GEZ-Gebühr:Scharfe Kritik an Abgabe für Internet-PC

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Die Regierungspläne seien "Abzocke", beklagen Wirtschaftsverbände. Eine Klage in Karlsruhe soll die Zwangsabgabe verhindern.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erklärte, vor allem kleine Unternehmen würden besonders belastet. Der DIHK und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordern deshalb eine Verlängerung des bestehenden Moratoriums, da mit Mehrbelastungen der Wirtschaft von mindestens 120 Millionen Euro im Jahr zu rechnen sei.

17,03 Euro beträgt die GEZ-Gebühr - ab 2007 sind diese auch für Internet-PCs fällig, wenn diese beruflich genutzt werden (Foto: Foto: dpa)

In einigen Staatskanzleien wie Bayern und Baden-Württemberg stoße die erweiterte Gebührenpflicht bereits auf Bedenken, hieß es.

Der DIHK-Experte August Ortmeyer sagte zur neuen Gebührenpflicht: "Ihr Ansatz ist so kurios, dass er zu absurden Konsequenzen und damit zu unserer Generalkritik führt." Er forderte ein neues Gebührensystem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Neuregelung: Jedes Empfangsgerät meldepflichtig

Nach dem 8. Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist grundsätzlich jedes Empfangsgerät gebührenpflichtig. Dies soll vom 1. Januar 2007 an auch für alle internetfähigen PCs gelten. Sie müssen bereits jetzt bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) angemeldet sein.

Für sie wird die Fernsehgebühr von 17,03 Euro erhoben, egal, ob das Internetangebot genutzt wird oder nicht. Der DIHK sprach von einer "Zwangsabgabe". Drei Freiberufler haben bereits im März Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, nannte die Gebühren in der Neuen Osnabrücker Zeitung widersinnig, weltfremd und unternehmerfeindlich. Kritik äußerten auch die FDP und die Grünen.

Verband: Handwerker am stärksten betroffen

Am meisten belastet werden nach Angaben der Verbände kleine Handwerker. So muss beispielsweise ein Friseurladen, der ein Radio für Hintergrundmusik betreibt, bisher nur die Radiogebühr von 5,52 Euro zahlen.

Wenn er einen internetfähigen Computer benutzt, um etwa Kunden neue Frisuren zu zeigen oder Umsatzsteuer- oder Sozialabgabenmeldungen online abzuschicken, wird künftig stattdessen die Fernsehgebühr von 17,03 fällig.

Freiberuflern und Selbstständigen kann danach eine Dreifachbelastung drohen: Als Privatperson, für den Geschäftswagen und für den Rechner im Büro. In der Summe ergebe sich nach dieser Modellrechnung eine Belastung von 474,90 Euro im Jahr.

Keine Mehrbelastung haben dagegen Betriebe zu befürchten, in denen ordentlich angemeldete Radios und Fernsehgeräte betrieben werden - beispielsweise Redaktionen. Die mitbetriebenen internetfähigen Arbeitsplatzcomputer sind laut DIHK mit den Fernsehgebühren abgegolten.

Analog gelte für Privathaushalte: Keine Mehrbelastung, wenn ohnehin die 17,03 Euro Gesamtgebühr für Radio und Fernsehen entrichtet werden. Die Gebühr für den internetfähigen Computer ist damit abgegolten. Sollte der PC aber auch für den Beruf genutzt werden, fallen auch hier weitere Gebühren an.

Klage in Karlsruhe

Als Grauzone bezeichnete der DIHK die Belastung von Laptops, internetfähigen Handys oder der Internetkommunikation von Speditionsfirmen mit ihren Lastwagen.

Bei letzterem sei die Frage offen, ob jeder Lastwagen als eigene Betriebsstätte anzusehen sei mit entsprechenden Folgen für die Gebührenpflicht für die an Bord befindlichen Online-Geräte.

Vor dem Bundesverfassungsgericht klagen drei Freiberufler und Gewerbetreibende, die von der am 18. März in Frankfurt am Main gegründeten Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VRGZ) unterstützt werden.

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