Es geschah am helllichten Tage: Wie ein Waffenhändler und sein Käufer von Zollfahndern festgenommen wurden.
Eine Maschinenpistole, eine Militärpistole und ein Revolver plus Munition sollten am helllichten Tag mitten vor einem Einkaufsmarkt in Rosenheim den Besitzer wechseln - stattdessen griffen Nürnberger Zollfahnder zu.
Vom Zoll sichergestellte Waffen (© Foto: dpa)
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Als der 57-jähriger Mann aus dem Chiemseeraum an einen 38-Jährigen übergeben wollte, wurden die Männer von einer Spezialeinheit der Polizei festgenommen.
Der misslungene Deal habe bereits im Dezember am helllichten Tag auf dem Parkplatz vor dem Einkaufszentrum stattgefunden, teilte das Zollfahndungsamt mit. Aufgrund noch laufender Ermittlungen habe man den Fall aber erst jetzt bekannt geben können, erklärte eine Sprecherin der Zollfahndung.
Die nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz verbotenen Waffen wurden samt Munition sichergestellt. Bei anschließenden Wohnungsdurchsuchungen fand die Polizei weitere Waffen, für die die beiden privaten Waffenhändler keine Erlaubnis besaßen.
Der Verkäufer befindet sich seit seiner Festnahme im Dezember in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den Käufer wurde gegen die Hinterlegung einer Kaution von 5000 Euro außer Vollzug gesetzt.
Der Vorfall hatte sich bereits im Dezember 2008 ereignet, wurde aber aus ermittlungstaktischen Gründen erst rund drei Monate später veröffentlicht.
(dpa/ddp-bay/odg)
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Die neueste Antwort
das "rot" war nicht von mir...
Im übrigen, haben Sie, was Polizisten angeht, teilweise recht.
§55 WaffG: Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies,
SOWEIT sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind,
auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.
Für alle anderen aber (und da gibt es leider viel zu viele Ausnahmen) sollte gelten: Keine Waffen und Munition zuhause aufbewahren zu dürfen!
Sie bekommen von mir ein Grünes :-)
Vielleicht haben Sie es überlesen. Die im Artikel beschriebenen Waffen waren nicht legal.
Zudem schaffe ich es leider nicht, ihre beiden Forderungen "Verbot privaten Waffenbesitzes" versus "Waffenberechtigte (Jäger, Sportschützen) müssen Waffen und Munition sofort nach Gebrauch in einer offiziellen, amtlichen Verwahrstelle abgeben" in Einklang zu bringen.
Polizisten dürfen Ihre Schußwaffen übrigens immer und überall führen. Im Unterschied zu Jägern und Sportschützen, übrigens (ein Detail, dass Ihnen aber wahrscheinlich eh' wurscht ist ...)
Auf Phoenix lief unlängst eine Doku über Amakoläufe in Deutschland sehen. ALLE! Amokläufer in Deutschland benutzten legale eigene Waffen oder legale Waffen des Vaters, die zuhause aufbewahrt wurden.
Das ist doch recht aussagekräftig, finden Sie nicht?
Deshalb: Verbot privaten Waffenbesitzes. Waffenberechtigte (Jäger, Sportschützen) müssen Waffen und Munition sofort nach Gebrauch in einer offiziellen, amtlichen Verwahrstelle abgeben. Es ist nicht einsehbar, warum für Privatleute laschere Bestimmungen für die Verwahrung von Schusswaffen gelten, als für Polizisten und Soldaten!
Die im Artikel beschriebenen Waffen waren eh' illegal. Soweit zur Wirkung von Verboten.
In Großbritannien gibt es so gut wie keinen legalen Schußwaffenbesitz - dennoch weist dieses Land seit Jahren die höchsten Mordraten aus.
Umgekehrt hat die Schweiz mit die lockersten Waffengesetze - mit dem erstaunlichen Phänomen, dass es dort kaum solche Gewalttaten gibt.
Möglicher Weise haben Waffengesetze nichts oder nur wenig mit solchen Taten und Tätern zu tun ... wer nur strengere Gesetze fordert, verweigert sich einer nüchternen Analyse - und nimmt dadurch leichtfertig weitere solche Taten in Kauf.
Siehe Stuttgart...
Paging