Bitkom:Urheberabgabe für CD-Brenner ist durch

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Hersteller müssen künftig sechs Euro pro Gerät abführen. Jetzt werden Preiserhöhungen befürchtet.

Die führenden Hersteller und Importeure von CD-Brennern werden in Deutschland künftig für jedes verkaufte Gerät eine Urheberabgabe von sechs Euro bezahlen. Außerdem werden rückwirkend für die seit Juli 2001 verkauften Geräte entsprechende Abgaben fällig, berichtete der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) am Donnerstag.

Der Bitkom habe mit den Verwertungsgesellschaften einen entsprechenden Gesamtvertrag für CD-Brenner abgeschlossen. "Durch die Abgabe werden sich Preiserhöhungen nicht vermeiden lassen", erklärte der Verband. CD-Brenner würden künftig um bis zu zehn Prozent teurer.

Seit Jahren streiten die Verwertungsgesellschaften mit der Industrie, ob das Urheberrechtsgesetz auch auf Computer, CD-Brenner und Drucker anzuwenden ist. Das Gesetz sieht vor, Urheber eines Werks angemessen zu vergüten. Die Verwertungsgesellschaften hatten ursprünglich eine Abgabe von zehn Euro pro Gerät gefordert.

Vertragspartner des Bitkom sind jetzt die Verwertungsgesellschaften ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), Wort sowie Bild und Kunst. Nach Schätzungen der Gesellschaft für Konsumforschung standen im vergangenen Jahr mehr als sieben Millionen CD-Brenner in deutschen Haushalten.

Der Bitkom hatte sich bis zuletzt gegen Abgaben gewehrt. Die Verwertungsgesellschaften wiederum beriefen sich auf das geltende Urheberrechtsgesetz und den Vergütungsbericht der Bundesregierung. In diesem Bericht forderte die Bundesregierung die Einführung pauschaler Abgaben für eine Reihe digitaler Produkte, darunter auch CD-Brenner.

"Vor diesem Hintergrund hatten wir keine andere Wahl, als der Vereinbarung zuzustimmen. Mit Unterzeichnung des Gesamtvertrags schaffen wir nun die dringend notwendige Planungssicherheit für die Unternehmen", sagte Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bitkom.

Der Verband befürchtet unter anderem, dass die Abgaben als Erlaubnis zum Schwarzbrennen missverstanden werden könnten. "Die Abgaben sind kein Freifahrtschein für Musik- und Software-Piraten", stellt Harms klar. Sie dienen lediglich der Kompensation gesetzlich erlaubter privater Kopien.

(sueddeutsche.de/dpa)

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