Oberpfalz:Vogelgrippe-Verdacht offiziell bestätigt

Lesezeit: 1 min

Die Behörden haben den gefährlichen Vogelgrippe-Erreger H5N1 bei Enten aus zwei Oberpfälzer Mastbetrieben zweifelsfrei identifiziert.

Der Vogelgrippe-Verdacht im bayerischen Landkreis Schwandorf hat sich bestätigt. Landratsamtsprecher Franz Pfeffer sagte am Montagabend: "Es wurde ein Ausbruch der Vogelgrippe festgestellt, wir haben nicht mehr nur einen Verdacht." Demnach hat das Friedrich-Löffler-Institut des Bundes in weiteren Untersuchungen von Enten aus zwei Betrieben in Trumling und Hofing das hochpathogene Virus H5N1 eindeutig identifiziert.

Mehr als 200.000 Enten werden notgeschlachtet. (Foto: Foto: ddp)

Nun wird rund um die betroffenen Höfe eine Sperrzone von drei Kilometern Radius eingerichtet. Die bereits vorsorglich angeordnete Tötung der rund 205.000 Enten aus den beiden Betrieben ist unterdessen fast abgeschlossen. Sie sollte bis zum späten Abend beendet werden.

Die Keulung war wegen Kontakten der Betriebe zu einem bereits mit der Vogelgrippe infizierten Schwesterunternehmen im mittelfränkischen Wachenroth behördlich angeordnet worden. Nun gelten auch die beiden Oberpfälzer Betriebe offiziell als mit der hochansteckenden Vogelgrippe infiziert.

In dem Sperrgebiet dürfen nun für 21 Tage keine Nutzgeflügel transportiert werden. Auch Fleischprodukte, Federn und Eier dürfen die Zone nicht verlassen. Es gilt eine Stallpflicht für alle Geflügel. Außerdem dürfen die direkt von der Vogelgrippe betroffenen Betriebe nicht sofort nach der Tötung der Bestände wieder mit neuen Tieren belegt werden.

Zudem werden ein Beobachtungsbereich von rund 10 Kilometern und eine Kontrollzone von rund 13 Kilometern eingerichtet. Hier unterliegen Geflügel haltende Betriebe besonderen Kontrollen. Der Warenverkehr von und zu diesen Betrieben wird reglementiert.

Das Landratsamt Schwandorf betonte, durch den Ausbruch der Geflügelpest ergebe sich keine Gefahr für die Bevölkerung. Es handelt sich um eine Tierseuche. Die Behörde richtete ein Bürgertelefon ein. Unter 09431/471-499 können unter anderem Informationen zur räumlichen Ausdehnung der Sperr- und Überwachungsgebiete abgerufen werden.

© ddp-bay - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: