Prozess in Nürnberg:Angeklagter gesteht Mord an 19-Jähriger

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Etwa drei Wochen wurde sie vermisst, dann fanden Polizisten die Leiche der 19-Jährigen in einem Baggersee: Wegen des Verdachts, die Frau im Februar erwürgt zu haben, steht nun ein 23 Jahre alter Mann vor Gericht. Über seine Anwältin lässt er erklären, dass er sich von seinem mutmaßlichen Opfer ausgenutzt gefühlt habe.

Ein wegen Mordes angeklagter Mann hat zum Prozessauftakt am Dienstag in Nürnberg ein umfassendes Geständnis abgelegt - und die Tötung einer 19 Jahre alten Bekannten zugegeben. Er habe sich von der ins Drogenmilieu verstrickten Frau ausgenutzt gefühlt, ließ er seine Anwältin zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth erklären. Persönlich äußerte sich der aus Schwabach stammende Mann zu der Tat vom 18. Februar nicht.

Nach seinem Geständnis kam es zu der Tat, als die 19-Jährige ihren Bekannten wieder einmal bat, sie zu einem Drogenkunden zu fahren. Während der Autofahrt habe sich zwischen den beiden ein Streit entwickelt. Am Ende sei er so erbost gewesen, dass er nach einem im Auto liegenden Draht griff und sie zu erdrosseln versuchte. Als dies misslang, habe er sie mit bloßen Händen so lange gewürgt, bis sie sich nicht mehr gerührt habe.

Die Leiche hat er laut Aklageschrift später in einen Baggersee bei Mosbach im Landkreis Roth geworfen. Um zu verhindern, dass sie wieder auftreibt und damit entdeckt werden könnte, habe er in einem Baumarkt einen schweren Gullideckel gestohlen und damit den Leichnam beschwert.

Ein als Zeugen vernommener Polizeibeamter berichtete, das Versteck im Uferbereich des Sees habe der 23-Jährige so gut gewählt, dass die Polizei die Leiche nie allein gefunden hätte. Der Mann, der zuletzt mit dem späteren Opfer gesehen worden war, hatte zunächst nur zugegeben, sie im Auto mitgenommen zu haben; an einer Brücke in ihrem gemeinsamen Heimatort Schwabach habe die Frau den Wagen aber verlassen.

Erst knapp drei Wochen später bekannte sich der 23-Jährige zu der Tat und führte die Polizei schließlich zu der Stelle, wo er den Leichnam versenkt hatte. Für das Strafverfahren sind zunächst drei Prozesstage angesetzt.

© Süddeutsche.de/dpa/infu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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