Altersangaben auf Killerspielen:Lasche Prüfung harter Szenen

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Gewalttätige Computerspiele sind oft mit einer unbrauchbaren Altersempfehlung versehen. Kritiker bemängeln, dass in vielen Fällen zu lasch getestet wird.

Elke Brüser

Die Alterseinstufung für Computerspiele mit gewalttätigen Inhalten wird offenbar zu nachlässig gehandhabt. Zu diesem Schluss kommen nun zwei Studien.

So werden in einer Untersuchung des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung in Hamburg, die im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellt wurde, unter anderem die Gutachten kritisiert, auf deren Basis die Alterseinstufung von Computerspielen festgelegt wird.

Der Teilbereich "Video- und Computerspiele" der Studie wurde am Donnerstag vorab veröffentlicht. Eine ähnliche Einschätzung hatte das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) erst im Mai vorgelegt.

Seit 2003 schreibt das Jugendschutzgesetz vor, für Computerspiele eine Alterseinstufung festzulegen. Diese wird von der Oberen Landesjugendbehörde vergeben und basiert auf einer Empfehlung der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK).

Beide Studien kritisieren die Arbeit der USK nun heftig. Beanstandet werden das Nebeneinander verschiedener Alterskennzeichen auf der Verpackung und Qualitätsmängel bei den Gutachten. Zudem fordern die Studienautoren ergänzende Kriterien für die Beurteilung von Gewaltszenen.

Falsche Versionen geprüft

Das KFN formuliert seine Kritik deutlicher. Beim Vergleich eigener Bewertungen von PC-Spielen mit den USK-Gutachten stellte es fest, dass bei mehr als einem Drittel der 62 begutachteten Killerspiele die Alterseinstufung "nicht angemessen" war.

Der Psychologe Thomas Mößle vom KFN präzisiert: "Viel zu lasch. Sie hätten mindestens eine Stufe höher ausfallen müssen." Bei einem weiteren Viertel war sie "zweifelhaft". Und für sechs Spiele ab 18 Jahren hätte der Studie zufolge der öffentliche Verkauf verboten werden müssen.

Die USK treffe auch deshalb immer wieder Fehleinschätzungen, da häufig nur unfertige Versionen der Spiele geprüft würden, so die KFN-Autoren. Unterlagen waren unvollständig, Spieltester unkritisch. Oft wurden Gewaltszenen in USK-Gutachten mit formelhaften Redewendungen heruntergespielt, etwa "gehen nicht über das Genretypische hinaus".

Kritik gab es auch an den Kriterien, die die Gutachter der USK anlegten. So werten diese "nichtspielnotwendiges" Töten - wenn etwa Passanten umgebracht werden können - als eher unproblematisch. Laut USK könnten gewaltfreie Spielelemente dominierende Gewaltinhalte außerdem neutralisieren.

Lockere Einschätzungen gewalthaltiger Spiele beruhen auch auf dem Einfluss der Hersteller. So wurden in USK-Gutachten Inhaltsangaben der Hersteller einfach übernommen. Zudem arbeiteten einzelne Tester laut der KFN gleichzeitig als Produktionsberater für Spielehersteller.

© SZ vom 29.6.2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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