Von Helmut Kerscher

In einigen Bundesländern überwacht die Polizei flächendeckend den Verkehr. Am Dienstag verhandelt Karlsruhe diese Praxis. Kritiker sprechen von einer "elektronischen Totalkontrolle".

Es tut nicht weh. Es geht sekundenschnell, bleibt meistens unbemerkt und fast immer folgenlos - das automatische Erfassen von Kfz-Kennzeichen durch die Polizei. "Fast folgenlos" heißt zum Beispiel, dass in Bayern in einem Monat 0,03 Promille der gescannten Kennzeichen durch einen Datenabgleich als verdächtig identifiziert, die übrigen sofort gelöscht wurden.

Eine Polizistin richtet in Hamburg während einer Verkehrskontrolle ein Kennzeichen-Lesegerät aus. (© Foto: dpa)

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"Fast" heißt aber bei fünf Millionen erfassten Kennzeichen auch, dass die Kontrolle für 150 Halter oder Fahrer pro Monat eben doch gravierende Folgen hat. Sei es nur, wie häufig, wegen einer fehlenden Haftpflichtversicherung oder gar wegen eines gestohlenen Autos.

Ist es eigentlich erlaubt, den Straßenverkehr flächendeckend zu überwachen, ohne dass es einen Anlass oder einen Verdacht gibt? Das fragen drei Autofahrer das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das an diesem Dienstag bei einem "Tag der offenen Tür" in einer öffentlichen Verhandlung nach Antworten sucht.

Die Bürger greifen mit ihren Verfassungsbeschwerden zwar nur Gesetze der Bundesländer Hessen und Schleswig-Holstein an. Betroffen sind aber auch sechs weitere Länder, die unterschiedlich ausgestaltete Rechtsgrundlagen für die automatische Kennzeichenerfassung geschaffen haben: Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Weitere wollen folgen.

Höchst interessiert werden auch Bundespolitiker den Prozess beobachten. So hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion schon vor drei Jahren erfolglos verlangt, der Bundespolizei die automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen zu erlauben.

Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte erst kürzlich in Karlsruhe gesagt, das Verbot der Weitergabe von Kfz-Kennzeichendaten, die mittels Autobahn-Maut-Technik erfasst wurden, sei ein Fehler gewesen, den es zu korrigieren gälte. Das habe sich nach dem Mord an einem Parkplatzwächter an einer Autobahn im Jahr 2005 gezeigt, der mit Hilfe der Toll-Collect-Daten vermutlich aufgeklärt wäre.

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