Hat das Jugendamt seinen Schutzauftrag erfüllt oder ein Leben zerstört? Sven musste seine Mutter verlassen. Erst kam er in die Psychiatrie, dann ins Heim. Der heute 19-Jährige hat nun das Landratsamt Amberg-Sulzbach auf Schadenersatz verklagt: Er sei in seiner seelischen Gesundheit schwer geschädigt worden.
Und, schon einmal einen Rausch gehabt? Sven Schrem schaut seine Mutter an, grinst ein wenig, nimmt, als ob er sich entschuldigen will, die Hände auseinander und sagt dann, kopfschüttelnd: Ne. Nein, Sven Schrem hat sich noch keinen hinter die Binde gekippt, hat noch nicht mit Mädchen herumgeschäkert, rennt nicht am Wochenende in Discos, eigentlich rennt er gar nirgendwo hin. Nicht zum Sportplatz, nicht zum Einkaufen, er traut sich das nicht. Er geht morgens in keine Schule, nicht in die Arbeit, wie auch - er hat keinen Abschluss. Nur zum Kieferorthopäden geht er ab und an, aber nur mit seiner Mutter. "Allein könnte er sich nicht aufraffen", sagt sie. Sven Schrem ist 19 Jahre alt.
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Freunde hat er: Online, im Warhammer-Forum. Würde er gerne einmal rausgehen aus dieser Wohnung am Stadtrand von Weiden, in die Innenstadt vielleicht? Mhm. Würde er gerne etwas ändern an seinem Leben? Mhm. Der junge Mann, groß und breit ist er, hat Flaum am Kinn, dreht seine Hände unter dem Küchentisch. Naja. Blickt nach unten, blickt einen an aus diesen kleinen Augen, die offensichtlich viel in einen Computer starren. Ja, sagt er dann. Ich wäre gerne offener. Hätten Sie gerne ein normales Leben? Ja. Empfinden Sie Wut? Ja. Auf wen? Sven lacht auf. Na, auf Frau Schmidt. Und auf das Jugendamt, den Staat? Ja, schon.
Was schwammig klingt, weil Sven wenig redet, das gibt es auch niedergeschrieben, handfest und akkurat: Sven hat Schadenersatzklage gegen das Landratsamt Amberg-Sulzbach eingereicht, den Dienstherren von Frau Schmidt. Eine seltene Reaktion. An diesem Donnerstag entscheidet das Landgericht Amberg, ob stimmt, was Ellen Schrem sagt: "Das Amt hat das Selbstbewusstsein und die Kindheit meines Sohnes zerstört."
Vier Jahre ist es her, dass das Kreisjugendamt, dass Frau Schmidt, deren Namen in diesem Text ebenso wie Svens Nachname geändert ist, in sein Leben eingegriffen hat, ihn erst zwei Monate in die Psychiatrie nach Erlangen einwies und dann drei Monate in ein Heim. "Durch fehlerhafte und amtspflichtwidrige Aufgabenerfüllung des Beklagten im Bereich der Jugendhilfe" sei Sven in seinen Freiheitsrechten verletzt und in seiner seelischen Gesundheit schwer geschädigt worden, heißt es in der Klageschrift. Vor dem Landgericht Amberg geht es um 80.000 Euro verbunden mit der Frage: Hat das Jugendamt, der Staat, Schuld, dass sich Sven seit Jahren durchs Leben quält, ohne Freunde, ohne Perspektive?
Nun ist es so, dass bei Sven Schrem schon vor vier Jahren nicht alles rund lief. Sven und seine Mutter Ellen wohnten damals in Vilseck, in der Mitte der Oberpfalz. Der Junge hatte auch damals schon ein paar Kilo zu viel, der Vater war weg und in der Schule drangsalierten ihn die Kinder, in den Ferien nach der sechsten Klasse traute er sich nicht mehr ins Schwimmbad. Der Michi vor allem, erzählt Sven, obwohl der doch auch dick gewesen sei. Jedenfalls fehlte Sven oft, die Schule meldet das ans Jugendamt. Im selben Jahr diagnostiziert ein Neurologe eine Schulphobie und "subdepressives Verhalten", verschrieb Johanniskraut als Stimmungsaufheller und riet zu einer Psychotherapie. Doch Sven bekam sein Leben nicht in den Griff.
Im Januar 2006 traf sich die Mitarbeiterin des Jugendamtes Amberg-Sulzbach das erste Mal mit den Schrems. "Sven wirkte sehr unmotiviert im Gespräch. Er hatte sichtbar die Lust am kindlichen Leben verloren", notierte die Diplompädagogin Schmidt nach dem Hausbesuch. Und: Es gehe darum, Svens Selbstvertrauen aufzubauen. Ein Erziehungsbeistand wurde bestellt. Doch der Mann bekam keinen Draht zu Sven, dem die Gutachten bescheinigen, weit intelligenter zu sein, als es den Eindruck mache. Die Situation besserte sich nicht.
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Die neueste Antwort
Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler.
Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge ist etwa jede tausendste menschliche Handlung fehlerhaft. Um so wichtiger ist es, dass gerade in sensiblen Bereichen wie dem Jugendschutz wirksame Kontrollmechanismen offenkundige Fehlhandlungen verhindern oder zumindest zeitnah reparieren.
Doch ausgerechnet die Jugendämter unterliegen keiner Kontrolle. Ihre Mitarbeiter können Gerichte belügen, ohne dafür bestraft werden zu können. Dem deutschen Bundestag, dem Familien- und dem Justizministerium ist das bekannt. Doch sie haben wissen lassen, dass überhaupt nicht beabsichtigt ist, diesen Zustand zu ändern.
