Zwei Läufer kamen 2008 auf der Zugspitze ums Leben. Der Veranstalter des Wettkampfes wurde jetzt vor Gericht freigesprochen - die Berglauf-Szene atmet auf.
Der Veranstalter des tödlichen Zugspitz-Extremberglaufs ist am Dienstag vom Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen freigesprochen worden. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass der 54-jährige Peter Krinninger fahrlässig den Tod von zwei Teilnehmern verursachte und sich neun Sportler bei dem Berglauf durch seine Schuld verletzten.
Teilnehmer des Zugspitzlaufs 2008: Zwei Läufer kamen bei eisigen Temperaturen ums Leben. Der Veranstalter war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt - und wurde freigesprochen. (© Foto: AP)
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Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 13.500 Euro sowie die Übernahme der Gerichtskosten gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Dem Veranstalter war vorgeworfen worden, den Berglauf im Juli 2008 trotz starken Windes und Schneefalls nicht abgebrochen zu haben, obwohl einige Teilnehmer in leichter Sommerkleidung mitliefen. Zwei Männer im Alter von 41 und 45 Jahren erfroren damals kurz vor dem Gipfel. Neun weitere Teilnehmer litten an Unterkühlung.
Krinniger hatte stets seine Unschuld beteuert: "Es ist schrecklich für mich, dass bei einer Veranstaltung, die ich ins Leben gerufen habe, Menschen gestorben sind. Ich trauere noch immer. Aber ich bin nicht schuld", sagte er in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung.
Mehr als 700 Athleten waren am 13. Juli 2008 um neun Uhr im österreichischen Ehrwald in Richtung Gipfel gestartet. Der Zugspitzlauf gilt als Herausforderung: Mehr als 2200 Höhemeter sind auf der etwa 18 Kilometer langen Strecke zu bezwingen.
Die Bedingungen am Morgen waren nicht ungewöhnlich: In Ehrwald regnete es bei einer Temperatur von 14 Grad. Auch am Gipfel herrschten noch knapp Plusgrade. Am späten Vormittag setzten dann - wie seit Tagen vorhergesagt - Schneefall und böiger Wind ein.
Da die meisten Läufer nur kurze Laufkleidung trugen und schon stark erschöpft waren, zehrte sie der Wintereinbruch vollends aus. Uwe M., 41, aus Witten (Nordrhein-Westfalen) und Hans P., 45, aus Ellwangen (Baden-Württemberg) brachen auf dem letzten Teilstück zusammen und konnten nicht wiederbelebt werden.
Die zuständige Staatsanwaltschaft München II machte den Veranstalter dafür verantwortlich. Sie hielt Organisator Krinninger für schuldig der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hatte deshalb einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu 150 Euro erlassen.
Der Strafbefehl bescheinigte Krinninger mehrere Verfehlungen: Er hätte als Organisator ob des schlechten Wetterberichts kontrollieren müssen, ob die Starter passend ausgerüstet sind. Da dies nicht der Fall war, hätte er das Rennen absagen oder zumindest die leicht bekleideten Athleten am Start hindern müssen. Zudem hätte er das Ziel zu einem früheren Zeitpunkt verlegen sollen.
Der Garmisch-Partenkirchner akzeptierte den Strafbefehl aber nicht, obwohl er damit nicht vorbestraft gewesen wäre. So kam es nun zu dem Prozess, dessen Urteil in der Extremsport-Szene wurde das Urteil mit Spannung erwartet. Eine Verurteilung Krinningers hätte weitreichende Folgen für andere Veranstaltungen gehabt. Der Mitorganisator des Nebelhorn-Berglauf in Oberstdorf, Stefan Betz, warnte: Sollte die Eigenverantwortung der Athleten eine so geringe Rolle spielen, dann "steht man ja als Veranstalter schon mit einem Bein im Gefängnis".
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(dpa/ddp-bay/mikö/bilu)
OB-Kandidatin Nallinger
Die neueste Antwort
ist falsch. Vorbestraft ist man auch bei einer rechtskräftigen Verurteilung von 90 Tagessätzen oder weniger. Die Verurteilung wird in das Bundeszentralregister eingetragen (§ 3 Nr. 1, § 4 Nr. 1 Bundeszentralregistergesetz). In das Führungszeugnis würden Geldstrafen bis 90 Tagessätze allerdings nicht eingetragen, aber nur, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 a BZRG).
In diesem Fall kann man zwar z. B. einem Arbeitgeber gegenüber angeben, nicht vorbestraft zu sein, der Justiz gegenüber ist man dann aber sehr wohl vorbestraft, was sich z. B. auf eine erneute Verurteilung wegen einer anderen Straftat straferhöhend auswirken würde.
Was mit "nicht vorbestraft" gemeint ist, ergibt sich aus dem Bundeszentralregistergesetz: Zum einen wird eine Geldstrafe von max. 90 Tagessätzen nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen. Zum darf sich der Verurteilte als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren.
Kann mich den Vorrednern nur anschließen. Das waren zwei erwachsene Menschen, die sich sehr wahrscheinlich der Gefahr bewußt waren.
"Der Garmisch-Partenkirchner akzeptierte den Strafbefehl aber nicht, obwohl er damit nicht vorbestraft gewesen wäre."
Sicher?
Aus http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Vorstrafe
"Wer eine (gerichtliche oder staatsantwaltlich beantragte) Maßregelung gemäß der Definition im Text rechtskräftig erhalten hat, gilt nach der Eintragung im Bundeszentralregister rechtlich als vorbestraft."
..und siehe auch die 90 Tagessätze
Und ich kann es immer noch nicht fassen, daß da Amateursportler so derart leichtsinng und selbstüberschätzend gehandelt haben. Der Veranstalter ist doch kein Kindergärtner. Der wird ohnehin seines Lebens nicht mehr froh. Vielleicht das nächste mal ein Schild aufstellen, mit den Hauptregeln für Zugspitzenläufe, und gut ist die Sache. Macht man in den USA doch auch. Warnung: Sprünge vom Rand des Grand Canyons können tödlich sein. Warnung: Führen Sie ausreichend Wasser mit, wenn Sie in die Wüste fahren.
Und ja, es kommen immer wieder Menschen zu SChaden. Aber nicht immer sind die Überlebenden und Organisierenden schuld, das muß man mal knallhart sagen. JEder Wintersportler weiß, daß es Grundregeln gibt, die das Überleben sichern. Jeder Wassersportler weiß, daß es Grundregeln gibt. Oder sollen an Nord- und Ostsee künftig Schilder sein: schwimmen kann tödlich sein? Vor jedem Berg, Laufen kann tödlich sein.
Dieses ganze Verfahren hätten amn sich sparen sollen und das Geld dafür lieber sinnvoller anwenden. Vielleicht in Verbotsschilder? Wen morgen ein Jogger tot umfällt wegen Erschöpfung - wer hat dann Schuld? Der Parkbetreiber, in dessen Gelände es passiert ist? Der Hausarzt, der beim letzten Check-up keine Warnung ausgesprochen hat? Der Verkäufer der Turnschuhe?
Übrigens bin ich mir sicher, daß diese Extremsportler ohne Erfahrung weitergerannt wären, auch wenn der Lauf abgesagt worden wäre, nur hätte der Veranstalter dann nicht das leidige Verfahrenam Hals gehabt.
ordentlicher Betrag an die Berwacht oder müssen sich die Rettungskräfte hinstellen, damit Krinner seinen Gewinn und die anderen ihre Freude haben?
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