Das Verfassungsgericht schiebt der Nutzung von Telefon- und Internetdaten einen weiteren Riegel vor. Strafverfolger dürfen nur bei "Gefahr für Leib und Leben" zugreifen.
Der Zugriff der Sicherheitsbehörden auf gespeicherte Telefon- und Internetdaten ist vom Bundesverfassungsgericht erneut eingeschränkt worden. Nach einer am Donnerstag veröffentlichten einstweiligen Anordnung dürfen die Telekommunikationsunternehmen solche Daten vorerst nur dann an die Polizei übermitteln, wenn es um die Abwehr einer "dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person" oder um die Sicherheit des Bundes geht.
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Das seit Januar geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird weiter eingeschränkt. (© Foto: AP)
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Auch für den Datentransfer an Nachrichtendienste gelten Beschränkungen. Damit gab das Karlsruher Gericht einer Gruppe von Beschwerdeführern um den Berliner Anwalt Meinhard Starostik teilweise recht. (Az: 1 BvR 256/08 - Beschluss vom 28. Oktober 2008)
Bereits im März hatten die Gegner der umstrittenen Massenspeicherung von Verbindungsdaten - Inhalte sind nicht betroffen - mit einen Eilantrag in Karlsruhe teilweise Erfolg gehabt. Danach dürfen die Telefondaten zwar - wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben - für sechs Monate gespeichert werden. Einen Zugriff zum Zweck der Strafverfolgung begrenzte Karlsruhe vorerst auf Ermittlungen wegen besonders schwerer Straftaten.
Die damalige wie auch die neue Anordnung gelten nun für weitere sechs Monate. Mit einer Verhandlung in der Hauptsache wird erst im nächsten Jahr gerechnet, weil Karlsruhe noch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wartet, der derzeit die Rechtsgrundlage für die Speicherpflicht überprüft. Insgesamt haben mehr als 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingereicht.
"Gefahr im Verzug"
Auslöser der neuerlichen Eilentscheidung sind die neuen Polizeigesetze in Bayern und Thüringen sowie das bayerische Verfassungsschutzgesetz. Den dort vorgesehenen Abruf der Daten zur Abwehr drohender Gefahren hat der Erste Senat nun auf gravierende Fälle beschränkt und, außer bei "Gefahr im Verzug", an die Zustimmung eines Richters geknüpft.
Grünen-Geschäftsführer Volker Beck forderte die Bundesregierung zur Rücknahme der Speicherpflicht auf. Weder die Kundendaten noch die gespeicherten Verbindungsdaten seien bei den Telekommunikationsunternehmen sicher, teilte er in Berlin mit.
Nach den Worten des Ersten Senats drohten den Bürgern durch die im Gesetz vorgesehene Datennutzung "Nachteile von ganz erheblichem Gewicht". Denn durch den Zugriff auf die Daten könnte die Polizei "weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten der Betroffenen" wie auch über völlig unverdächtige Kontaktpersonen erhalten.
Kritik äußerten sich die Richter an den Zugriffsbefugnissen von Verfassungsschutz und Nachrichtendiensten. Die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen ihnen die Nutzung der Verbindungsdaten erlaubt sein soll, seien "unscharf und konkretisierungsbedürftig", heißt es in der Begründung. Für einen Datenzugriff könnte es bereits ausreichen, dass jemand an einer Veranstaltung einer nicht verbotenen, aber als extremistisch eingestuften Partei oder Gruppierung teilnehme oder nur einen "falschen Ort" aufsuche.
- Datenschutz-Skandal Daten sind keine Bonbons 18.08.2008
- Datenschutz Sicher im Netz 17.10.2008
- Justiz- und Polizeiarbeit EU-Abgeordnete fordern mehr Datenschutz 23.09.2008
(dpa/AP/grc/akh/mri)
Kabinett beschließt strengere Tierschutzregeln
Zitat:
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Telefonnumern, Anfang, Ende des Gesprächs. Was soll man daraus entnehmen können, wenn man wollte oder darf ?
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Ich plane eventl. ein eBook über das Thema zu veröffentlichen:
Hier ein Auszug daraus:
ANSCHLUSSIDENTIFIKATION IM MOBILFUNK:
Bekannt:
Gesprächszeitpunkte/ Mitteilungszeitpunkte und Standort der Zielperson (Funkzellenabfrage)
(VDS)-Suchabfrage:
Welcher Anschluss (IMSI, IMEI) hat an bestimmten Tagen zu bestimmten Uhrzeiten Gespräche mit bekannter Dauer (Möglichst Sekundengenau) an bestimmten Orten (CELL ID/LAC) getätigt, Information aus Observations-Erkenntnissen oder Videoüberwachung.
