Illegale Vervielfältigung:Druck auf Raubkopierer wächst

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Raubkopierer müssen auch in Deutschland mehr und mehr mit Verfolgung rechnen. Die Zahl der Hausdurchsuchungen stieg auf einen neuen Höchststand, auch Tauschbörsianer sind ins Visier der Ermittler geraten.

Markus Pilzweger

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat ihre Jahresbilanz für das Jahr 2004 vorgelegt. Demnach ist nach Ansicht der GVU das "Problembewusstsein der deutschen Strafverfolgungsbehörden in Sachen Urheberrechtsverletzungen offensichtlich deutlich gestiegen".

Die Zahl der Durchsuchungen, bei denen die GVU beteiligt war, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 51 Prozent auf 2084. Dies ist neuer Höchststand. Im Bereich Film stieg laut GVU die Zahl der in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft eingeleiteten Verfahren um 65 Prozent.

Insgesamt wurden die Behörden in den Bereichen Film und Entertainment (Spiele) mehr als 2500 Mal aktiv. Insgesamt wurden bei den Einsätzen laut GVU mehr als 450.000 Raubkopien beschlagnahmt.

Seit der Novellierung des Urheberechts im Jahr 2003 sind auch Anwender, die Raubkopien per Tauschbörse herunterladen, ins Visier der Industrie geraten. Auch in diesem Bereich will die GVU Flagge zeigen und kündigt an, dass unter anderem die 15.000 Nutzer der P2P-Börse "FTP-WELT" mit Strafverfahren rechnen müssen.

"Damit wird eine klare Botschaft an die Raubkopierer ausgesandt: Die Behörden nehmen Urheberrechtsverletzungen zunehmend ernster und die Strafen werden härter", kommentiert Dara MacGreevy, Vizepräsident der Motion Picture Association, MPA.

Die gesetzliche Einführung einer so genannten "Bagatellklausel", die Strafverfolgungen bei einer geringen Anzahl von illegalen Dateien von vorneherein unterbinden würde, sieht die GVU kritisch.

"Der derzeitige rechtliche Rahmen lässt den Richten und Staatsanwälten bei kleineren Fällen genug Raum, tat- und schuldangemessen zu urteilen. Eine Legalisierung von Raubkopien ist ein Signal in die falsche Richtung, das außerdem voraussichtlich nur noch mehr Rechtsunsicherheit schafft", so Jochen Tielke, Geschäftsführer der GVU.

Auch bei kleineren Fällen gilt laut GVU das Prinzip "Keine Toleranz - Zero Toleranz": "Ist die Beweislage ausreichend, stellen wir auch einen Strafantrag, egal wie groß der Fall ist oder welche Personen betroffen sind", so Tielke.

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