Abmahn-Anwälte haben mit Ebay ein neue Goldgrube entdeckt: Im Kleingedruckten suchen sie nach Fehlern in den Verkaufsbedingungen, um Händler zur Kasse zu bitten. Dabei sind auch Hobby-Verkäufer gefährdet.
Mit dem Internet ohne Mühen reich werden: Das wollen vor allem Abmahnhaie, die Online-Händler wegen kleinster Rechtsfehler auf deren Shop-Seiten systematisch und massenhaft abmahnen. Daran ändert auch das ab Freitag gültige neue Widerrufs- und Rückgaberecht nur wenig.
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Ebay-Händler werden immer häufiger zur Zielscheibe von Abmahn-Anwälten. Wer etwa 30 Artikel pro Monat verkauft, könnte Probleme bekommen. (© ag.ddp)
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Zudem haben die Abmahner auf dem Online-Marktplatz Ebay längst eine neue Opfergruppe entdeckt, die sie erbarmungslos melken: Ahnungslose Hobby-Händler, die wegen vieler Verkäufe juristisch bereits als gewerbliche Händler gelten und deshalb eine Widerrufsbelehrung zu ihren Angeboten angeben müssen.
30 Artikel reichen
Das Eis, auf dem sich viele vermeintliche Hobby-Händler bewegen, ist dem Wettbewerbsrechtler Alexander Schupp aus Zweibrücken zufolge äußerst dünn. Nach Ansicht verschiedener Gerichte reicht der Verkauf von etwa 30 Artikeln im Monat schon aus, um in den Ruch des gewerblichen Handels zu kommen, sagt er.
Und wenn dann statt einer Widerrufsbelehrung unter dem eBay-Angebot etwa steht "Privatauktion ohne Umtauschrecht", kann das nach Angaben des Anwalts der Kanzlei Küttner zum lukrativen Geschäft für Winkeladvokaten werden.
In einem von Schupp vertreten Fall tätigte eine Karlsruher Firma 800 Testkäufe bei Hobby-Händlern und ließ dann Abmahnungen mit einem Gebührenbescheid von 555 Euro verschicken. "Das wären 450.000 Euro Profit - mit nur einem Serienbrief", sagt Schupp.
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Wann legt der Gesetzgeber diesen Anwälten das Handwerk und entzieht denen die Zulassung.
Ausser der Abmahnerei haben die doch nichts drauf und finden keinen anderen Mandanten als den der mit ihnen gemeinsame Sache macht!
Aber da schlafen sie gut und tief die Politiker gleich welcher Couleur. Da müßte man ja mal was arbeiten.
Interessant: Seit wenigen Tagen sind bei Ebays Mitglieder nicht mehr nur die bewerteten Verkäufe der letzen 90 Tage einzusehen, sondern die der letzten 40 Monate, inklusive der erzielten Preise.
Jetzt kann es mit den Abmahnungen gegenüber "Privat" erst richtig losgehen, da sich nun die Art der Waren über eine deutlich längere Zeit aufsummieren lassen. Da ist bestimmt für jeden etwas dabei: ... zu viele Schuhe, zu viele Bücher, zu viel Spielzeug oder einfach zu viel Ertrag.
Diese Abmahnungen sind schon seit Jahren ein Thema und in "Ebay-Mitgliedszahlen" betrifft das Millionen Menschen alleine in Deutschland, doch offensichtlich scheint sich niemand dafür zu interessieren. Weder Ebay selbst, noch die Politik, noch die große Tagespresse.
Meines Wissens gibt es nur eine einzige (hoffentlich) unabhängige und kritische Internet-Seite zu diesem Thema in Deutschland und noch eine in der Schweiz.
... und versuchen Sie diese im Netz zu finden !!!!
Es scheint sehr viele Juristen zu geben - kann man das auch irgendwo abmahnen?
angesichts der Gebühren keine "rechtssicheren" Textbausteine zur Verfügung? Diese Abmahnanwälte sind der Bodensatz der Gesellschaft und mich wundert, dass diese nicht Standesrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Immerhin genießt deren Berufsstand Privilegien wie eine eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge statt gesetzlicher Rentenversicherung - auch für angestellte(!) Anwälte.
wieso wird es jetzt erst vorgehoben? Das Vorgehen der "Abmahn"anwälte ist dort seit Jahren bekannt.
Jede Thematisierung der Abmahner ist wichtig. Abmahnung und einstweilige Verfügung sind beliebte Mittel der Bereicherung, vor allem aber der Zensur. Alleine aus finanziellen Gründen kann sich der kleine Mann dagegen nur selten richtig wehren. Mit Auswirkungen auf sowohl auf den Geschäfts- als auch den Kommunikationsverkehr im Netz.
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