Eltern, deen Kinder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen weggenommen werden, sind schlechter gestellt als Bürger, die man um ein paar hundert Euro geprellt hat. Denn auch der Tatbestand des Betruges greift nur, wenn ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
Die Zerstörung einer Kinderseele hingegen zählt in Deutschland nicht.
Wen wundert es, dass viele betroffene Eltern sich jetzt das europäische Parlament gebeten habe, dafür zu sorgen, dass Deutschland alle die vielen schönen Menschenrechtskonventionen, die es unterschrieben hat, auch tatsächlich einhält? Diese Beschwerden werden in Brüssel so ernst genommen, dass eine Delegation sogar eigens nach Berlin gereist ist, um sich über die Sach- und Rechtslage zu informieren. Bereits 2009 hatte das Parlament seiner Erwartung Ausdruck verliehen, dass die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder umgehend die zahlreichen bekannten Menschenrechtsverletzungen abstellen. Damals ließ das BMFSFJ wissen, es werde dieser Empfehlung nicht folgen. Leider besteht begründeter Anlass zu der Besorgnis, dass dies nicht zuletzt aufgrund finanzieller Erwägungen geschah.
Nun hat Brüssel reagiert. Man darf auf das weitere Vorgehen gespannt sein. Sind die europäische Menschenrechtskonvention und die diversen Konventionen der UNO nur Lippenbekenntnisse, oder sind die darin formulierten Grundrechte in Deutschland tatsächlich durchsetzbar?
Und wann rettet man die betroffenen Kinder?
Heute schleicht sich der Fehlerteufel ein.
Muss natürlich "Bachelor" heißen.
Nur zur Information: Die Dame ist keine
Sozialpädagogin, sondern Diplompädagogin. Sie haben - bis auf ein paar Hospitationen - keinerlei berufliche Erfahrung, drängen immer mehr in den Job und besetzen inzwischen auch gern die Leitungsebene.
Aber auch Diplom-Sozialpädagogen/Diplom-Sozialarbeiter werden ihnen in Zukunft in nichts nachstehen, nachdem im Rahmen der Umstellung auf den Bacolor auch hier die praktische Ausbildung, die ja immerhin ein ganzes Jahr betrug, abgeschafft wurde.
Korrektur zu meinem Beitrag von 15.39 h: Es muss selbstverständlich "Borderline-Syndrom" heißen.
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SZ: "...Anstatt zu fragen, ob die bisherige Hilfe ungeeignet war, suchte das überforderte Jugendamt sein Heil in einer vorschnellen Abschiebung in eine Psychiatrie", bewertet Rechtsanwalt Johannes Hildebrandt den Fall seines Mandanten Sven. Das Mobbing in der Schule, aus seiner Sicht entscheidend, habe das Amt dagegen nicht angegangen und diesen Faktor auch dem Gericht verschwiegen..."
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Da kann man nur sagen: "Gott bewahre uns vor diesen unfähigen Sozialpädagogen!"
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Genau das war der Punkt. Sind Mobber normal? Gehören nicht eigentlich die, die mobben in die Psychiatrie?
"Schlimm ist, das unter diesen Umständen das Verhältnis zwischen Mutter und Sohn noch enger werden wird, denn beide haben das Gefühl bekommen sich nicht nur gegen ihr Umfeld, in dem gemobbt wird, zu wehren, sondern auch noch gemeinsam gegen Jugendamt und Staat kämpfen zu müssen."
Gut, dass Sie darauf hinweisen. Das offenbart u.a., dass es immer mehr Fachleuten an den Fähigkeiten in Richtung Phantasie, Antizipation, Empathie und Erfahrung mangelt. - Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, in welcher Position dieser "Erziehungsbeistand" war. Da inzwischen aus Kostengründen hierfür immer mehr Externe eingesetzt werden, die aber null Mitspracherecht in Bezug auf Entscheidungen haben, kann man eigentlich auch gar nicht sagen, wie dessen Einschätzung in Wirklichkeit war.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Erziehungsbeistand, im Rahmen der sozialpäd. Betreuung extern eingesetzt, weist die beim Jugendamt fest angestellte Diplompädagogin- direkt aus dem Studium kommend ohne jegliche Praxis eingesetzt - darauf hin, dass ein Dreijähriger, der gegen den Willen des Vaters gemeinsam mit seiner am Borderline leidenden Mutter zur Großmutter gezogen ist, nun immer in den zweiten Stock zum Mittagsschlaf verfrachtet wird, wo er dann lange Zeit nur weine. Der Vater formuliert seine Angst, das Kind könne u.U. in seiner Erregung zur steilen alte Eichentreppe laufen und sie herunterfallen. - Die Diplompäd. schaut sich die Sache an und kommt zu der Einschätzung, dass diesbezüglich keine "akute Kindeswohlgefährdung" (die war ja gar nicht vermutet worden) vorliege, da das Kind sicher auf seinen Beinchen laufen könne. - In der autoritären Behandlung des Kindes sieht sie offensichtlich keinerlei Probleme, Und dass das gut-laufen-Können nicht vor einem Sturz schützt und man deshalb Treppen sehr gut absichern sollte und das zur Auflage machen kann, weiß sie anscheinend einfach nicht. Ja, es ist wirklich so, dass immer mehr lebensfremde, verwöhnte Leute in den Job drängen und mit den Realitäten nicht zurechtkommen und völlig unfachlich agieren.
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