Neuer Prozess gegen Holocaust-Leugner Williamson:Anwälte fordern Einstellung des Verfahrens

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Die Verteidiger des Holocaust-Leugners Williamson: Edgar Weiler (l.) und Andreas Geipel sitzen im Gerichtssaal des Regensburger Amtsgerichts. (Foto: dpa)

Vor vier Jahren leugnete er den Holocaust und stürzte die katholische Kirche in eine schwere Krise: Jetzt wird der Fall des britischen Bischofs Williamson erneut verhandelt. Seine Anwälte fordern vor dem Regensburger Amtsgericht eine Einstellung des Verfahrens.

Mehr als vier Jahre nach der Holocaust-Leugnung des britischen Bischofs Richard Williamson verhandelt das Regensburger Amtsgericht erneut über den Fall. Seine Verteidiger haben an diesem Mittwoch eine Einstellung des Verfahrens wegen Volksverhetzung gefordert. Der gegen Williamson verhängte Strafbefehl sei rechtswidrig, erklärten Edgar Weiler und Andreas Geipel vor Gericht. Williamson könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn seine umstrittenen Aussagen im Gespräch mit einem schwedischen TV-Team in Deutschland zugänglich gewesen waren. Weder in Schweden noch in Williamsons Heimatland seien seine Aussagen zum Holocaust ein Straftatbestand.

Das Interview, das im November 2008 im Priesterseminar der ultrakonservativen Piusbruderschaft in der Nähe von Regensburg geführt worden war, habe sich eine Stunde lang mit kirchlichen Themen befasst. Dann sei Williamson zum Thema Holocaust eine "Fangfrage" gestellt worden, die entsprechenden Passagen dann Anfang 2009 isoliert vom restlichen Teil des Gesprächs veröffentlicht worden. Auch damit habe Williamson nichts zu tun. "Die Äußerungen gehörten nicht zum Interview", erklärten die Anwälte im Prozess.

Die Staatsanwaltschaft dagegen argumentierte, Williamson habe zumindest "billigend in Kauf genommen", dass seine Aussagen auch in Deutschland zugänglich waren. So könne man beispielsweise Sendungen des schwedischen Senders via Internet abrufen.

Der Bischof ist nicht persönlich zu dem Verfahren in Regensburg erschienen. Da es sich um ein Strafbefehls-Verfahren handelt, reicht es aus, wenn er sich von einem Rechtsanwalt vertreten lässt. Auch die als Zeugen geladenen schwedischen Journalisten kamen nicht zu dem Prozess.

Schwere Krise für die katholische Kirche

Die Holocaust-Leugnung beschäftigte bereits drei Instanzen - das Amts- und das Landgericht Regensburg sowie das Nürnberger Oberlandesgericht (OLG). Das OLG kassierte schließlich wegen Verfahrensmängeln die Urteile der beiden Vorinstanzen gegen Williamson, der zuletzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 6500 Euro verurteilt wurde (100 Tagessätze zu je 65 Euro).

Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl überarbeitet. Da Williamson den Strafbefehl erneut nicht akzeptierte, muss das Verfahren nun in einem Prozess aufgerollt werden. Ein abschließendes Urteil soll vorraussichtlich an einem zweiten Verfahrenstag, am 22. Januar, fallen.

In dem Fernsehinterview wurde der Kirchenmann zu seiner Meinung zum Holocaust gefragt. Er bestritt darin die Existenz von Gaskammern während der NS-Zeit und sagte, dass nicht sechs Millionen Juden, sondern 200.000 bis 300.000 von den Nazis ermordet worden. Bereits zwei Jahrzehnte zuvor hatte Williamson in Kanada den Massenmord an den Juden in Auschwitz angezweifelt.

Der Fall hatte die katholische Kirche damals in eine schwere Krise gestürzt. Denn exakt zu der Zeit, als das Interview veröffentlicht wurde, gab der Vatikan die Aufhebung der Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Bischöfen der Bruderschaft bekannt. Williamson ist mittlerweile von den Piusbrüdern ausgeschlossen worden.

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