Eine Option von mindestens 10, die ich möglicherweise veröffentlichen werde, wenn der VDS-Wahnsinn nicht gestoppt wird!
Ich stimme Ihnen zu, dass die Beweiskraft der Funde bei einer OD aus den von Ihnen geschilderten Gründen fraglich istm, nur bleibt da immer die Unsicherheit ob ein ggf. wenig technikaffiner Richter das dann genauso sieht.
Zum 2. hätte ich die von mir im vorherigen Kommentar geschilderte mögliche Hausdurchsuchung samt Abtransport meiner sämtlichen Richter dann schon hinter mir und diese würde ich mir gerne ersparen. Allein schon, weil es sich für mich schwierig darstellt 6-12 Monate (wenn es flott geht) NACH meiner Hausdurchsuchung mit einem möglichen Freispruch durch das Haus in dem ich wohne zu eilen um meine Mietmieter darüber zu informieren, dass ich doch keine Kinde.rp.orn.o.grafie ö.ä. auf meinen Rechner hatte.
Aber ich vermute wir sind uns eigentlich einig, dass weder VDS noch OD in einem funktionierenden demokratsischen Staat angebracht sind.
Gruß
wawerka
Ich zweifle nach wie vor an dieser meschuggenen Speicherung von Verbindungsdaten:
2 Telefonnumern, Anfang, Ende des Gesprächs. Was soll man daraus entnehmen können, wenn man wollte oder darf ?
z.B.: Wenn ich in regelmäßigen Abständen mit einem Italiener telefoniere, um mir eine Pizza zu bestellen, gerade ich da etwa in begründeten Verdacht mit der Mafia zusammenzuarbeiten ? Anfang / Ende des Gesprächs sagt das etwas über den Inhalt aus ? Oder wird jede, der mal die Pizzanummer gewählt hat, infolgedessen mit richterlicher Erlaubnis aufs Polizeipräsidium bestellt um Auskunft zu geben. Oder werden dann alle Pizzanummerwähler in der Folge überwacht. Anders kann man sich eine Auswertung der Vorratsdaten eigentlich nicht vorstellen. Ist doch sehr meschugge - aber sichert Arbeitsplätze.
Es ist unerheblich welche Daten gesammelt werden, alle Daten ergeben entsprechend ausgewertet ein entsprechendes Profil. Die meisten Nutzer werden entsprechend erfasst, inwiefern der Nutzer anonym bleibt ist und bleibt unbekannt. Da ist, wie schon richtig erwähnt, die Methode der Datensparsamkeit angebracht.
Die Datensammelwut geht sehr weit, internetfähige Strom- und Verbrauchszähler, mit minutengenauer Abrechnung teilen mit, wann gebadet, ferngesehen, Essen gekocht, es lässt sich ermitteln wann Schlafen gegangen wird etc..
Die unterschiedliche Verwundbarkeit verschiedener Betriebssysteme legt nah dass hier massiv eingegriffen werden muss, will man einen Fahndungserfolg erzielen, notfalls mit einer vor Ort vorgenommenen Manipulation (Einbruch). Dann wird einem freien Port ein entsprechender Service zugeteilt, die Firewall entsprechend informiert, die Systemmeldung abgeschaltet und fertig ist der Käse mit Loch. Nebenbei ist es so einfach jemandem etwas unterzuschieben.
Das ärgerliche ist doch, dass Rechte entstehen für Methoden, die eindeutig in Bereiche eingreifen, in denen sie nichts zu suchen haben. Es sind Reche, die andere Rechte entrechten, so ähnlich wie das Casten in der C++Programmierung. Die meisten nehmen dies als selbstverständlich hin. Nichts ist dümmer als die Aussage: Habe nichts zu verbergen, bei mir können sie nachschauen. Da muss man einfach mal anbieten vorbeizuschauen um nachzuschauen, ganz schnell ist die Hütte dicht. Nur beim Nachbarn, da sollensiemalnachschaunderistsomerkwürdig.
... reiner Zufall, dass zwei absolut absurde Gesetze (Stichworte: 1. heimliche Online-Durchsuchungen, 2. "Jugendpornografie") gleichzeitig mit der Wahl des US Präsidenten verabschiedet werden.
Klar wenn man Menschen massiv rechte wegnimmt oder die des Staates erweitert, da will man natürlich nicht auch noch durch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit belästigt werden.
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