Wer Programme für Raubkopien von Musik-CDs verkauft, muss mit scharfen Sanktionen rechnen. Der BGH stuft solche Angebote als wettbewerbswidrig ein.
Auch Privatpersonen dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von CDs verkaufen. Mit einem Urteil vom Donnerstag stufte das Karlsruher Gericht ein entsprechendes Angebot eines Verbrauchers als wettbewerbswidrig ein. Der Mann hatte solche Programme über das Internetauktionshaus eBay zum Verkauf angeboten.
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Das Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben, gelte nicht nur für gewerbliche Anbieter, sondern auch für "private und einmalige Angebote", entschied das Gericht. (Az: I ZR 219/05 vom 17. Juli 2008)
Damit gab das Gericht der Klage des inzwischen mit Sony fusionierten Entertainment-Unternehmens BMG statt. Die Firma hatte den Verkäufer abgemahnt, woraufhin dieser sich umgehend zur Unterlassung solcher Angebote verpflichtet hatte. Daraufhin machte BMG gut 1100 Euro Anwaltskosten geltend. Zu Recht, befand der BGH:
Ein Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung stehe auch Unternehmen zu, die über eine eigene Rechtsabteilung verfügten, entschied das Gericht.
(dpa/mri)
... aber kann es dann trotzdem nur einmal verkaufen.
Das Wetter ist übrigens draussen schöner als gestern.
Im Übrigen ist der Künstler entweder gut genug dass er sein eigentliches Einkommen mit Auftritten ... bestreiten kann wenn er nicht den Bekanntheitsgrad hat um vom Verkauf der CDs leben zu können oder naja es ist sein Berufsrisiko das ich ihm nicht abnehmen kann. Einmal zahlen muss reichen.
"Manche Menschen müssen 2 bis 3 Stunden für eine CD arbeiten."
Hm. Die meisten Musiker-"Menschen" müssen weitaus länger als "2 bis 3 Stunden arbeiten" um Musik zu erzeugen, mit der sie dann eine CD füllen können. Deren Verkauf dann auch noch ungewiss ist.
"allein bei der Lagerung können die Dinger schon ganz schön Schaden nehmen, und das wohlgemerkt bei der optimalsten dem normalen Endverbraucher möglichen Lagerung..."
Was soll dieser unsinnige Kommentar?
... dass an der Stelle sowieso nur der Ehrliche auch der Dumme ist weil die Möglichkeiten um illegale Kopien herzustellen gibt es trotzdem und sind für den der sie benutzen möchte äußerst bequem zu bekommen und benützen.
...wie das BVerfG festgestellt hat. Gewisse Minister und bayrische Regierungen scheint aber auch das nicht wirklich zu interessieren.
Also warum sollte es die Menschen interessieren ob es jetzt legal oder illegal ist eine CD zu kopieren? Wer die Software haben möchte bekommt sie - ob gekauft oder "anders".
Kappa My
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