VG Wort:E-Legal

An Universitäten sollen bald auch digitale Skripte dem Urheberrecht unterworfen sein. Das könnte Studierenden das Leben schwer machen.

Von Matthias Kohlmaier

Wenn zuletzt über Urheberrecht an Universitäten gesprochen wurde, dann weil irgendwer von irgendwem abgeschrieben hatte, ohne das kenntlich zu machen. Für viele Studenten war das erheiternd, direkt betroffen waren sie kaum. Das könnte sich im Januar 2016 ändern, wenn an den Hochschulen eine neue, aber völlig anders geartete Diskussion um Urheberrechte beginnen dürfte.

Grund dafür ist die Verwertungsgesellschaft Wort, kurz VG Wort, ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen, der Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten einnimmt und an die Urheber weitergibt. Wenn in einem digital von der Uni bereitgestellten Skript zu einer Vorlesung urheberrechtlich geschützte Zitate oder Quellen verwendet wurden, durften die Unis das bisher mit recht geringem Aufwand pauschal abrechnen. Die VG Wort aber hat gerichtlich erstritten, dass künftig jede Seite aus einem Skript einzeln gemeldet und bezahlt werden muss. Das gilt auch, wenn das Skript vom Dozenten passwortgeschützt nur einer Handvoll Seminarteilnehmer zugänglich gemacht wird.

Das dürfte für Dozenten und Studenten gleichermaßen unangenehme Folgen haben. "Was da auf uns zukommt, wird mit einem riesigen bürokratischen Aufwand verbunden sein", sagt Elektrotechnik-Professor Georg Passig von der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI). Er hatte in einem Blog im Tumblr Techniktagebuch auf das Problem hingewiesen. Denn nicht nur müssen Dozenten und Mitarbeiter der Unis der neuen Regelung wegen alle digital verfügbaren Skripte nach Quellen durchforsten, und selbige an die VG Wort melden. Paragraf 52a Urheberrechtgesetz verlangt auch, dass zu jeder Quelle recherchiert wird, ob Studierende sie auch anderweitig online finden könnten. "Ist eine Quelle elektronisch verfügbar, dann hat sie in meinem Skript nichts verloren und ich darf den Studierenden an der Stelle nur einen Link präsentieren", sagt Passig.

Keine elektronischen Skripte mehr - für Studenten hieße das mühsamste Literaturrecherche

Für Studenten könnte das bedeuten: Skripte werden zerrupft, weil Dozenten statt Zitaten, Diagrammen oder anderen Werkauszügen nur noch einen Link eintragen dürfen. Oder noch schlimmer: Dozenten stellen wegen des hohen Rechercheaufwands und der unsicheren Rechtslage gar kein Skript mehr zur Verfügung. Passig schreibt in seinem Blog von Kollegen, die "auf die Herausgabe eines Skripts in elektronischer Form lieber ganz verzichten, nur Literaturlisten verteilen und in der Vorlesung komplett auf das gute alte Vorlesen setzen".

Wie viel Arbeit Universitäten nach dem neuen Meldeverfahren tatsächlich hätten, hat die Uni Osnabrück in einem Pilotprojekt getestet. Demnach scheuten viele Dozenten den Aufwand und überließen den Studierenden die Literaturbeschaffung. "Knapp zwei Drittel der Studierenden gaben an, dass sich im Semester des Piloteinsatzes der Aufwand für die Literaturbeschaffung erhöht (36%) oder sogar stark erhöht (26%) hat", schreiben die Projektleiter.

Eine "Katastrophe" für Lehre und Studenten befürchtet auch Barbara Rehr, Kanzlerin der THI. Und was sagen Studierende dazu, dass es womöglich bald kaum noch digitale Skripte geben könnte? Nichts, das Problem ist noch nicht bei ihnen angekommen. Selbst das Deutsche Studentenwerk schreibt, um eine Einschätzung der Situation gebeten, man habe sich "in der jüngeren Vergangenheit nicht mehr wirklich" mit dem Thema befasst. Das dürfte sich schon bald ändern.

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