Der Lehrer einer schwäbischen Volksschule ist hartnäckig. Bereits zum zweiten Mal klagte er gegen Kreuze im Klassenzimmer - und scheiterte.
Erneut ist ein Lehrer in Schwaben mit einer Klage gegen Kruzifixe in Klassenräumen gescheitert. Der Mann, der seit sechs Jahren an der Volksschule Westheim in Neusäß unterrichtet, erlitt vor dem Verwaltungsgericht Augsburg am Donnerstag eine Niederlage.
Ein Lehrer ist erneut mit seiner Klage gescheitert, Kruzifixe aus dem Klassenzimmer zu entfernen. (© Foto: ddp)
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Im Grundgesetz sei nicht nur die Glaubensfreiheit verankert, sondern auch die besondere Gehorsams- und Tolerierungspflicht des Beamten, hieß es zur Begründung.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) begrüßte das Urteil. "Ich bin froh, dass sich damit die bisherige Rechtsprechung weiter fortsetzt", sagte sie. Das Kreuz stehe für die hiesigen christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerte. "Persönliche Geschmäcker eines Lehrers müssen sich dem unterordnen", betonte sie.
Der Urteilsbegründung zufolge konnte der Kläger das Verwaltungsgericht Augsburg nicht davon überzeugen, dass er durch das Kreuz eine so schwerwiegende seelische Belastung erleidet, dass diese eine Ausnahme zu seinen Gunsten rechtfertige. Das Gericht verwies auf den gesetzlich festgelegten Bedeutungsgehalt des Schulkreuzes, wonach es Ausdruck der geschichtlich-kulturellen Prägung Bayerns und der christlich-abendländischen Werte unter Wahrung der Glaubensfreiheit sein soll.
Nach Auffassung des Klägers steht die Rechtslage in Bayern nicht im Einklang mit dem 1995 ergangenen "Kruzifix-Beschluss" des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Anbringen eines Kruzifixes in den Unterrichtsräumen gegen die Religionsfreiheit verstößt.
Der Lehrer ist seit 1982 Beamter auf Lebenszeit. 2006 hatte er erstmals die Entfernung der Kreuze aus den Räumen beantragt, in denen er unterrichtet. Bereits 2001 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden, dass die Glaubensfreiheit einen Lehrer nur in "atypischen Sonderfällen" dazu berechtigt, die Entfernung des Kreuzes zu verlangen.
Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte zuletzt 2004 eine vergleichbare Klage eines Lehrers aus Neu-Ulm abgewiesen. Der VGH bestätige das Urteil damals.
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Die neueste Antwort
Wenn in den Klassenzimmern ein Symbol für unsere Werte sein soll, so müsste es ein Portrait von Kant sein. Denn die Aufklärung hat uns viel mehr geprägt als das Christentum. Oder findet sich die Idee der Meinungs- und Religionsfreiheit in der Bibel?
Und in diesen Tagen solle das Licht der Aufklärung auch wieder stärker zum Leuchten kommen, um ein sinnvolles Gegengewicht zur weltweiten Rückkehr zur Religion zu bieten. Denn das Wiedererstarken sämtlicher Religionen führt nur zu Fanatismus und wohl weniger zur jeweils versprochenen Erlösung.
Bei uns auf dem Gymnasium hatte sich die Klassengemeinschaft, soweit ich mich erinnere, ab der 9. Jahrgangstufe darauf geeinigt das Kruzifix in einer Schublade des Lehrerpults zu deponieren.
Ich denke damit haben wir damals (in den 90ern) mehr Demokratie- und Verfassungsverständnis bewiesen als der VGH und die Staatsregierung.
Nur mal so als Anregung, vielleicht funktioniert das heute auch noch in dem einen oder anderen Klassenzimmer.
Was mich immer wieder wundert ist die Tatsache, sobald das ein Artikel erscheint, der mit Glauben zu tun hat, weckt dieser riesiges Interesse in der kommentargemeinde, aber am lautesten schreien immer die, die unseren Herrn nicht akzeptieren und ihn und die Gläubigen lächerlich machen wollen. Habt ihr keine andere Plattform? Ich bin Christ und habe kein Kreuz in meinem Haushalt (Du sollst keine Götzen anbeten, nicht aus Stein und nicht aus Holz).
Über den Kläger kann ich nur sagen, er sollte mal so viel Energie in seine Unterrichtsgestaltung investieren, als die Gerichte zweimal zu belästigen. Wie schon gesagt, es gibt genug Lehrermangel bundesweit. Soll er in ein andere Bundesland ziehen.
Zum Schluss noch eines; Wir leben in Deutschland, Deutschland ist ein christlich geprägtes Land deren Einwohner in der Mehrzahl an Gott glauben, daher muss nicht ein anderes religiöses Symbol neben dem Kreuz hängen, damit dieses seine Berechtigung hat.
Ausserdem gibt es weit aus grössere Probleme und Krisen auf der Welt und auch in Deutschland, als ein Holzkreuz.
... islamische Musik und die Bilder anderer Religionsführer daneben hängt hat niemand was dagegen.
Wir sind schon ein merkwürdiges Land. Da stellt das Grundgesetz klar die Religionsfreiheit fest, und dass es keine Staatskirche gebe. Aber in der Praxis, selbst in der Rechtssprechung tun wir uns mit den Werten unserer Verfassung schwer.
Was bitte hat ein religiöses Symbol in einem Klassenzimmer verloren?
Die Arguemtation des Gerichts ist ziemlich verworren. Das Kruzifix als Symbol für Glaubensfreiheit, das ist schon absurd. Da hätte mal jemand ein Geschichtsbuch zur Hand nehmen sollen. Und dass der Lehrer durch das Kreuz "keine Belastung erleide" - Gilt das nicht auch für Kopftücher? Durch die erleidet doch auch keiner eine "Belastung". Wird da nicht mit gespaltener Zunge gesprochen?
Der Weg hin zu einer freien Gesellschaft ist in Deutschland wohl noch weiter als man denkt. Wers nicht glaubt, erzähle die Story mal einem Franzosen.
Paging