist uns wichtig zu betonen, dass o2 eine Internetzensur
nicht unterstützt.
Freundliche Grüße
Ihr o2 Team"
Heißt das jetzt Unis dürfen weiterhin Kinderpornos hosten?
wollte wissen, wovon er spricht und hat sich daher passendes Material herunterge...laden. Man muß also dringend den Bundestag auch von diesen Sperren befreien.
Na Gott sei Dank. Ich hatte schon befürchtet, dass Schulkinder keine Kinderpornos mehr konsumieren könnten...
Selbst wenn diese Sperren etwas brächten (was sie definitiv nicht tun), könnte also nun ein entsprechend geneigter Nutzer einfach zu einem kleinen Provider wechseln.
Die Kosten für die Zensurinfrastruktur zahlen - wie bei der Verbindungsdaten-Vorhaltung - die Kunden, bis das Verfassungsgericht diesen Blödsinn erwartungsgemäß kippen wird (kann schon wieder ein Jahr dauern).
Der Kampf gegen die Kinderpornographie ist das trojanische Pferd, mit dessen Hilfe sich die Regime die Kontrolle über das Internet zu sichern versuchen. Der Widerstand gegen Zensur kann dann schnell in die Schmuddelecke abgeschoben werden.
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