Opposition:Grüne kritisieren Vergabepraxis

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Die Grünen haben der Staatsregierung vorgeworfen, bei der Vergabe von Verträgen nicht sauber zu arbeiten - und liefert gleich noch eine Erklärung.

Die Landtags-Grünen haben die Vergabe von Beraterverträgen, Gutachten und Studien durch die bayerische Staatsregierung kritisiert. "Neun von zehn Vergaben laufen absolut nicht so, wie sie sollten", sagte Grünen-Wirtschaftsexperte Martin Runge in München. Er warf der Staatsregierung vor, die Mehrheit der Aufträge freihändig und nicht öffentlich zu vergeben.

Die Grünen werfen der Bayerischen Staatskanzlei Ungereimtheiten bei der Vergabepraxis vor. (Foto: Foto: dpa)

Runge zufolge hat die Grünen-Fraktion durch regelmäßige Abfrage ermittelt, dass immer mehr externe Berater konsultiert würden und zugleich immer mehr Verstöße gegen die Vergaberegeln erfolgten. Demnach hätten im Jahr 2007 von 136 vergebenen Aufträgen 118 ohne Wettbewerbsausschreibung stattgefunden. Dabei sei ein Schaden im sechsstelligen Bereich entstanden, betonte Runge.

Der Grünen-Politiker warf der Staatsregierung vor, sich nicht an die von ihr propagierten Korruptionsrichtlinien wie etwa dem Vieraugenprinzip oder der Personalrotation zu halten. "Es kann nicht angehen, dass die Staatsregierung sich nicht an ihre Regeln hält, es aber von den Kommunen verlangt", beklagte Runge.

Als Gründe führte er Bequemlichkeit und Ressortegoismen an, da Befindlichkeiten in den Arbeitshierarchien nicht verletzt werden sollten. "Filz und Vetternwirtschaft spielen auch eine Rolle", fügte er hinzu.

Staatskanzleichef Eberhard Sinner (CSU) räumte ein, dass es formale Defizite gebe, die aber nicht zu überhöhten Ausgaben geführt hätten. Von "gravierenden Verstößen" bei der Vergabe von Gutachtensaufträgen im staatlichen Bereich könne nicht die Rede sein. Die Ministerien hätten inzwischen überarbeitete Anweisungen für die externe Vergabe von Gutachtens- und Beratungsleistungen erlassen.

Sinner verwies darauf, dass das Vergaberecht "ausdrücklich die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe" vorsehe, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien. "Gutachter werden von der Staatsregierung in der Regel nur eingeschaltet, wenn es sich um sehr schwierige fachliche oder rechtliche Probleme handelt, für deren Lösung besonders qualifizierte Experten erforderlich sind", betonte der Staatskanzleichef.

Da es häufig nur sehr wenige solche Experten gebe, sei es oft "nicht praktikabel, sie über eine Ausschreibung zur Abgabe eines Angebots aufzufordern".

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