Nürnberg, Ingolstadt, Regensburg:Großrazzia gegen PKK

Lesezeit: 1 min

Die Ermittler kamen am Morgen: 160 Polizeibeamte durchsuchten 35 Wohnungen in Bayern - und wurden fündig.

Mit einer Großrazzia in mehreren bayerischen Städten geht die Polizei seit den Morgenstunden gegen die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK und deren ebenfalls verbotene Nachfolgeorganisation Volkskongress Kurdistan (Kongra-Gel) vor.

Insgesamt seien 35 Wohnungen und Büros in Nürnberg, Regensburg und Ingolstadt durchsucht worden, teilte das Landeskriminalamt (LKA) in München am Mittwoch mit.

Die Ermittlungen richten sich gegen 32 Beschuldigte. Sie sollen sich als Aktivisten um den Verkauf von einschlägigen Publikationen und das Einsammeln von Beiträgen gekümmert haben. Festnahmen habe es bislang nicht gegeben, sagte ein Polizeisprecher.

Vor der offiziellen Bekanntgabe erfuhr sueddeutsche.de, dass die Ermittler fündig geworden sind. "Vor allem schriftliche Unterlagen" seien sichergestellt worden, hieß es. Zudem wurden Pcs und Mobiltelefone beschlagnahmt. Waffen wurden keine gefunden. An den Durchsuchungen nahmen rund 160 Polizeibeamte teil.

Verboten seit 1993

Bereits seit Anfang 2005 ermittelt das LKA den Angaben zufolge im Auftrag des Generalbundesanwaltes gegen drei Führungsfunktionäre der Organisationen PKK/Kongra-Gel, zunächst wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Der Generalbundesanwalt beschränkte jedoch im weiteren Verlauf der Ermittlungen den Tatvorwurf auf Verstöße nach dem Vereinsgesetz und gab die Verfahren an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ab.

Bei den weiteren Ermittlungen der LKA-Beamten konnte schließlich ein Tatverdacht gegen 32 Beschuldigte im Alter von 27 bis 62 Jahren aus dem Raum Nürnberg und Ingolstadt erhärtet werden. Ihnen wird die aktive Unterstützung der PKK beziehungsweise des Kongra-Gel vorgeworfen.

Das Bundesinnenministerium hatte 1993 jede Betätigung für die PKK, ihre Teilorganisation "Nationale Befreiungsfront Kurdistans" (ERNK) und zahlreiche Unterorganisationen verboten. Diese Verbotsverfügung ist seit 1994 rechtskräftig und umfasst auch die Nachfolgeorganisationen "Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans" (Kadek) sowie den Kongra-Gel.

© sueddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: