Passauer Mordprozess:Gutachter verneinen verminderte Schuldfähigkeit

Im Prozess um den Raubmord an der Passauer Studentin Caroline B. haben Gutachter empfohlen, den 19 Jahre alten Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Am Dienstag werden die Plädoyers erwartet.

Im Prozess um den Raubmord an der Passauer Studentin Caroline B. haben Gutachter am Montag für den 19 Jahre alten Angeklagten eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht empfohlen. Der junge Mann hatte vor dem Landgericht Passau zugegeben, dass er die aus Niedersachsen stammenden 21-Jährige mit zahlreichen Messerstichen umgebracht hat.

Sein mitangeklagter, 30 Jahre alter Freund habe ihn zu der Bluttat angestachelt. Nach Einschätzung der psychologischen und psychiatrischen Gutachter ist der 19-Jährige in seiner Entwicklung zurückgeblieben und einem Jugendlichen gleichzusetzen. In dem Verfahren sollen am Dienstag die Plädoyers gehalten und am Mittwoch das Urteil verkündet werden.

Die Sachverständigen sahen bei dem 19-Jährigen allerdings keine Persönlichkeitsstörung, die eine verminderte Schuldfähigkeit begründen könnte. Obwohl die beiden Angeklagten regelmäßig Alkohol tranken, gingen die Gutachter auch nicht davon aus, dass die beiden Beschuldigten bei der Bluttat unter erheblichem Alkoholeinfluss standen.

Der ehemalige Freund der Studentin hatte sich vor einem Jahr mit seinem älteren Bekannten zwei Wochen lang in der Passauer Wohnung der Frau einquartiert. Der 19-Jährige und das Opfer kannten sich aus Hannover.

Nachdem der 19-Jährige die Studentin erstochen hatte, flohen die beiden Männer mit den tragbaren Computern der Studentin und anderen Wertgegenständen aus dem Mietshaus. Nach einer wochenlangen Flucht durch Europa wurden beide in Spanien gefasst.

Der 30-Jährige hat in dem Prozess vor der Passauer Jugendkammer bestritten, an der Ermordung der 21-Jährigen beteiligt gewesen zu sein. Er habe geschlafen, als sein Freund die Frau im Badezimmer erstochen habe, sagte er.

© SZ vom 05.02.2008/dmo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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