Zeitungszeugen:Nachdruck von Nazi-Blättern beschlagnahmt

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Der Streit zwischen der Staatsregierung und dem Projekt Zeitungszeugen geht weiter - Nachdrucke von Nazi-Blättern werden beschlagnahmt.

Die umstrittenen Original-Nachdrucke von Nazi- Hetzblättern durch die neue Wochenzeitung Zeitungszeugen werden beschlagnahmt.

Exemplare der Zeitungszeugen werden beschlagnahmt. (Foto: Foto: ddp)

Gegen den Herausgeber der Zeitung werde zudem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz ermittelt, teilte das bayerische Justizministerium mit.

Das NS-Forschungsprojekt hatte zuvor trotz eines Verbots der Staatsregierung als Rechteinhaber der früheren Verlage seiner zweiten Nummer von Zeitungszeugen die Nachdrucke des NSDAP-Organs Völkischer Beobachter und des Nazi- Propaganda-Plakats "Der Reichstag in Flammen" beigelegt.

Die Beschlagnahmunge laufe, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitagnachmittag. Wie viele Exemplare sichergestellt wurden, war zunächst nicht bekannt.

Justizministerin Beate Merk (CSU) stellte sich hinter das Vorgehen der Strafverfolger. "Die Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda wird hier billigend in Kauf genommen." Die Beilagen lägen lose bei. Sie könnten aus dem Zusammenhang gerissen und von Neonazis missbraucht werden, sagte sie laut Mitteilung. "Für eine geschichtliche, wissenschaftliche Auseinandersetzung ist eine solche Gestaltung nicht notwendig."

Eine Bewertung, der prominente Historiker und NS-Forscher vehement widersprechen, wie sueddeutsche.de berichtete.

Den Herausgeber des Zeitungszeugen kritisierte Merk: "Wer sich trotz eines ausdrücklichen Verbots der Bayerischen Staatsregierung zu einer derartigen Veröffentlichung entschließt, zeigt, dass ihm die nötige Sensibilität im Umgang mit Geschichte und Recht fehlt." Diese bewusste Provokation mache es unvermeidlich, in ein so hohes Gut wie die Pressefreiheit eingreifen zu müssen.

In dem Faksimile-Druck des Völkischen Beobachters geht es um den Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933. Das Finanzministerium als Inhaber der Verwertungsrechte für NS-Propaganda hatte am Donnerstag gegen die Zeitung einen Strafantrag angekündigt. Das Ministerium verbietet den Nachdruck aller Bücher und Zeitungen weltweit, um einer weiteren Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts vorzubeugen. Unter das Verbot fällt auch Hitlers "Mein Kampf".

Zeitungszeugen wurde in anderen Ländern nicht beanstandet

Allerdings sind Nachdrucke der NS-Zeitungen vom gleichen Verlag bereits in Ländern wie Österreich und den Niederlanden veröffentlicht worden. Bisher ohne Beanstandungen des bayerischen Finanzministeriums.

Das Magazin Zeitungszeugen, bezweifelt, dass der Freistaat die Urheberrechte hält. Chefredakteurin Sandra Paweronschitz kündigte an, zunächst einmal weiterzumachen. "Wir sind weiterhin der Meinung im Recht zu sein", sagte sie. Man habe den Vorgang an die Anwälte übergeben und müsse jetzt zunächst einmal abwarten.

Was jetzt passiere, zeige, dass man in Bayern offenbar denke, die Deutschen seien nicht fähig, sich mit ihrer eigenen Geschichte auseinanderzusetzen. Das Plakat, auf dem ein Hakenkreuz zu sehen ist, zeige, wie die Nazis Ereignisse wie den Reichstagsbrand für ihre Propaganda genutzt hätten.

Das NS-Blatt trägt die Schlagzeile "Jetzt wird rücksichtslos durchgegriffen" und einen Kommentar von Joseph Goebbels ("Nun aber Schluß! Jetzt aber ein radikales Ende gemacht!").

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