Illegale Downloads:Abmahnanwälte planen Internetpranger für Pornokonsumenten

"Sex Maniacs", "Mutti Report" oder "Asian Booty" - wer sich solche Filme illegal im Internet heruntergeladen hat, könnte bald an den öffentlichen Internetpranger gestellt werden: Die Regensburger Kanzlei U+C, die überwiegend Pornofilmproduzenten vertritt, will die Namen von bis zu 150.000 Gegnern im Netz veröffentlichen.

Matthias Huber

Kennen Sie die Firmen Magmafilm, Purzel-Video oder Videorama? Nein? Dann hatten Sie wahrscheinlich noch nichts mit der Regensburger Kanzlei U+C Rechtsanwälte zu tun. Diese mahnt unter anderem für die genannten Firmen wegen Urheberrechtsverletzungen ab. Ab 1. September möchte die Kanzlei nun im Internet eine Liste mit bis zu 150.000 ihrer gerichtlichen Gegner veröffentlichen. Das Pikante dabei: Magmafilm, Purzel-Video und Videorama sind allesamt Pornofilm-Produzenten.

Thomas Urmann, Geschäftsführer der Kanzlei, beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007. Es gestattet im Rahmen des Rechts auf freie Berufsausübung Anwälten, mit einer Veröffentlichung ihrer Gegner zu werben. Die Praxis, solche so genannten "Gegnerlisten" zu veröffentlichen, ist dementsprechend üblich. Im Fall der Kanzlei "Urmann und Collegen" melden Experten aber Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer solchen Liste an.

So bezieht sich das von Urmann zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf gewerbliche Gegnerparteien. "Dass sich diese Rechtsprechung auf Privatpersonen übertragen lässt, deren vermeintlicher Pornokonsum dadurch öffentlich gemacht werden soll, darf bezweifelt werden", schreibt Rechtsanwalt Thomas Stadler in seinem Blog. Udo Vetter, Rechtsanwalt und Betreiber des Grimme-Online-prämierten "Lawblog", räumt dagegen ein, "dass die Gerichte die betreffenden - angeblichen - Urheberrechtsverletzungen als 'gewerblich' ansehen".

Vetter und Stadler gehen aber davon aus, dass mit diesem "Internetpranger" Druck auf die Abgemahnten ausgeübt werden soll. Hierfür sprechen auch die Informationen des Regensburger Wochenblatts, nach denen die Kanzlei vor allem "heikle Fälle, in denen sich die Abgemahnten weigerten zu zahlen" auf dieser Liste benennen will. Neben Privatpersonen sollen darauf auch Pfarrämter, Polizeistationen und sogar Botschaften arabischer Länder auftauchen.

Welche Angaben genau auf dieser Liste gemacht werden sollen, formuliert Urmann in einem Interview mit einem Abmahn-Blog nur vage: Man werde sich "strikt an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten, anderenfalls würden wir uns sicherlich dann berechtigten rechtlichen Schritten aussetzen. Aber eben nur dann." Laut Regensburger Wochenblatt ist aber nicht davon auszugehen, dass Pornofilm-Titel wie "Das zweite Gesicht der Schlampe vom Amt" oder "Dirty over 30", fein säuberlich den Namen der Abgemahnten zugeordnet, auf der Liste erscheinen.

Doch bereits eine Erwähnung auf dieser Liste könne bei der "nun einmal schwerpunktmäßig" für Rechteinhaber aus dem Erotiksektor für den Abgemahnten eine entsprechende Rufschädigung bedeuten, wie Rechtsanwalt Alexander Wachs in einem Abmahn-Blog schreibt. "Man stelle sich nur einmal vor, Familie X googelt den Lehrer L. ihrer Tochter und stößt dann auf die U+C Seite, wo Lehrer L. als Gegner von U+C geführt wird."

Bereits im vergangenen Jahr ist die Kanzlei aufgefallen. Damals versteigerte sie offene Forderungen aus Porno-Filesharing-Abmahnungen in Höhe von 90 Millionen Euro. In einen geheimen Bietverfahren hat nach Informationen des Regensburger Wochenblatts das Inkasso-Unternehmen Debcon GmbH die Forderungen gekauft.

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